Betreff
Fraktionsantrag Nr. 393/2020 der SPD-Fraktion und der Grünen Liste Stadtratsfraktion vom 29.10.2020: Neue Konzepte für die Artenvielfalt in Städten: Bauen für Mensch und Tier (Animal-Aided Design)
Vorlage
611/041/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Der Fraktionsantrag Nr. 393/2020 vom 29.10.2020 der SPD-Fraktion und der Grünen Liste Stadtratsfraktion ist damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die SPD-Fraktion und die Grüne Liste Stadtratsfraktion beantragen, dass:

-          die Verwaltung im UVPA berichtet, inwiefern die Ideen des Forschungskonzepts Animal-Aided Design bereits in Erlangen umgesetzt und verbessert werden können.

-          das Konzept als Grundlage für zukünftige Planungen aufgenommen wird bzw. zunächst ein Modellprojekt durchgeführt wird.

-          Animal-Aided Design in die Ausschreibungstexte städtebaulicher Wettbewerbe und der Beurteilungen im BkB einfließen soll.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Das Forschungskonzept Animal-Aided Design beruht auf der Idee, das Vorkommen von Tieren als Teil der Gestaltung der Freiräume integrativ zu planen. Hierbei geht es in erster Linie nicht um den Schutz seltener Arten, die im Planungsgebiet bereits vorkommen, sondern darum schon im Voraus Zielarten auszuwählen, die aktiv gefördert werden sollen und dessen Habitatansprüche erfüllt werden sollen. Die jeweilige Planung erfolgt somit unter Berücksichtigung dieser Ansprüche. (Quelle: Technische Universität München/Universität Kassel/Bundesamt für Naturschutz 2019: Animal-Aided Design im Wohnumfeld – Einbeziehung der Bedürfnisse von Tierarten in die Planung und Gestaltung städtischer Freiräume)

 

        Grundlage für den Naturschutz und damit auch für den Artenschutz stellt in der Stadtplanung der Flächennutzungsplan mit integrierten Landschaftsplan der Stadt Erlangen dar. Durch die Landschaftsplanung werden u.a. raumbezogene Zielvorstellungen des Arten- und Biotopschutzes auf der Ebene der Flächennutzungsplanung bzw. durch die Grünordnungsplanung durch rechtsverbindliche Festsetzungen in Bebauungsplänen soweit rechtlich möglich umgesetzt. Adressiert werden hierbei nicht einzelne Arten, sondern Verbände von Tierarten innerhalb eines Biotops. Ein Beispiel hierfür sind Festsetzungen von Ortsrandbegrünungen in den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen Nr. 464 und Nr. 469. Hier werden auf Ebene der Bauleitplanung grünordnerische Festsetzungen zur entsprechenden Bepflanzung und Ausgestaltung der Bereiche getroffen, die durch ihre Beschaffenheit als Lebensraum für einen Verbund von Zielarten dienen und deren Habitatansprüche erfüllen sollen.

        Der Arten- und Biotopschutz geht dennoch über die Möglichkeiten der Bauleit- und Landschaftsplanung hinaus.

        Bei der Planung und bei der Entwicklung von Maßnahmen wird auf das Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Erlangen zurückgegriffen. Dieses stellt ein rechtlich unverbindliches und fachlich abgestimmtes Konzept des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Darin sind die grundsätzlichen Ziele des Arten- und Biotopschutzes sowie die verschiedenen Lebensräume in Erlangen enthalten.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Das Baugesetzbuch regelt im §9 abschließend die Festsetzungsmöglichkeiten in Bebauungsplänen. Auf Grund dieses rechtlichen Rahmens können grundsätzlich keine expliziten Festsetzungen zu einzelnen Arten getroffen werden, jedoch, wie oben aufgeführt, zu deren Habitaten bzw. Biotopen. Regelungen in städtebaulichen Verträgen ergänzen dies. Lediglich für speziell geschützte Arten besteht diese Möglichkeit (SaP).

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            

 

  1. Fraktionsantrag Nr. 393/2020 der SPD-Fraktion und der Grünen Liste Stadtratsfraktion vom 29.10.2020: Neue Konzepte für die Artenvielfalt in Städten: Bauen für Mensch und Tier (Animal-Aided Design)
  2. Titelblatt und Impressum der Bröschure „Animal –Aided Design im Wohnumfeld – Einbeziehung der Bedürfnisse von Tierarten in die Planung und Gestaltung städtischer Freiräume“