Die Verwaltung wird beauftragt, die erläuterten Handlungsoptionen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Goethestraße anhand von Variantenvergleichen vertieft zu prüfen und ein Umsetzungskonzept auszuarbeiten.
Die Anträge 017/2021 und 433/2020 sind damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der Mobilitätsplan der Stadt Erlangen 2030 (VEP; 613/062/2020) hat u.a. zum Ziel den Umweltverbund zu stärken und den Durchgangsverkehr in der Innenstadt zu reduzieren. Ein umfassendes ÖPNV-Konzept sowie detaillierte Plannetze für den Fuß- und Radverkehr geben dabei die Entwicklungsrichtung vor. Das ÖPNV-Konzept sieht langfristig eine Reduzierung der Zahl der Busse in der Goethestraße vor. In den Plannetzen ist sie als Fußweg zweiter Ordnung und für den Radverkehr als städtische Hauptroute definiert. In Bezug auf den Motorisierten Individualverkehr (MIV) ist die Goethestraße nach dem Hauptverkehrsstraßennetz den untergeordneten Straßen zugeordnet. In Summe bedeutet dies aus verkehrlicher Sicht, dass der Umweltverbund in der Goethestraße gestärkt und der MIV, hier v.a. der größtenteils widerrechtliche Durchgangsverkehr, reduziert werden soll. Dies bedeutet zudem eine Unterstützung des Klima-Aufbruches der Stadt Erlangen (31/040/2020), denn dadurch werden in der Goethestraße klimaschonende Verkehrsarten gefördert und gleichzeitig die Lärm- und Schadstoffbelastung reduziert. Dies stützt zudem die stadtgestalterische Wirkung sowie Wahrnehmung in dem städtebaulich sensiblen Bereich, hebt die Aufenthaltsqualität sowie Verkehrssicherheit und stärkt damit die Innenstadt als Einzelhandelsstandort.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
In der Goethestraße kommt es trotz der geltenden Durchfahrtsverbote zu einem beträchtlichen Durchgangsverkehr von ca. 650 Durchfahrten/Tag (Zählstandort am Bahnhof). Die bekannte Problematik wird durch einen multipel gewachsenen Bestandszustand, der keine klare und intuitive Verkehrsführung vorgibt, begünstigt. Erstens ist die Beschilderung entlang der Achse Hauptstraße, Heuwaagstraße, Goethestraße nur schwer verständlich und z.T. inkonsistent (s. Anlage 3). Zweitens ist als logische Konsequenz daraus die geltende Verkehrsführung nicht eindeutig und intuitiv (s. Anlage 4). Kurz und knapp lässt sich zusammenfassen, dass die Verkehrsregelungen der Goethestraße nicht mit der Gestaltung zusammenpassen und daher auch keine intuitive Nutzung durch die Verkehrsteilnehmenden erlauben. Vielmehr stützen sie latent ein regelwidriges Verhalten, auch wenn dies nicht beabsichtigt ist. Dies stellt des Weiteren ein Problem für die subjektive Verkehrssicherheit sowie die Ordnung des Verkehrs dar.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die beschriebene Situation verlangt nach einer grundsätzlichen Überprüfung und Anpassung. Ausgangspunkt der Überlegungen der Stadtverwaltung ist daher, wie die definierte Funktion der Goethestraße im Verkehrssystem des Mobilitätsplanes (VEP) mit der Gestaltung der Infrastruktur zusammengebracht werden kann. Die Verwaltung erarbeitete hierfür vier grundlegende Handlungsoptionen:
• Busspuren: Durch das Anlegen von Busspuren wird die Goethestraße als ÖPNV-Achse hervorgehoben. Die Busspuren werden für Taxis, Lieferverkehr, Radfahrer und Elektro-Kleinstfahrzeuge freigegeben.
• Fahrradstraße: Durch das Anlegen einer Fahrradstraße wird die Goethestraße als Fahrradachse hervorgehoben. Die Fahrradstraße wird für Busse, Taxis und Lieferverkehr freigegeben.
• Beschilderung und Markierung: Die vorhandene Beschilderung wird auf ein nötiges Maß reduziert sowie besser platziert und dimensioniert. Markierungslösungen werden unterstützend aufgebracht.
• Parkplätze: Die Kfz-Parkplätze in der Goethestraße werden neuen Nutzungen, wie Verbreiterung Fußwege, Lieferzone, Fahrrad-Parkplätze zugeführt.
Bei allen Möglichkeiten wird, die Ziele des Mobilitätsplanes (VEP) aufgreifend, das Verkehrssystem dementsprechend angepasst. Die vier Grundvarianten können teilweise auch aufeinander aufbauend bzw. gebündelt geplant und umgesetzt werden. Die Stadtverwaltung wird mit Beschluss die erörterten Handlungsmöglichkeiten mit Blick auf verkehrsplanerische und stadtgestalterische Umsetzbarkeit sowie vorbehaltlich rechtlicher Möglichkeiten anhand von Variantenvergleichen vertieft prüfen und ein Umsetzungskonzept erarbeiten.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*, Förderung des
Umweltverbundes
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 – Antrag Nr. 017/2021
Anlage 2 – Antrag Nr. 433/2020
Anlage 3 – Antrag Nr. 017/2021 & Antrag Nr. 433/2020 Anlage 1
Anlage 4 – Beschilderung Goethestraße
Anlage 5 – Verkehrssystem Goethestraße