Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Im Rahmen der Erörterung des o. g. Prüfungsberichtes
sprachen sich die Ausschussmitglieder am 01.07.2020 dafür aus, dass die
Erbabwicklung rasch abgeschlossen und in einem halben Jahr wieder berichtet
werden soll (siehe beigefügten Protokollvermerk).
Auf Anfrage teilte die Leitung des Amtes 51, Herr Rottmann, am 09.02.2021 Folgendes mit:
„Unsere Liste der diversen Geldanlagen ist weitgehend abgearbeitet, ein Großteil der Erbschaft ist bereits realisiert. Etliches steht noch aus, weil z. B. ein Rechtsstreit anhängig ist. Die Sache mit dem Schließfach wird sich auch noch hinziehen, da sich zwischenzeitlich herausgestellt hat, dass nicht ein Herr A., sondern dessen betagte Mutter die Miterbin ist. Wir haben von unserer Seite alles getan, um gegenüber der Sparkasse unsere Erbeigenschaft nachzuweisen. Was fehlt ist ein gemeinsamer Termin.“
Das Revisionsamt wird erneut berichten, sobald es einen neuen Sachstand gibt.
Anlage:
Protokollvermerk vom 01.07.2020