Förderantrag für Bundes - und Landesmittel
- Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis
genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zur Umsetzung der Förderrichtlinie Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD) aus Landes- und Bundesmitteln fortzuführen und die erneute finanzielle Anpassung des Sonderbudgets smartERschool zu beantragen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
In der Stadtratssitzung am 16.12.2020 informierte das Schulverwaltungsamt die Mitglieder des Stadtrates auf Grundlage des damaligen Richtlinienentwurfs über die Planungen des Freistaates Bayern zum Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD) und die daraus für die Stadt Erlangen resultierenden finanziellen und personellen Konsequenzen (vergl. 40/029/2020).
Zwischenzeitlich ist die Förderrichtlinie zum 12.01.2021 in Kraft getreten. Entgegen der ursprünglich angekündigten Erprobung im Rahmen der Landesmittel stehen nun ab sofort die gesamten Landes- und Bundesmittel zur Verfügung.
Aufgrund der noch fehlenden
Verwaltungsvereinbarung wurde das Antragsverfahren allerdings erst zum 01.02.2021
gestartet. Die Antragsfrist läuft bis 31.03.2021.
Das Schulverwaltungsamt hat daher den erforderlichen Antrag am 05.02.2021 bei
der Regierung eingereicht und die Sofortauszahlung des Fördermittelbudgets
beantragt. In der Richtlinie ist für die Stadt Erlangen zunächst ein
Mindestfördermittelbudget von 838.000 € für die Beschaffung von 838 Geräten
festgelegt.
Ferner ist in der Richtlinie in Abhängigkeit vom tatsächlichen Abruf der Fördermittel durch die Kommunen eine integrierte Nachbewilligungsrunde (quasi: Restfördermittelausschüttung) vorgesehen. Für die Stadt Erlangen könnte dies die Bewilligung weiterer Fördermittel für die Beschaffung von bis zu maximal 1.289 Geräten bedeuten. Die Information, ob und in welcher Höhe tatsächlich weitere Fördermittel verfügbar sein werden, wird allerdings frühestens nach dem Ablauf der Ausschlussfrist am 15.04.2021 feststehen.
Der Bewilligungszeitraum endet am 31. Dezember 2021.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Grundsätzlich ist der
Freistaat Bayern für die Ausstattung der staatlichen Lehrer mit Dienstgeräten
zuständig.
Mit der Richtlinie vom 11.01.2021 wird diese Aufgabe auf die Sachaufwandsträger
übertragen, die die Ausstattung der Lehrer im Auftrag des Freistaates
übernehmen. Die grundsätzliche Frage der Aufgaben- und
Finanzierungszuständigkeit für Lehrerdienstgeräte wird aus dieser Richtlinie
ausdrücklich ausgeklammert.
Ein Ausstattungsanspruch einer Einzelschule oder einer einzelnen Lehrkraft
gegenüber dem Sachaufwandsträger besteht dabei aber nicht.
Der Verteilschlüssel für die Geräte an die Schulen wird seitens der Regierung
festgelegt
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Anpassung Finanzbedarf:
Mit o.g. Beschluss des
Stadtrates vom 16.12.2020 wurde bereits die Übernahme der Lehrerdienstgeräte in
das Ausstattungskonzept smartERschool sowie die entsprechende finanzielle
Anpassung des Sonderbudgets smartERschool für den Anteil der geplanten 174
Lehrerdienstgeräte aus Landesmitteln beschlossen. Diese Anpassung wurde von der
Stadtkämmerei für das Jahr 2021 bereits haushaltsmäßig umgesetzt und das
Sonderbudget i.H.v 105.000 € p.a. erhöht. Die Einnahme einer einmaligen
Fördersumme von 174.000 € wurde ebenfalls veranschlagt.
Da nun gleichzeitig sämtliche Geräte aus Landes- und Bundesmitteln im laufenden Jahr beschafft werden müssen, ist das Sonderbudget smartERschool erneut anzupassen und weitere Mittel (wie bereits in der Vorlage 40/029/2020 nachrichtlich angekündigt) bereitzustellen.
Da die konkrete Anzahl der Geräte erst nach der Nachbewilligungsrunde beziffert werden kann, wird aus Vereinfachungsgründen vorerst weiterhin mit 1.074 Lehrergeräten kalkuliert. Dies entspricht auch ungefähr dem Mittelwert zwischen der Mindest- und der Maximalzahl der beantragten Geräte. Demnach wäre das Sonderbudget smartERschool wie folgt anzupassen:
Ausgaben für
Lehrerdienstgeräte (neu) Benötigte Gesamtmittel davon bereits in den HH
eingestellt Noch benötigte Mittel |
2022 645.000 € 105.000 € 540.000 € |
2023 645.000 € 105.000 € 540.000 € |
2024 645.000 € 105.000 € 540.000 € |
2025 645.000 € 105.000 € 540.000 € |
2026 645.000 € 105.000 € 540.000 € |
Personalbedarf:
Mit Beschluss vom 16.12.2020 wurde die Verwaltung darüber hinaus beauftragt, die erforderlichen personellen Ressourcen bei Amt 40 für die Umsetzung der Richtlinie zu generieren.
In Absprache mit Amt 11 erfolgte zwischenzeitlich im Vorgriff auf das
Stellenplanverfahren 2022 eine entsprechende Stellenausschreibung. Bis zur
Schaffung einer eigenen Planstelle wird die Finanzierung je zur Hälfte über die
bisher nicht besetzte 0,5 Planstelle für das Programm Zukunft Grundschulen
sowie über eine 0,5 zbV Planstelle zulasten des Amtsbudgets sichergestellt.
Mit einer Stellenbesetzung wird voraussichtlich nicht vor Anfang Mai zu rechnen sein.
Weiteres Vorgehen:
Auch nach der Verabschiedung der Förderrichtlinie sind weiterhin verschiedene Fragestellungen offen bzw. wurde die Klärung in den Verantwortungsbereich des Sachaufwandsträgers verschoben.
Aus den beigefügten Anlagen ist ersichtlich, dass es bis auf wenige einzuhaltende Mindestkriterien keine Festlegung hinsichtlich des zu beschaffenden Gerätetyps der mobilen Endgeräte gibt.
Aus diesem Grunde wurde bereits am 21.01.2021 ein Abstimmungsgespräch mit Vertreter*innen der Medienreferenzschulen sowie mit weiteren Vertreter*innen aus Erlanger Schulen und dem Staatlichen Schulamt geführt. Als vorläufiges Ergebnis kann mitgeteilt werden, dass die Lehrerdienstgeräte voraussichtlich aus dem bestehenden Portfolio von KommunalBIT (Notebook, Standardmodell iPad oder Windows-Tablett) gewählt werden können. Dies ist nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Kompatibilität mit den bereits an den Schulen vorhandenen Geräten sinnvoll.
Zusätzlich soll ein weiteres Windows-Tablet in der Pro-Kategorie angeboten werden, welches über ein größeres Display verfügt. Alle Geräte müssen allerdings im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung durch KommunalBIT beschafft werden, um förderfähig zu sein.
Neben der Gerätefrage ist
die Einbindung der Geräte in die
vorhandene IT-Infrastruktur der Einzelschule zu klären. Lt. Richtlinie ist
beabsichtigt, dass die Lehrerdienstgeräte“ in die digitale kommunale
Bildungsinfrastruktureinschließlich der Administrationsstrukturen integriert
werden und innerhalb der Schule im konkret vor Ort technisch leistbaren Umfang
Zugriff auf die vorhandenen IT-Ressourcen der Schule ermöglichen“ sollen.
Die Umsetzung dieser Forderung wird voraussichtlich einen längeren
Klärungsprozeß nach sich ziehen, der einige Zeit in Anspruch nehmen wird. In
diesem Zusammenhang wird die vom Freistaat Bayern versprochene Aktualisierung
der Bekanntmachung „Rechtliche Hinweise zur Nutzung der EDV-Einrichtung und des
Internets an Schulen“ als rechtlicher Rahmen abzuwarten sein. Die
Bekanntmachung soll den Rahmen des zulässigen Einsatzes von Lehrerdienstgeräten
festlegen und dabei die wesentlichen rechtlichen Fragen ansprechen, z. B. in
den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit.
Darüber hinaus wird für
eine zweckentsprechende Verwendung der Lehrerdienstgeräte die möglichst rasche
Verfügbarkeit geeigneter Komponenten einer zentralen BayernCloud Voraussetzung
sein. Die Einrichtung einer funktionsfähigen BayernCloud sowie die Kosten für
deren Betrieb und Entwicklung liegt in der Zuständigkeit des Freistaat Bayern.
Zum jetzigen Zeitpunkt geht das Schulverwaltungsamt davon aus, dass eine
WLAN-Anbindung der Lehrerdienstgeräte über das Schulnetz auf jeden Fall
ermöglicht werden kann.
Eine Einbindung der zusätzlichen Lehrerdienstgeräte wird sich darüber hinaus auf die bestehende Infrastruktur der Einzelschule auswirken und wird je nach Anzahl der zusätzlichen Geräte infrastrukturelle Erweiterungen bzw. Anpassungen (z.B. Anzahl der Accesspoints, Serverkapazitäten etc.) nach sich ziehen. Kosten für notwendige Anpassungen werden nicht durch die Förderrichtlinie erfasst. Eine Hochrechnung der zusätzlich anfallenden Kosten ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht möglich.
Auch wenn gegenwärtig davon
ausgegangen wird, dass KommunalBIT die Wartung und den Support für die
Lehrerdienstgeräte übernimmt, wird angesichts der großen Anzahl der Geräte die
Art und der Umfang eines leistbaren
Supports Gegenstand einer kritischen Betrachtung werden müssen. Der Umfang
des zu leistenden Supports wird maßgeblich von der Personalstruktur und
zeitnahen erforderlichen Anpassungen im Team Schulbetreuung abhängen.
Ausblick:
Das Schulverwaltungsamt arbeitet gemeinsam mit dem Team Schulbetreuung von KommunalBIT daran, die Förderrichtlinie Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD) schnellstmöglich umzusetzen.
Angesichts einiger zwingend notwendigen Verfahrensschritte (Abstimmung mit Schulen, Ausschreibungsverfahren etc.), des enormen Klärungsbedarfes sowie im Hinblick auf die derzeitige Marktlage, geht das Schulverwaltungsamt allerdings davon aus, dass die Ausstattung mit den Lehrerdienstgeräten frühestens Ende des Jahres 2021 zu erwarten ist.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Die Beschaffung
neuer mobiler und damit energieeffizienter Geräte geht voraussichtlich mit
einer Reduktion bei der Nutzung älterer Geräte mit höherem Energiebedarf
einher, so dass keine relevante negative Auswirkung auf das Klima erwartet
wird.
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: 2022 -2026 |
€ 540.000 p.a. |
bei Sachkonto:
531601/408010/21000010 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ 838.000 einmalig in 2021 |
bei Sachkonto: 414101/408010/21000010 |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vollständig vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 KMS vom
03.02.2021 an die Sachaufwandsträger
Anlage 2 Eckpunkte
zur Gewährung von staatlichen Leistungen
Anlage 3 Gemeinsame Begleiterklärung