Betreff
Wohnungsnot in Erlangen
Vorlage
50/036/2021
Aktenzeichen
V/50/WM021
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Bericht der Verwaltung stellt die Versorgung der obdachlosen Menschen in Erlangen dar.
  2. Der Antrag der ÖDP-Fraktion vom 17.01.2021 (Nr. 018/2021) ist somit bearbeitet.

 

 


1. Altersstruktur

 

In Erlangen sind (Stand 19.01.2021) 291 Personen obdachlosenrechtlich untergebracht (160 Männer, 98 Frauen und 63 Kinder/Jugendliche). Die Altersstruktur gliedert sich wie folgt:

 

Stand 19.01.2021

 

 

Altersstufen

Anzahl Personen

Anteil in %

Kinder und Jugendliche

54

18,56%

18-20 Jahre (U21)

18

6,19%

21-29 Jahre (U30)

37

12,71%

30-39 Jahre (U40)

43

14,78%

40-49 Jahre (U50)

60

20,62%

50-59 Jahre (U60)

52

17,87%

ab 60 Jahre

27

9,28%

Total

291

100,00%

 

 

2. Unterkunftsmöglichkeiten

            

Die Obdachlosenbehörde verfügt derzeit über 243 Unterbringungseinheiten (Wohnung, WG-Zimmer, Zimmer mit Wohnheimcharakter), welche im gesamten Stadtgebiet verteilt liegen. Hierfür hat die Obdachlosenbehörde 175 Mietverträge abgeschlossen, drei Liegenschaften stehen im Eigentum der Stadt Erlangen.

 

Der Standard/Zustand der Obdachlosenunterkünfte ist durchwegs gut. Diesbezüglich werden die Unterkünfte gemäß Gebührensatzung in Kategorien eingeteilt (A-D).

 

Stand 19.01.2021

Kategorien

Anzahl Einheiten

Anteil in %

Kategorie A (Sozialwohnungsniveau)

115

47,33%

Kategorie B (einfacher Wohnraum)

87

35,80%

Kategorie C (einfachster Wohnraum)

36

14,81%

Kategorie D (Stockbettzimmer)

5

2,06%

Summe

243

100,00%

 

In den Kategorien A-C steht allen Personen, welche keine Einstandsgemeinschaft bilden, ein eigenes abschließbares Zimmer zur Verfügung. Je nach Unterbringung müssen allenfalls die Sanitäranlagen und die Küche gemeinschaftlich genutzt werden. Die sonst im obdachlosenrechtlichen Bereich übliche und im Zusammenhang mit Covid-19 bundesweit kritisierte Mehrbettzimmer-Unterbringung ist mit 5 Einheiten/Zimmern (10 Betten) in Erlangen marginal. Zudem werden zwei Zimmer stets freigehalten, für eine etwaige Notfallunterbringung zu Nachtzeiten und am Wochenende über die Polizeiinspektion Erlangen Stadt.

 

Erlanger Alleinstellungsmerkmal ist es, dass fast die Hälfte der Einheiten energetisch sanierte Wohnungen auf Sozialwohnungsniveau sind.

 

3.         Versorgung mit ausreichend Masken

 

Allen von der Maskenpflicht betroffenen Personen (über 15 Jahre), welche zum maßgebenden Stichtag obdachlosenrechtlich untergebracht waren, wurden bereits in der 3. Kalenderwoche diesen Jahres 5 FFP2-Masken übersandt (246 Anschreiben/Personen).

Weiter erhielten alle Einrichtungen, die Angebote an obdachlosen Menschen machen, ein ausreichendes Kontingent an Masken zur Verfügung gestellt.

 

4.         Allgemeine Gesundheitsversorgung

 

Die allgemeine Gesundheitsversorgung entspricht grundsätzlich jener von sonstigen Privatpersonen. Nahezu alle untergebrachten Personen gehen entweder einer Erwerbstätigkeit nach oder erhalten (ggf. im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft) Sozialleistungen und sind dementsprechend gesetzlich krankenversichert. Sollte in Ausnahmefällen kein Versicherungsschutz (mehr) bestehen, gibt es die Möglichkeit die Beratung des betreuenden Sozialpädagogischen Dienstes für Wohnungsnotfälle in Anspruch zu nehmen. Insgesamt drei Kolleg*innen betreuen die in den Unterkünften untergebrachten Personen. Diese führen die Personen in der Regel zurück in eine Krankenversicherung.

 

5.         Versorgung bezgl. der Impfung gegen Covid 19

 

Mit der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) vom 15.12.2020 hat das Bundesgesundheitsministerium festgelegt, dass obdachlosenrechtlich untergebrachte Personen unter die zweithöchste Priorität zur Impfung fallen. Gem. § 3 Nr. 8 CoronaImpfV haben Personen mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung, die in Obdachlosenunterkünften oder Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern untergebracht oder tätig sind.

Die Information der betroffenen Personen sowie die Organisation der Impfung werden derzeit verwaltungsintern geklärt.

 

6.         Gründe, warum obdachlose Menschen keine Übernachtungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen

 

Die Gründe, weshalb einige wenige Personen keine Übernachtungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen, sind individuell und vielseitig; mögliche Gründe sind gebrochene Biographien oder auch die Lebensentscheidung, auf der Straße leben zu wollen.

 

7.         Tagesstätte „Willi“

 

Aufgrund des räumlichen Zuschnitts und der Tatsache, dass die erforderlichen Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, sind die Räume des „Willitreffs“ derzeit geschlossen; allerdings wird von Montag bis Freitag ein Mittagessen to go angeboten, welches gut angenommen wird (ca. 22 – 30 Personen). Die Mitarbeiter*innen achten darauf, dass die allgemeinen AHA-Regeln eingehalten werden.

Einzelne Durchreisende bzw. Menschen ohne Wohnsitz erhalten im Einzelfall die Möglichkeit die sanitären Einrichtungen zu nutzen.

Beratungsgespräche werden derzeit während ausgiebiger Spaziergänge und auch telefonisch geführt.


 

8.         Versorgungsstrukturen in der Metropolregion

 

Die Versorgungsstrukturen für obdachlose Menschen innerhalb der Metropolregion sind sehr unterschiedlich ausgestaltet. Teils kommunal, teils in Beauftragung von Wohlfahrtsverbänden geführte Häuser, Wohnheime, Unterkünfte, Wärmestuben etc. werden für die Unterbringung von obdachlosen Menschen vorgehalten.

Das jeweilige Angebot ist entsprechend der Gegebenheiten vor Ort individuell ausgestaltet; in sämtlichen Einrichtungen werden der Infektionslage angepasste Regelungen gefunden.

Interkommunale Austausche sind ebenso wie alle Prozessabläufe den pandemiebedingten Vorgaben unterworfen und finden daher nur in reduziertem Rahmen und auf das absolut Notwendigste beschränkt statt. Die Abstandsregelungen verringern so bspw. Aufnahmekapazitäten der Einrichtungen/Unterkünfte zum Schutz der Bewohner/Untergebrachten und des Personals.

.

 


Anlagen: Antrag der ÖDP-Fraktion vom 18.01.2021