1. Die dargelegten Ergebnisse der
Machbarkeitsstudie werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abhängigkeit der Ergebnisse aus der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes folgende Maßnahmen umzusetzen:
a) Für die Führung der City-Linie über die Münchener Straße wird auf einem Teilabschnitt eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Süden (mit Freigabe für Busse) sowie eine Signalisierung für den Busverkehr im Bereich der Eisenbahn-Unterführung gemäß Anlage 2 eingerichtet.
b) Für die Führung von Buslinien über die Thalermühlstraße zur Entlastung der Goethestraße wird eine Engstellensignalisierung im Bereich der Unterführung BAB A73 / Gerberei gemäß Anlage 3 eingerichtet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit UVPA-Beschluss 613/157/2017/1 „Zentraler Busverknüpfungspunkt im Bereich Innenstadt“ vom 13.03.2018 wurde die Verwaltung unter anderem beauftragt, eine Ertüchtigung der Verbindung Martinsbühler Straße / Thalermühlstraße / Großparkplatz, Münchner Straße / Großparkplatz für den Linienbusverkehr zu untersuchen. Zu diesem Zweck hat die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie an das Ingenieurbüro BERNARD vergeben, deren Ergebnisse zwischenzeitlich vorliegen.
Diese Ergebnisse haben eine wesentliche Bedeutung für die aktuell laufende Fortschreibung des Nahverkehrsplanes Erlangen. So sehen die aktuellen Planungen zur Einführung der City-Linie eine Führung vom Großparkplatz über die Güterhallenstraße und Goethestraße vor, da die Befahrbarkeit der Münchener Straße mit den von den ESTW neu bestellten E-Bussen unklar war. Eine Entlastung der Goethestraße vom Buslinienverkehr mit Verlagerung auf die Thalermühlstraße ist nur möglich, wenn der Begegnungsfall im Bereich der Unterführung BAB A73 verkehrssicher abgewickelt werden kann. An beiden Unterführungen besteht darüber hinaus eine Höhenbeschränkung auf 3.20 m, deren Beseitigung den Einsatz neuer Bustypen mit moderneren Antriebstechnologien (z.B. Batterie bzw. Wasserstoff) flexibilisieren würde.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Untersucht werden sollte,
· ob an der Kreuzung Dechsendorfer Str./ Thalermühlstraße ein Linksabbiegen von der Martinsbühler Str. in die Thalermühlstraße möglich ist, um eine Verlagerung des Buslinienverkehrs aus verschiedenen Fahrtrichtungen von der Goethestraße zu ermöglichen. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob dieses Linksabbiegen auch für den motorisierten Individualverkehr mit längeren Aufstellflächen möglich wäre. Untersucht wurden hierfür mehrere Kreuzungsumgestaltungen (u.a. auch ein Kreisverkehr).
· ob die für den Begegnungsfall mit Bussen (Bus / Bus und Bus / Pkw) im Bereich der Autobahnunterführung Thalermühlstraße / BAB A73 äußerst problematische Situation trassierungs- oder signaltechnisch gelöst werden kann.
· ob eine Führung der City-Linie wie bisher über die Münchener Straße für die von den ESTW neu beschafften größeren E-Bussen trassierungs- oder signaltechnisch ermöglicht werden kann.
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie liegen mittlerweile vor und können wie folgt zusammengefasst werden (siehe auch Anlage 1 bis 4). Eine ausführlichere Erläuterung mit Planskizzen enthält Anlage 4.:
a) Kreuzung Dechsendorfer Str./
Thalermühlstr.:
Ein Linksabbiegen von der Martinsbühler Str. in die Thalermühlstraße ist nicht
möglich. Es kann daher nur der über den Dechsendorfer Damm verkehrende
Buslinienverkehr auf die Thalermühlstraße verlagert werden.
b) A73-Unterführung Thalermühlstr./ Gerberei:
Eine Engstellen-Signalisierung für MIV- und Busverkehr, die den sicheren
Zweirichtungsverkehr von Buslinien gewährleistet, ist möglich und sinnvoll,
trassierungstechnische Lösungen unverhältnismäßig aufwändig. Durch die
Signalisierung könnte auch eine sicherere Situation für den Fußverkehr zur
Thalermühlstraße geschaffen werden.
Es bleibt aber eine Höhenbeschränkung auf 3,20 m, d.h. die aktuell verwendeten
Bustypen (mit Dieselantrieb) könnten die Achse nutzen. Der Einsatz neuer
Bustypen mit moderneren Antriebstechnologien (z.B. Batterie bzw. Wasserstoff
oder Erdgas) ist aufgrund der Höhenbeschränkung derzeit nicht möglich und wäre
daher von den technischen Entwicklungen bzgl. Fahrzeughöhe abhängig.
c) Eisenbahn-Unterführung Münchener Str:
Der Busverkehr der zukünftigen City-Linie über die Münchener Straße in beiden
Fahrtrichtungen wäre über eine Einbahnstraßen-Regelung (Bus frei) im Bereich
der Eisenbahn-Unterführung mit Engstellen-Signalisierung für die Busse möglich.
(Aufgrund der derzeit eingesetzten kleineren Fahrzeugtypen ist ein Befahren der
vorhandenen Unterführung mit der „Klinik-Linie“ unter Erschwernissen möglich.)
Der MIV in Richtung Norden müsste über die Achse Thalermühlstraße / Martinsbühler
Straße geleitet werden. Grund hierfür ist, dass eine wie für die
A73-Unterführung Thalermühlstraße/ Gerberei vorgeschlagene allgemeine
Engstellensignalisierung hier nicht geeignet ist, weil eine Überstauung der
signalisierten Kreuzung Martinsbühler Str./ Fuchsengarten zu erwarten ist.
Fahrgeometrisch bleibt diese Route maximal für Midi-Busse (mit geeigneter
Fahrzeughöhe) befahrbar.
Es verbleibt eine Höhenbeschränkung auf 3,20 m. Die eingesetzten ESTW-Standard-
und Gelenkbusse mit Dieselantrieb haben i.d.R. eine Fahrzeughöhe von 3,00 m –
mit Gasantrieb 3,40 m und mit zukünftigem Elektroantrieb ab ca. 3,40 m. In
diesem Bereich ist daher ein Einsatz von umweltschonenden/-freundlichen
Fahrzeugen derzeit nicht möglich.
Die ESTW haben in ihrer Ausschreibung für die Beschaffung neuer E-Busse zum
Einsatz auf der City-Linie in ihrem technischen Datenblatt eine maximale Höhe
hinterlegt. Ob die neu beschafften Busse die Unterführung unter
Berücksichtigung der tatsächlichen geometrischen Verhältnisse und einer Sondergenehmigung
für diesen Fahrzeugtyp befahren können, kann erst mit tatsächlich beschafften
Fahrzeugen und anschließenden Fahrversuchen abschließend geklärt werden.
Die vom Ingenieurbüro vorgelegten Ergebnisse sind aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar bzw. zur Umsetzung geeignet, bedürfen aber noch einer Detailplanung. Seitens der ESTW wurden hierzu allerdings grundsätzliche Bedenken geäußert, da neben den Zwangspunkten (zu geringe Durchfahrtshöhen) erhöhte Wartezeiten für Busse an den signalisierten Unterführungen (Engstellen-Signalisierung) befürchtet werden. Ebenfalls ermöglicht die Begrenzung der Höhe nur gewisse Fahrzeugverknüpfungen/ Umlaufbildungen. Dies hat neben den Einschränkungen für die betriebliche Planung auch wirtschaftliche Folgen, die durch die Anschaffung weiterer Fahrzeuge entstehen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Verwaltung schlägt vor, dass die oben erläuterten Lösungsansätze der aktuell laufenden Fortschreibung des Nahverkehrsplanes als Option für das zukünftige Busnetz zugrunde gelegt werden. Folglich sollten die unter b) und c) erläuterten Ergebnisse sowie in Anlage 2 und 3 dargestellten Planskizzen umgesetzt werden, falls dies fahrtechnisch machbar und eine wesentliche Verbesserung für den ÖPNV bedeuten sollte.
Die Verwaltung würde dann die im Detail konkretisierten Konzepte dem UVPA zum Beschluss vorlegen, die notwendigen Haushaltsmittel beantragen und eine projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit durchführen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Eisenbahn-Unterführung Münchener Straße: Einbahnstraße (Bus frei) mit Signalisierung für Busse
Anlage 3: Unterführung A73 / Gerberei: Engstellen-Signalisierung
Anlage 4: Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse der Machbarkeitsstudie