Betreff
Förderrichtlinie Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD);
Förderantrag für Bundes - und Landesmittel
Vorlage
40/039/2021
Aktenzeichen
IV/40
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zur Umsetzung der Förderrichtlinie Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD) aus Landes- und Bundesmitteln fortzuführen und die erneute finanzielle Anpassung des Sonderbudgets smartERschool zu beantragen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      In der Stadtratssitzung am 16.12.2020 informierte das Schulverwaltungsamt die Mitglieder des Stadtrates auf Grundlage des damaligen Richtlinienentwurfs über die Planungen des Freistaates Bayern zum Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD) und die daraus für die Stadt Erlangen resultierenden finanziellen und personellen Konsequenzen (vergl. 40/029/2020).

     

      Zwischenzeitlich ist die Förderrichtlinie zum 12.01.2021 in Kraft getreten. Entgegen der ursprünglich angekündigten Erprobung im Rahmen der Landesmittel stehen nun ab sofort die gesamten Landes- und Bundesmittel zur Verfügung.

 

      Aufgrund der noch fehlenden Verwaltungsvereinbarung wurde das Antragsverfahren allerdings erst zum 01.02.2021 gestartet. Die Antragsfrist läuft bis 31.03.2021.
Das Schulverwaltungsamt hat daher den erforderlichen Antrag am 05.02.2021 bei der Regierung eingereicht und die Sofortauszahlung des Fördermittelbudgets beantragt. In der Richtlinie ist für die Stadt Erlangen zunächst ein Mindestfördermittelbudget von 838.000 € für die Beschaffung von 838 Geräten festgelegt.

 

      Ferner ist in der Richtlinie in Abhängigkeit vom tatsächlichen Abruf der Fördermittel durch die Kommunen eine integrierte Nachbewilligungsrunde (quasi: Restfördermittelausschüttung) vorgesehen. Für die Stadt Erlangen könnte dies die Bewilligung weiterer Fördermittel für die Beschaffung von bis zu maximal 1.289 Geräten bedeuten. Die Information, ob und in welcher Höhe tatsächlich weitere Fördermittel verfügbar sein werden, wird allerdings frühestens nach dem Ablauf der Ausschlussfrist am 15.04.2021 feststehen.

 

      Der Bewilligungszeitraum endet am 31. Dezember 2021.

     

           

 

 

     

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Grundsätzlich ist der Freistaat Bayern für die Ausstattung der staatlichen Lehrer mit Dienstgeräten zuständig.
Mit der Richtlinie vom 11.01.2021 wird diese Aufgabe auf die Sachaufwandsträger übertragen, die die Ausstattung der Lehrer im Auftrag des Freistaates übernehmen. Die grundsätzliche Frage der Aufgaben- und Finanzierungszuständigkeit für Lehrerdienstgeräte wird aus dieser Richtlinie ausdrücklich ausgeklammert.


Ein Ausstattungsanspruch einer Einzelschule oder einer einzelnen Lehrkraft gegenüber dem Sachaufwandsträger besteht dabei aber nicht.
Der Verteilschlüssel für die Geräte an die Schulen wird seitens der Regierung festgelegt

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

      Anpassung Finanzbedarf:

      Mit o.g. Beschluss des Stadtrates vom 16.12.2020 wurde bereits die Übernahme der Lehrerdienstgeräte in das Ausstattungskonzept smartERschool sowie die entsprechende finanzielle Anpassung des Sonderbudgets smartERschool für den Anteil der geplanten 174 Lehrerdienstgeräte aus Landesmitteln beschlossen. Diese Anpassung wurde von der Stadtkämmerei für das Jahr 2021 bereits haushaltsmäßig umgesetzt und das Sonderbudget i.H.v 105.000 € p.a. erhöht. Die Einnahme einer einmaligen Fördersumme von 174.000 € wurde ebenfalls veranschlagt.

      Da nun gleichzeitig sämtliche Geräte aus Landes- und Bundesmitteln im laufenden Jahr beschafft werden müssen, ist das Sonderbudget smartERschool erneut anzupassen und weitere Mittel (wie bereits in der Vorlage 40/029/2020 nachrichtlich angekündigt) bereitzustellen.

      Da die konkrete Anzahl der Geräte erst nach der Nachbewilligungsrunde beziffert werden kann, wird aus Vereinfachungsgründen vorerst weiterhin mit 1.074 Lehrergeräten kalkuliert. Dies entspricht auch ungefähr dem Mittelwert zwischen der Mindest- und der Maximalzahl der beantragten Geräte. Demnach wäre das Sonderbudget smartERschool wie folgt anzupassen:

 

Ausgaben für Lehrerdienstgeräte (neu)

 

Benötigte Gesamtmittel

davon bereits in den HH eingestellt

Noch benötigte Mittel

2022

 

 

645.000 €

 

105.000 €

540.000 €

2023

 

 

645.000 €

 

105.000 €

540.000 €

2024

 

 

645.000 €

 

105.000 €

540.000 €

2025

 

 

645.000 €

 

105.000 €

540.000 €

2026

 

 

645.000 €

 

105.000 €

540.000 €

 

     

      Personalbedarf: 

      Mit Beschluss vom 16.12.2020 wurde die Verwaltung darüber hinaus beauftragt, die erforderlichen personellen Ressourcen bei Amt 40 für die Umsetzung der Richtlinie zu generieren.

 
In Absprache mit Amt 11 erfolgte zwischenzeitlich im Vorgriff auf das Stellenplanverfahren 2022 eine entsprechende Stellenausschreibung. Bis zur Schaffung einer eigenen Planstelle wird die Finanzierung je zur Hälfte über die bisher nicht besetzte 0,5 Planstelle für das Programm Zukunft Grundschulen sowie über eine 0,5 zbV Planstelle zulasten des Amtsbudgets sichergestellt.

      Mit einer Stellenbesetzung wird voraussichtlich nicht vor Anfang Mai zu rechnen sein.

 

     

      Weiteres Vorgehen:

      Auch nach der Verabschiedung der Förderrichtlinie sind weiterhin verschiedene Fragestellungen offen bzw. wurde die Klärung in den Verantwortungsbereich des Sachaufwandsträgers verschoben.

 

      Aus den beigefügten Anlagen ist ersichtlich, dass es bis auf wenige einzuhaltende Mindestkriterien keine Festlegung hinsichtlich des zu beschaffenden Gerätetyps der mobilen Endgeräte gibt.

      Aus diesem Grunde wurde bereits am 21.01.2021 ein Abstimmungsgespräch mit Vertreter*innen der Medienreferenzschulen sowie mit weiteren Vertreter*innen aus Erlanger Schulen und dem Staatlichen Schulamt geführt. Als vorläufiges Ergebnis kann mitgeteilt werden, dass die Lehrerdienstgeräte voraussichtlich aus dem bestehenden Portfolio von KommunalBIT (Notebook, Standardmodell iPad oder Windows-Tablett) gewählt werden können. Dies ist nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Kompatibilität mit den bereits an den Schulen vorhandenen Geräten sinnvoll.

      Zusätzlich soll ein weiteres Windows-Tablet in der Pro-Kategorie angeboten werden, welches über ein größeres Display verfügt. Alle Geräte müssen allerdings im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung durch KommunalBIT beschafft werden, um förderfähig zu sein.

     

      Neben der Gerätefrage ist die Einbindung der Geräte in die vorhandene IT-Infrastruktur der Einzelschule zu klären. Lt. Richtlinie ist beabsichtigt, dass die Lehrerdienstgeräte“ in die digitale kommunale Bildungsinfrastruktureinschließlich der Administrationsstrukturen integriert werden und innerhalb der Schule im konkret vor Ort technisch leistbaren Umfang Zugriff auf die vorhandenen IT-Ressourcen der Schule ermöglichen“ sollen.
Die Umsetzung dieser Forderung wird voraussichtlich einen längeren Klärungsprozeß nach sich ziehen, der einige Zeit in Anspruch nehmen wird. In diesem Zusammenhang wird die vom Freistaat Bayern versprochene Aktualisierung der Bekanntmachung „Rechtliche Hinweise zur Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets an Schulen“ als rechtlicher Rahmen abzuwarten sein. Die Bekanntmachung soll den Rahmen des zulässigen Einsatzes von Lehrerdienstgeräten festlegen und dabei die wesentlichen rechtlichen Fragen ansprechen, z. B. in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit.

      Darüber hinaus wird für eine zweckentsprechende Verwendung der Lehrerdienstgeräte die möglichst rasche Verfügbarkeit geeigneter Komponenten einer zentralen BayernCloud Voraussetzung sein. Die Einrichtung einer funktionsfähigen BayernCloud sowie die Kosten für deren Betrieb und Entwicklung liegt in der Zuständigkeit des Freistaat Bayern.
Zum jetzigen Zeitpunkt geht das Schulverwaltungsamt davon aus, dass eine WLAN-Anbindung der Lehrerdienstgeräte über das Schulnetz auf jeden Fall ermöglicht werden kann. 

     

      Eine Einbindung der zusätzlichen Lehrerdienstgeräte wird sich darüber hinaus auf die bestehende Infrastruktur der Einzelschule auswirken und wird je nach Anzahl der zusätzlichen Geräte infrastrukturelle Erweiterungen bzw. Anpassungen (z.B. Anzahl der Accesspoints, Serverkapazitäten etc.) nach sich ziehen. Kosten für notwendige Anpassungen werden nicht durch die Förderrichtlinie erfasst. Eine Hochrechnung der zusätzlich anfallenden Kosten ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht möglich.

 

      Auch wenn gegenwärtig davon ausgegangen wird, dass KommunalBIT die Wartung und den Support für die Lehrerdienstgeräte übernimmt, wird angesichts der großen Anzahl der Geräte die Art und der Umfang eines leistbaren Supports Gegenstand einer kritischen Betrachtung werden müssen. Der Umfang des zu leistenden Supports wird maßgeblich von der Personalstruktur und zeitnahen erforderlichen Anpassungen im Team Schulbetreuung abhängen.

      Ausblick:

      Das Schulverwaltungsamt arbeitet gemeinsam mit dem Team Schulbetreuung von KommunalBIT daran, die Förderrichtlinie Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD) schnellstmöglich umzusetzen.

 

      Angesichts einiger zwingend notwendigen Verfahrensschritte (Abstimmung mit Schulen, Ausschreibungsverfahren etc.), des enormen Klärungsbedarfes sowie im Hinblick auf die derzeitige Marktlage, geht das Schulverwaltungsamt allerdings davon aus, dass die Ausstattung mit den Lehrerdienstgeräten frühestens Ende des Jahres 2021 zu erwarten ist.

     

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

Die Beschaffung neuer mobiler und damit energieeffizienter Geräte geht voraussichtlich mit einer Reduktion bei der Nutzung älterer Geräte mit höherem Energiebedarf einher, so dass keine relevante negative Auswirkung auf das Klima erwartet wird.

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten: 2022 -2026

€ 540.000 p.a.

bei Sachkonto: 531601/408010/21000010

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

€ 838.000 einmalig in 2021

bei Sachkonto: 414101/408010/21000010

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vollständig vorhanden


Anlagen:

 

Anlage 1 KMS vom 03.02.2021 an die Sachaufwandsträger

Anlage 2 Eckpunkte zur Gewährung von staatlichen Leistungen

Anlage 3 Gemeinsame Begleiterklärung