Betreff
Gewährung einer Vergütung für das Vorpraktikum für die Ausbildung zum Erzieher (w/m/d) im Rahmen des Modells mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax)
Vorlage
111/003/2021
Aktenzeichen
III/11
Art
Beschlussvorlage

Vorpraktikant*innen erhalten unter den unter II. Ziffer 2 genannten Voraussetzungen ab dem 01.04.2021 eine monatliche Vergütung.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ziel ist es, leistungsfähige Mitarbeiter*innen im pädagogischen Bereich für die Stadt Erlangen zu gewinnen und sie an diese zu binden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Stadt Erlangen bildet regelmäßig Nachwuchskräfte zum Erzieher (w/m/d) im Rahmen des Modellprojekts mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax) aus. Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung ist in der Variante 2 „mit (Fach-)Abitur“ und der Variante 3 „mit fachfremder Berufsausbildung“ die Ableistung eines sechswöchigen Praktikums in einer Einrichtung der sozialpädagogischen Praxis.

 

Bei der Stadt Erlangen erfolgt derzeit keine Vergütung von Vorpraktika; dieselbe ist nicht durch den Stadtratsbeschluss vom 23.04.2020 abgedeckt. Vorpraktika sind Praktika, die in Ausbildungs-, Studien- und Prüfungsordnungen oder ähnlichen Vorschriften als Zulassungsvoraussetzungen für den Beginn einer Schul-, Fachhochschul- oder Hochschulausbildung gefordert werden oder solche, die auf Veranlassung der jeweiligen Ausbildungsstätte als Zulassungsvoraussetzung abgeleistet werden müssen.

 

Nachdem es insbesondere für Interessent*innen der Variante 3 aufgrund ihres Lebensumfeldes eine erhebliche Hürde darstellt, ein unentgeltliches Praktikum zu absolvieren, soll hier eine Unterstützung für zukünftige Nachwuchskräfte der Stadt Erlangen geboten und dabei auch die Attraktivität der Arbeitgeberin Stadt Erlangen gesteigert werden.

 

Personen, die ein oben genanntes Vorpraktikum bei der Stadt Erlangen ableisten, nachdem sie die Zusage für einen Ausbildungsplatz im Rahmen des Auswahl- und Einstellungsprozesses erhalten haben, sollen daher ab dem 01.4.2021 eine monatliche Vergütung in Höhe von 570.- € erhalten.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Ab dem 01.04.2021 wird mit den Praktikant*innen, die ein Vorpraktikum in Vorbereitung auf die Ausbildung zum Erzieher (w/m/d) im Rahmen des Modells mit optimierten Praxisphasen bei der Stadt Erlangen ableisten, nachdem sie die Zusage für einen Ausbildungsplatz von dieser im Rahmen des Auswahl- und Einstellungsprozesses erhalten haben, ein Praktikantenvertrag abgeschlossen, der auch die Vergütung regelt.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             nein

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

ca. 6.500,-€/Jahr

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

   sind für 2021 im Personalkostenbudget des Personal- und Organisationsamtes vorhanden.


Für die Folgejahre werden die benötigten finanziellen Mittel mit dem Ausbildungskapazitätsbeschluss beantragt und gehen damit in die Kalkulation des Personalkostenbudgets des Personal- und Organisationsamtes ein.