Der Bericht der fachlich zuständigen Dienststellen der Stadtverwaltung und der Erlanger Stadtwerke AG (ESTW) dient zur Kenntnis.
1. Wasser
1 a) Wie schaut aktuell die Wassergewinnung für das Stadtgebiet Erlangen aus?
Die Eigenwassergewinnung der Stadt Erlangen wird über insgesamt ca. 40
Flach- und Tiefbrunnen, deren Wasser in drei Wasserwerken (WW) aufbereitet
wird, gewährleistet.
Die Brunnen liegen in zwei Schutzgebieten. Das Wasserschutzgebiet
Erlangen Ost befindet sich im Osten Erlangens im Buckenhofer Forst. Hier ist
eines der genannten Wasserwerke gelegen, das WW Erlangen Ost. Das
Wasserschutzgebiet Erlangen West befindet sich im Regnitztal zwischen
Alterlangen und Möhrendorf, hier befinden sich die Wasserwerke West 1 und West
2. Bei Maximalauslastung können über diese Brunnen und Wasserwerke insgesamt
etwa 360 l/s entsprechend 31.000 m³ pro Tag gewonnen und aufbereitet werden.
Dieser Wert entspricht nahezu dem Gesamtbedarf des Stadtgebietes an
verbrauchsreicheren Tagen. Da jedoch zeitweise in Spitzenwasserbedarfszeiten
höhere Verbrauchswerte auftreten, oder während erforderlicher
Sanierungsarbeiten an den genannten Anlagen diese Leistung reduziert werden
muss, haben die ESTW zusätzlich zwei Lieferverträge mit Fernwasserversorgern
geschlossen.
Über die Eigengewinnung und die Fernwasserversorgung wird zum einen das
Stadtgebiet Erlangen (einschließlich Teilen des Versorgungsgebietes des
Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe) versorgt, zudem
bieten ESTW Gemeinden, wie z.B. Möhrendorf, Bubenreuth, ebenfalls eine
Wasserlieferung in vergleichsweisem geringem Umfang zur Absicherung der
Trinkwasserversorgung dieser Gemeinden.
1 b) Das Umweltbundesamt stellt in einer Studie von 2016
fest, dass rund 10% des aus den Trinkwasserreserven gewonnenen Wassers auf dem Transport zum
Endverbraucher verloren gehen.
(1) Gibt es hierfür
vergleichbare Statistiken für das Stadtgebiet Erlangen?
Die Erlanger Stadtwerke ermitteln ihre Netzverluste anhand der Differenz der in
das Netz eingespeisten Menge und der Summe aller Verbräuche. Mengen, die
nicht über Zähler erfasst werden können, werden mit Ersatzwerten gemäß den einschlägigen
Regelwerken des DVGW angesetzt. Dies sind zum Beispiel Entnahmen zur
Leitungsspülung, der Hydrantenwartung aber auch des Löschwasserbedarfs. Die
verbleibende Differenz stellt den tatsächlichen Netzverlust dar. In Erlangen
liegt dieser für das Jahr 2019 bei ca. 4 %. Im langjährigen Mittel schwankt
dieser Wert zwischen ca. 3,3 und 4,6%. Die Ermittlung des Wertes erfolgt
jährlich mit dem Abschluss der Verbrauchsabrechnung der Kunden.
(2) Wo liegen die
Verlustquellen im Versorgungsgebiet?
Die ungemessenen Verluste entstehen durch austretendes Wasser bei
gelegentlichen Versorgungsstörungen, wie z.B. Rohrbrüchen oder durch kleinere
Wasseraustritte an undichten Verbindungen des Wasserrohrnetzes.
Leitungsspülungen vor der Inbetriebnahme neu verlegter Leitungen, sowie an in
bereits in Betrieb befindlichen Leitungen, werden zur Sicherstellung der
Trinkwasserhygiene durchgeführt. Die herausgespülte Wassermenge wird nicht
erfasst. Der Wasserbedarf durch die Feuerwehren zu Lösch- und Übungszwecken,
welcher abhängig vom Brandgeschehen unterschiedlich hoch ausfällt, ist in der
über die bereits erläuterten rechnerisch ermittelten Werte hinaus ebenfalls als
Leitungsverlust anzusetzen.
(3) Welche Schritte werden
aktuell unternommen, um die Verluste zu minimieren?
Das Betriebspersonal der ESTW überprüft das Wasserversorgungsnetz kontinuierlich auf Leckagen. Dabei werden in festgelegten Zyklen die Rohrleitungen mit spezieller Messtechnik auf kleinste Wasseraustritte überprüft. Diese werden nach dem Auffinden unverzüglich behoben. Darüber hinaus gibt es ein Sanierungskonzept zur stetigen Erneuerung des Wasserrohrnetzes: Durch ein Asset-Management werden die einzelnen Leitungsabschnitte unter Beachtung des jeweiligen Einbaudatums und der Schadensrate sowie weiterer Faktoren bewertet und die verbleibende Nutzungsdauer errechnet. Daraus leiten sich Erneuerungsmaßnahmen ab. Wasseraustritte aus Rohrbrüchen werden durch unseren Notdienst unverzüglich behoben.
(4) In welchem Zeittakt wird
die Daten aktualisiert?
Die Statistikwerte werden jährlich aktualisiert. Die Messdaten aus der
Rohrnetzüberprüfung werden gemäß den Prüfzyklen des DVGW-Regelwerkes, abhängig
von der jeweiligen Bauteilart, in Intervallen zwischen einem und vier Jahren
überprüft. Dabei richten sich die ESTW nach den allgemein anerkannten Regeln
der Technik.
(5) Auf welche Weise werden
die Daten erhoben?
Die Daten stammen aus den Verbrauchswerten der eingebauten
Eigenbetriebs- und Verrechnungszähler. Darüber hinaus werden
Betriebsaufzeichnungen der Fachabteilungen und Messwerte der Überprüfungstechnik in die Bewertungen
der Anlagen einbezogen.
(6) Liegen Notfallpläne /
Strategien vor, wie die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser bei
Wasserknappheit gewährleistet werden kann?
Wie unter 1a) beschrieben, können die ESTW im Normalfall problemlos das
Stadtgebiet mit Trinkwasser versorgen. Um jedoch auch die Versorgungssicherheit
unter besonderen Umständen gewährleisten zu können, haben die ESTW derzeit
Lieferverträge mit zwei weiteren Wasserversorgern geschlossen. Da sich
Nordbayern in einem vergleichsweisen wasserarmen Gebiet befindet, wurde bereits
in den 1970er Jahren der Beitritt zum „Zweckverband Wasserversorgung
fränkischer Wirtschaftsraum“ vollzogen.
Dessen Gewinnungsgebiet befindet sich in der Donau-Lech-Mündung, und
weist ein deutlich höheres Wasserdargebot als unsere hiesigen Grundwasserleiter
auf. Über diesen Liefervertrag können derzeit bis zu 215 l/s
(≈18.000m³/d) bezogen werden, so dass auch der Ausfall eines Wasserwerkes
kompensiert werden könnte. Ein weiterer Liefervertrag existiert mit der
N-ergie, über welchen vertraglich gesichert 35 l/s (≈3.000m³/d) bezogen
werden können.
Der Vertrag mit der N-ergie wird voraussichtlich Ende des Jahres
auslaufen, es ist bereits ein Folgevertrag mit dem Zweckverband zur
Fernwasserversorgung Oberfranken geschlossen worden, dessen Bezugsbeginn noch
vereinbart wird. Auch das Gewinnungsgebiet dieses Zweckverbandes befindet sich
in einem wasserreichen Gebiet in Oberfranken, so dass hier eine hohe
Verfügbarkeit vorliegt.
Mittels dieser Lieferverträge ist durch den Bezug von Fernwasser die
Versorgungssicherheit in Erlangen auch bei einer lokalen Wasserknappheit
ausreichend und langfristig gesichert.
2.Bekämpfung von Waldbränden
im Stadtgebiet und der unmittelbaren Umgebung:
a) Um
der grundsätzlich steigenden Gefahr von Wald- und Vegetationsbränden, bei
gleichzeitig hoher Komplexität dieser Einsätze entgegenzutreten, wurde im Jahr
2020 bei der Feuerwehr Erlangen auf Initiative des Sachgebiets
Einsatzvorbereitung in Zusammenarbeit mit den Sachgebieten Ausbildung und
Atemschutz eine Ausbildungsinitiative für Einsätze dieser Art gestartet. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus
BARin Süssner, BAR Huberth und BAR Seitz zusammen. BARin Süssner ist als Dipl.
Forst-Ing.(FH) bundesweit als Dozentin, Autorin und beim Projekt
„Waldbrand-Klima-Resilienz“ am European Forest Institut (EFI) bei dem Thema
„Wald- und Vegetationsbrände“ intensiv eingebunden.
Der Schwerpunkt der Ausbildungsinitiative lag auf der Ausbildung der Mitarbeiter*Innen von Amt 37. Hierbei wurden sowohl die Führungskräfte in der Taktik, als auch Einsatzkräfte in der Gerätebedienung und Gefahrenbeurteilung ausgebildet. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Löschwasserlogistik bei Vegetationsbränden. Im Rahmen der Ausbildungen wurden Beschaffungen zur Verbesserung der Voraussetzungen für die Vegetationsbrandbekämpfung eingeleitet. Hierunter fallen Handwerkszeuge wie Löschrucksäcke und Multifunktionswerkzeuge, aber auch Schutzkleidung für die Beseitigung von Bodenfeuern. Zusätzlich wird in diesem Jahr mit der Beschaffung eines speziellen Tanklöschfahrzeuges für die Vegetationsbrandbekämpfung begonnen. Die genauen Ausführungen dieses Fahrzeuges werden durch die Arbeitsgruppe mit dem Sachgebiet Technik nach den entsprechenden Notwendigkeiten abgestimmt.
Für dieses Jahr ist eine
Ausweitung der Ausbildung auf
Multiplikatoren der Freiwilligen Feuerwehren vorgesehen. Im Sachgebiet
Einsatzvorbereitung wurden aufgrund der Erkenntnisse aus den Übungen zudem
einsatzvorbereitende Maßnahmen ergriffen. Dazu gehören die Nutzung des
Waldbrandatlasses, die Vernetzung mit den umliegenden Feuerwehren und
zuständigen Forstbehörden, wie auch die Anpassung der Alarm- und
Ausrückeordnung (AAO).
b) Von Seiten Amt 37 wurde mehrfach Kontakt zum Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten aufgenommen, um hier einen Austausch von Karten und
Informationen anzustoßen. Die Antworten zu den Anfragen von Amt 37 stehen hier
noch aus.
Die Feuerwehr Erlangen unterstützt den Landkreis Erlangen-Höchstadt bei der Brandbekämpfung im Tennenloher und Buckenhofer Forst, da hier die Feuerwehr Erlangen einen deutlichen Zeitvorteil vor den örtlich zuständigen Feuerwehren des Landkreises vorweist. Leider wurden auch hier für den Sommer vorgesehene Abstimmungen zum Verhalten in den Wäldern durch den Bundesforst bzw. die Bundesanstalt für Immobilien abgesagt. Gerade diese sind jedoch besonders dringlich, da es sich hierbei um munitionsbelastete Flächen mit einer besonderen Gefährdung der Einsatzkräfte handelt.
Waldbrandeinsatzkarten, die
i.d.R. durch die Regierung von
Mittelfranken in Abstimmung mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde
erstellt werden, bestehen für Erlangen bis dato nicht. Eine Begründung seitens
der Regierung ist nicht bekannt. Zur Kompensation wurden seitens Amt 37
GIS-Daten zur Befahrbarkeit von Waldwegen bei der Regierung angefordert. Diese
Daten wurden in das GIS der Feuerwehr übernommen. Zudem wurde der Zugang zum
bundesweiten Waldbrandatlas geschaffen.
c) Der Einsatz von Löschhubschraubern ist in Bayern an Ressourcen von
Bundeswehr, Bundespolizei und Landespolizei geknüpft. Alternativ müssten
private Unternehmer beauftragt werden. Die nächste Hubschrauberstaffel befindet
sich in Roth. Weitere Einheiten sind in Oberschleißheim stationiert. Die
nächsten Transportbehälter für Hubschrauber sind bei der Feuerwehr
Herzogenaurach stationiert und würden durch diese zur Einsatzstelle verbracht.
Die Stationierung von Löschflugzeugen in Deutschland ist nicht bekannt. Allerdings gilt der Grundsatz, dass Vegetationsbrände am Boden gelöscht werden müssen. Die Luftunterstützung ist natürlich ein wesentlicher Faktor, der bei der Luftaufklärung, bei der Rettung eingeschlossener Brandbekämpfer, beim Personal- und Materialtransport und beim Löschen unterstützend eingesetzt werden kann.
3. Artenvielfalt und Stadtgebiet:
a) Gibt es eine Kartierung von ökologischen Ausgleichsflächen im
Stadtgebiet?
Im Stadtgebiet Erlangen wurde die letzte amtliche
Stadtbiotopkartierung 2012 abgeschlossen.
Ökologische Ausgleichsflächen im Sinne der naturschutz-rechtlichen
Eingriffsregelung des § 15 Bundesnaturschutzgesetzes müssen zahlreiche
Anforderungen erfüllen. Es kommen dafür Flächen in Frage, die ein ökologisches
Aufwertungspotential haben. Hierzu gibt es keine Kartierung. Wenn die in der
Realisierung befindlichen Ausgleichsflächen ihrem Entwicklungsziel näherkommen,
können sie auch die Kriterien des Kartierungsschlüssels für Biotopflächen
erfüllen und somit in der nächsten Aktualisierung der Biotopkartierung
enthalten sein.
In Bayern werden die in den Eingriffsgenehmigungen festgesetzten
Ausgleichsmaßnahmen in einem Kompensationsverzeichnis als Teil des
Ökoflächenkatasters gemäß Art. 9 Bayerisches Naturschutzgesetz beim Landesamt
für Umwelt geführt.
b) Sind diese vor unbefugten
Zugriff geschützt? Wenn ja, wie?
Der Zugriff anderer Nutzungsformen ist mit der Festsetzung als
Ausgleichsfläche ausgeschlossen. Das Ökoflächenkataster kann von anderen Vorhabensträgern eingesehen werden.
Die Stadt Erlangen entwickelt die Ausgleichsflächen für ihre Vorhaben
bislang nur auf Flächen, die auch in ihrem Eigentum sind. Bei den städtischen
Ökokontoflächen wird der Zustand der Fläche vor der Aufwertung als Bestand
erfasst und dann entsprechend der Entwicklungsziele vom Umweltamt laufend gepflegt
und betreut.
Bei Ausgleichsflächen anderer Vorhabensträger sind Sicherheitsleistungen
wie zum Beispiel eine Grunddienstbarkeit Teil der Genehmigung.
Eingezäunt werden dürfen die Flächen nur im Rahmen der Vorgaben des Art 33 Bayer Naturschutzgesetz, z.B. während der Anwuchsphase von Gehölzen.
c) Artenvielfalt bei Neuanlage
und Unterhalt städtischer Grünflächen in Erlangen
- siehe hierzu Präsentation
der Abt.Stadtgrün/SG Grünflächenunterhalt –
d) Der grundlegende Ansatz bei der Beleuchtung von
öffentlichen Verkehrsflächen ist nur so viel zu beleuchten, wie es zur
Gewährleistung der Verkehrssicherheit von Straßen, Wegen und Plätzen
erforderlich ist. In Erlangen wird bei Neubauten bzw. Erneuerungen durch den
Einsatz von neuen effizienten Leuchten mit lichtlenkender Spiegeltechnik und
insektenfreundlichen Lampen das Licht möglichst nur dorthin gebracht, wo es
auch benötigt wird. Die Beleuchtungsplanung orientiert sich stets an den
zugrundeliegenden DIN- bzw. ISO-Normen. Die Auswahl der Mastabstände, Leuchten
und Dimmprofile erfolgt per Simulationssoftware, sodass unbeabsichtigte
Überbeleuchtung bereits während der Planung verhindert wird. Unnötige
Lichtimmissionen („Lichtverschmutzung“) werden so vermieden. Zur Vermeidung von
Lichtverschmutzungen werden in Erlangen Gebäudeanstrahlungen bereits ab 22:00
Uhr, also bereits
1 Stunde vor dem emissionsschutzrechtlich vorgeschriebenen Zeitpunkt,
abgeschaltet. Ältere Leuchten mit rundumabstrahlender Charakteristik
werden im Laufe der kommenden Jahre, sofern die benötigten Haushaltsmittel für
Erneuerungen bereitgestellt werden, durch effizientere, in den unteren Halbraum
abstrahlende, Leuchten ersetzt werden. Auch hierbei wird das Thema
„Lichtverschmutzung“ konsequent umgesetzt.
Im Zusammenhang mit der Frage der Insektenfreundlichkeit ist anzumerken, dass
LED-Leuchten mit warmweißer Lichtfarbe (3000K) in Erlangen für Neubau- und
Erneuerungsprojekte verwendet werden. Studien zur Insektenfreundlichkeit von
Leuchten haben ergeben, dass warmweiße LED-Leuchten mitunter die geringsten
Anlockwirkungen aufweisen. Insofern wird auch in technischer Hinsicht der
bestmögliche Kompromiss zwischen Umwelt-/Naturschutz und Verkehrssicherheit
umgesetzt. Hinsichtlich des vorhandenen Bestandes der Straßenbeleuchtung muss
die Umrüstung auf LED-Leuchten weiter priorisiert und verstärkt werden.
Anlagen: Präsentation zur Artenvielfalt
Flyer
Insektenfreundliche Leuchtmittel