Betreff
Ortsumfahrung Niederndorf - Neuses: Durchführung des Planfeststellungsverfahrens
Vorlage
611/038/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Stadt Herzogenaurach hat bei der Regierung von Mittelfranken für die Ortsumfahrung Niederndorf - Neuses die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt.

 

Das vorgeschaltete Raumordnungsverfahren zur Ortsumfahrung wurde 2015 / 2016 durchgeführt und im April 2016 mit der landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Auf Grundlage der Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens soll als nächster Verfahrensschritt das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumfahrung Niederndorf - Neuses ist die Regierung Mittelfranken. Mit positivem Planfeststellungsbeschluss entsteht Baurecht für die Umsetzung der Maßnahme.

 

Die Planung zur Ortsumfahrung Niederndorf – Neuses wurde in den vergangenen Jahren regelmäßig in den städtischen Gremien behandelt, wie z.B.:

-       Vorstellung der Variantenuntersuchung (MzK 613/108/2012)

-       Beschluss zur Vorzugsvariante (Variante A) der Trassenführung auf Erlanger Stadtgebiet (611/223/2014)

-       Beschluss zur Einleitung des Raumordnungsverfahrens mit Prüfung der Trassenvarianten und Stellungnahme der Stadt Erlangen (611/079/2015)

 

Gegenstand der Planung ist der Neubau der Ortsumfahrung Niederndorf – Neuses mit einer Gesamtlänge von 5,10 km (siehe Anlage Übersichtslageplan). Der östliche Teil der Ostumfahrung (ca. 450 m) verläuft dabei auf Erlanger Gebiet. Der Anschluss an die Niederndorfer Straße (Staatsstraße 2244) sowie an den Hans-Ort-Ring (Nordumgehung Herzogenaurach) soll östlich des Ortsteils Neuses erfolgen. Hierbei ist ein Ausbau der bestehenden Kreuzung vorgesehen. Die Altaurach wird durch die Ortsumfahrung mit einer Talbrücke gequert. Der bestehende Fuß- und Radweg von Neuses in Richtung Frauenaurach / Kriegenbrunn soll in einer Unterführung verlaufen.

 

Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren werden vom 08.03.2021 bis 07.04.2021 öffentlich bei den betroffenen Gemeinden ausgelegt sowie im Internet zugänglich gemacht. In der genannten Frist werden die Unterlagen auch bei der Stadt Erlangen, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Gebbertstraße 1 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme ausliegen. Zudem wird der Plan im Internetauftritt der Regierung von Mittelfranken (www.regierung.mittelfranken.bayern.de) unter der Rubrik „Aufgaben“ > „Planung und Bau“ > „Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht“ > „Planfeststellungsunterlagen im Internet“ veröffentlicht.

 

Die Stadt Erlangen ist aufgefordert, bis zum 21.04.2021 zum Planfeststellungsverfahren Stellung zu nehmen. Die abzugebende Stellungnahme wird dem Ausschuss zum Beschluss vorgelegt. 


Anlagen:            

Anlage 1: Übersichtslageplan OU Niederndorf – Neuses

Anlage 2: Ausschnitt Stadt Erlangen