Betreff
Einrichtung einer Partnerklasse an der Ernst-Penzoldt-Mittelschule in Kooperation mit der Georg-Zahn-Schule (Lebenshilfe Erlangen) zum Schuljahr 2022/2023
Vorlage
40/041/2021
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Beschlussvorlage

1.       Mit der Einrichtung einer Partnerklasse an der Ernst-Penzoldt-Mittelschule besteht Einverständnis.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte einzuleiten.

3.    Die notwendigen Finanzmittel sind zu konkretisieren und bei Referat II zum Haushalt 2022 anzumelden

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadt Erlangen als Sachaufwandsträgerin der Schulen hat sich zum Ziel gesetzt, die Rahmenbedingungen für inklusive Bildung im schulischen Bereich zu verbessern. Inklusiver, gemeinsamer Unterricht für Kinder mit und ohne Förderbedarf ist Aufgabe aller Schulen, weshalb Inklusion und Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler sowohl bei der Einführung pädagogischer Konzepte als auch bei schulischen Neubauten stets mitgedacht werden.

 

In den vergangenen Jahren wurde im Hinblick auf die Ausweitung eines inklusiven schulischen Angebotes im Stadtgebiet sehr gute Fortschritte erzielt. Bereits zum Schuljahr 2018/2019 ist an der Michael-Poeschke-Schule eine erste Partnerklasse in Kooperation mit der Georg-Zahn-Schule (Lebenshilfe) eingerichtet worden. Das Konzept der Partnerklasse fand sowohl bei Lehrkräften als auch bei der Schülerschaft und den Eltern sehr großen Anklang, so dass die Erweiterung des inklusiven Beschulungskonzepts um eine weitere mitwachsende Partnerklasse zum Schuljahr 2020/2021 umgesetzt wurde. Mit Ende des Schuljahres 2021/2022 hat die erste Partnerklasse an der Michael-Poeschke-Grundschule die gemeinsame Grundschulzeit erfolgreich durchlaufen.

 

Die Ernst-Penzoldt-Mittelschule hat sich bereit erklärt, den Inklusionsprozess von Kindern mit Behinderung im Stadtgebiet weiter zu unterstützen und das Angebot einer Partnerklasse auch im Bereich des Mittelschulsektors anzubieten. Daher soll an der Ernst-Penzoldt-Mittelschule zum Schuljahr 2022/2023 in der 5. Jahrgangsstufe eine neue Partnerklasse in Kooperation mit der Georg-Zahn-Schule (Lebenshilfe) eingerichtet werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Rahmenbedingungen für Umsetzung sind durch die beteiligten Stellen zu klären. Die Räumlichkeiten sind für den Unterrichtsbetrieb herzurichten und auszustatten.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bis zum jetzigen Zeitpunkt fanden bereits drei Planungstreffen, zuletzt am 25.01.2021, mit den Schulleitungen der Ernst-Penzoldt-Mittelschule (EPS) und der Georg-Zahn-Schule (GZS), mit dem Gebäudemanagement (GME) und dem Schulverwaltungsamt statt. Ziel war und ist es, das Projekt der Partnerklasse pädagogisch, organisatorisch und auch baulich zu planen und umzusetzen.

 

Konzeption

 

Für die Zusammenarbeit der Partnerklassen und des pädagogischen Teams wurde gemeinsam von beiden Schulen ein Konzept erarbeitet (pädagogisches Konzept siehe Anlage). Das Konzept kann ebenfalls als Padlet unter folgendem Link abgerufen werden: https://ernst-penzoldt-schule.padlet.org/sl143/t059o2nnmuvwvb2x (Druckvariante des Padlet in der Anlage).

 

Um pädagogisch sinnvoll mit den Kindern arbeiten zu können, soll die Partnerklasse eine möglichst geringe Klassenstärke aufweisen. Sie besteht also aus maximal 15 Kindern der Mittelschule und höchstens acht bis neun Kindern der Förderschule. Die Schülerinnen und Schüler sollen gemeinsam die 5. und 6. Jahrgangsstufe der Mittelschule durchlaufen und dabei so viel gemeinsamen Unterricht wie möglich haben, aber auch so viel getrennten Unterricht wie nötig.

 

Wöchentlich sollen daher mindestens zwischen acht und zehn Stunden gemeinsamer Unterricht stattfinden. Dies ist wichtig, damit die Schülerinnen und Schüler beider Schulen möglichst häufige, vielfältige Gelegenheiten zum gemeinsamen Lernen haben und das „gemeinsame Miteinander in Verschiedenheit“ von allen täglich erfahren und gelebt werden kann. Zugleich muss aber stets gewährleistet sein, dass jede der beiden Schulen ihren eigenen Lehr- und Erziehungsauftrag erfüllen kann und die Kinder gemäß ihren Förderbedürfnissen und Lehrplanzielen unterrichtet werden.

 

Die Elternteile der einzuschulenden Kinder sollen umfassend informiert und pädagogisch beraten werden. Wie dies im laufenden Schuljahr realisiert werden kann, ist auch vom Verlauf der Corona-Pandemie abhängig. Beide Schulen planen gemeinsame Informations- und Elternabende.

 

Das pädagogische Team besteht aus einer Mittelschullehrkraft der Ernst-Penzoldt-Schule, einer Förderschullehrkraft und einer Kinderpflegerin aus der Georg-Zahn-Schule. Förderlich ist eine konstante personelle Besetzung über die beiden Schuljahre sowie eine möglichst weitgehende Abdeckung der Fächer durch diese zwei Kolleginnen bzw. Kollegen. Die Lehrkräfte arbeiten gleichberechtigt im Team und sind gemeinsam verantwortlich.

 

Grundsätzlich gibt es keine Aufnahme- bzw. Ausschlusskriterien für Schülerinnen und Schüler. Das inklusive Angebot ist grundsätzlich für alle Kinder offen. Dennoch sollten die Klassen pädagogisch sinnvoll und ausgewogen zusammengesetzt werden und Kriterien wie Geschlechterverteilung usw. berücksichtigt werden.

 

Ob ein Fortführen der Partnerklasse über die 6. Jahrgangsstufe hinaus möglich ist, werden die gemachten Erfahrungen zeigen. Grundsätzlich wäre dies seitens beider Schulen denkbar. Es ist aber auch vorstellbar, dass das Angebot der Partnerklasse im Zweijahresrhythmus immer mit einer 5. Jahrgangsstufe startet.

 

Betreuungssituation

 

Die Schülerinnen und Schüler sollten bestenfalls auch über die reguläre Unterrichtszeit hinaus, also auch am Nachmittag, eine gemeinsame Betreuung erhalten können.

Das gängige Modell an anderen Schulen mit Partnerklassen sieht eine Tagesstätte

der Lebenshilfe am Standort oder/und eine Kooperation mit der dortigen Betreuungsvariante vor.

 

Es besteht die Möglichkeit, dass die Schülerinnen und Schüler der Partnerklasse die offene Ganztagsbetreuung der Ernst-Penzoldt-Schule besuchen. Dies muss jedoch noch mit dem Träger der offenen Ganztagsbetreuung, im Falle der Ernst-Penzoldt-Schule mit dem Förderverein, geklärt und entsprechend koordiniert werden. Das Personal ist nicht zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Georg-Zahn-Schule ausgebildet. Hier würde personelle Unterstützung benötigt werden.

 

Nach erster Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken wäre dieses Modell aber dem Grunde nach vorstellbar, da an der Georg-Zahn-Schule kein Ganztagsangebot vorhanden ist. Damit diese Variante umgesetzt werden kann, muss noch eine offizielle Genehmigung bei der Regierung von Mittelfranken eingeholt werden.

 

Beim Betreuungsangebot kommt es darüber hinaus aber auch auf die Wünsche der Eltern der Partnerklassen-Kinder an. Dies kann im Rahmen der Elternabende thematisiert werden. Eine abschließende Klärung zum Thema Betreuung steht entsprechend noch aus.

 

Schulaufsicht

 

Die Einrichtung der Partnerklasse wurde für die Mittelschule beim staatlichen Schulamt Erlangen beantragt. Das Staatliche Schulamt ist über die bisherigen Planungen informiert und hat die Einrichtung grundsätzlich befürwortet. Eine Stellungnahme des Staatlichen Schulamts wird die nächsten Wochen erwartet.

 

Seitens der Georg-Zahn-Schule muss eine schulaufsichtliche Genehmigung für die Einrichtung der Partnerklasse bei der Regierung von Mittelfranken beantragt werden. Die Regierung wurde bereits informiert und zeigt grundsätzliches Einverständnis mit der Maßnahme. Die formelle Betragung kann erst im weiteren Projektverlauf erfolgen.

 

Raumkonzept/Ausstattung/IT

 

Das Raumkonzept für die Partnerklasse sieht zwei Klassenzimmer und einen Gruppen-/Differenzierungs-/Sozialraum vor. Hierfür stehen die Räume A 0023 als Klassenzimmer EPS und für den gemeinsamen Unterricht, Raum A 0024 als Gruppen-/Differenzierungs-/Sozialraum und Raum A 0022 als Klassenzimmer für die GZS zur Verfügung (siehe Anlage: Planausschnitt EPS/Erdgeschoss). Die Räumlichkeiten befinden sich im Erdgeschoss des Schulhauses.

 

Für die Räumlichkeiten der Partnerklasse ist eine entsprechende Ausstattung erforderlich.

 

Der Unterrichtsbereich soll sehr flexibel genutzt werden und wird daher entsprechend gestaltet. Der Raum wird mit einer Flextafel, Schülerarbeitsplätzen als Einzeltische, viel Stauraum, einem Lehrerarbeitsplatz, aber auch mit Raumteilern/Trennwänden ausgestattet. Der Gruppen-/Differenzierungs-/Sozialraum muss als Multifunktionsraum verstanden werden. Auch hier ist eine sehr flexible Möblierung vorgesehen. Neben einem Bereich zur Gruppenarbeit soll hier auch eine Materialsammlung und ein Rückzugsort für die Kinder ihren Platz finden. Die konkrete Ausstattungsplanung mit den Schulen erfolgt im weiteren Projektverlauf. Die erste Grobkostenschätzung der Einrichtung liegt bei rd. 31.000 €.

 

Die notwendige IT-Ausstattung ist noch in Klärung. Diese wird vom städtischen IT-Dienstleister KommunalBIT gemietet, die Finanzierung der entsprechenden Verrechnungssätze ist in das IT-Sonderbudget SmartERschool einzuplanen und grundsätzlich vorhanden.

 

Instandsetzungsmaßnahmen

 

Einen größeren Planungsaufwand erforderte auch die Schaffung der notwendigen räumlichen Rahmenbedingungen.

 

Es geht vorrangig um den Rückbau des Naturkunderaumes (A 0023) zu einem Klassenraum und die Herstellung eines Differenzierungsraums (A 0024) sowie die Ertüchtigung und Herstellung eines weiteren Klassenraums für die GZS. Um dem Brandschutzkonzept gerecht zu werden, wird die Einhausung der Treppe im 1.OG nötig. Somit entsteht für die vorgesehenen Klassenräume der Partnerklasse ein 2. Fluchtweg. Der Klassenraum (A 0023) und der Gruppen-/Differenzierungs-/Sozialraum (A 0024) werden mit einem Raumteiler getrennt. Somit entsteht zwar ein separierter, aber dennoch offener Raum, der sowohl im gemeinsamen Unterricht als auch zur Differenzierung vielfältig genutzt werden kann.

 

Das vorgesehene Klassenzimmer (A 0022) der Georg-Zahn-Schule wird aktuell als Förderzimmer genutzt. Da ein solcher Raum weiterhin an der Schule benötigt wird, muss dieser zwangsläufig im Schulhaus umziehen. Angedacht wäre hierfür das jetzige Hausverwalterbüro im Kellergeschoss (A K017). Der Hausverwalter könnte dann in der Hausmeisterloge (A 0001) im EG untergebracht werden, die aktuell nicht genutzt wird. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme wären hier natürlich ebenfalls Ertüchtigungen vorzunehmen.

 

Der Beginn der Maßnahmen ist für den April/Mai 2022 von Seiten des GME eingeplant. Die Fertigstellung erfolgt zum Schulstart 2022/2023. Eine erste grobe Kostenermittlung durch das GME hat Kosten in Höhe von 195.000 € für die Maßnahmen (inkl. Umzug des Hausverwalters) ergeben.

 

Förderung/Kostenbeteiligung

 

Eine Prüfung zur Förderung der Maßnahme ist seitens des Schulverwaltungsamtes erfolgt. Da es sich bei der Maßnahme per Definition nicht um eine Umbaumaßnahme, sondern lediglich um eine Instandsetzung im Bauunterhalt handelt, ist eine Förderung gemäß Art. 10 BayFAG ausgeschlossen.

 

Die Lebenshilfe bringt sich durch Anmietung der für die Partnerklasse benötigten Räume (Klassenzimmer) ebenfalls finanziell ein. Die Jahresmiete von rd. 7.500 € orientiert sich an den allgemeinen Regelungen zur Schulraumvermietung

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

Ausstattung

 

19.500 €

 

bei IPNr.: 212B.K351, KSt 405210, KT 21210010

Sachkosten:

Bauunterhalt



Ausstattung

 

195.000 €



11.500 €

 

 

bei Sachkonto: 521112, KSt 920461, KTr 21210010

bei Sachkonto: 525521, KSt 405210, KTr 21210010

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

IT-Ausstattung

 

Muss noch ermittelt werden€

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

Mieteinnahmen Lebenshilfe

 

ca 7.500€ p.a.

 

bei Sachkonto: 441111, KSt 405210, KT 21210010

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst 408010/KTr 21000010/Sk 531601 (IT-Ausstattung)

                         sind nicht vorhanden (Ausstattung 31.000 € und Bauunterhalt 195.000 €)


Anlagen:            

  • Partnerklasse EPS_pädagogisches Konzept
  • Partnerklasse EPS_Unser Konzept!_padlet
  • Planausschnitt EPS_Erdgeschoss