Betreff
Überörtliche Prüfung bei der Stadt Erlangen
Vorlage
14/039/2021
Aktenzeichen
OBM/14
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) hat mitgeteilt, dass die nächste überörtliche Prüfung bei der Stadt Erlangen im November 2021 beginnen wird. Die Prüfung wird die Haushaltsjahre 2013 bis 2019 (ggf. auch 2020) umfassen.

 

Während bei der letzten überörtlichen Prüfung der Haushaltsjahre 2008 bis 2012 der Schwerpunkt vorwiegend auf den ersten doppischen Jahresabschlüssen der Stadt Erlangen lag, ist nach Mitteilung des BKPV dieses Mal vorgesehen, auch wieder verstärkt in anderen Bereichen der Stadtverwaltung zu prüfen.

 

Über den Sachstand der Prüfung wird regelmäßig im Revisionsausschuss berichtet. Sobald der Prüfungsbericht vorliegt, wird dieser selbstverständlich in die Gremien eingebracht werden. Damit ist wohl nicht vor Ende 2022 zu rechnen.

 

Die überörtliche Prüfung ist kostenpflichtig. Für die geschätzten Kosten wurden in den letzten Jahren entsprechende Rückstellungen gebildet. Diese belaufen sich per 31.12.2020 auf 280.000,- €.

 

Hintergrundinformationen:

In Bayern ist das Prüfungswesen der Kommunen kraft Gesetzes zweigeteilt. Die örtliche Prüfung nimmt das Revisionsamt wahr, für die überörtliche Prüfung ist der BKPV zuständig. Die
überörtliche Prüfung wird dabei in einem Turnus von etwa 5 bis 8 Jahren durchgeführt.

 

Die Prüfungsgegenstände der überörtlichen Prüfung unterscheiden sich grundsätzlich nicht
von denen der örtlichen Prüfung. Sie bauen auf den Erkenntnissen der örtlichen Prüfung auf
und ergänzen diese. Zudem werden in der Regel andere Schwerpunkte gesetzt.