Betreff
Unterstützung stationärer Pflegeeinrichtungen mit CO2-Messgeräten
Vorlage
50/026/2021
Aktenzeichen
V/50/WM021
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Im jährlich stattfindenden „Einrichtungsleiterkontaktgespräch“ zwischen Seniorenamt, Seniorenbeirat und den Einrichtungsleitungen von Pflegeeinrichtungen am 8. Dezember 2020 wurde die äußerst angespannte Situation in den Pflegeeinrichtungen diskutiert und nach Entlastungs- und Unterstützungsmöglichkeiten gesucht. In diesem Kontext wurde von den Leitungskräften der Bedarf geäußert, sog. CO2-Ampeln nicht nur in Schulen, sondern auch in Pflegeheimen oder anderen Einrichtungen als Arbeitserleichterung für die Mitarbeitenden einzusetzen.

 

Hintergrund hierfür ist, dass zur Reduktion des Risikos einer Sars-CoV-2-Infektion die regelmäßige und gründliche Lüftung von Räumen als wichtige Maßnahme neben den sogenannten „AHA-Regeln“ empfohlen wird, da die Viren u.a. über die Atemluft durch Aerosole verbreitet werden. Aerosole sind kleinste feste oder flüssige Partikel, die beim Atmen, Husten, Sprechen oder Niesen in die Raumluft gelangen und längere Zeit dort verbleiben können. Dadurch können andere Personen im Raum infiziert werden. Einflussnehmende Faktoren sind hierbei u.a. das Raumklima, die Luftwechselrate und die Art und Weise der Raumlüftung.

 

Die Kohlendioxid (CO2)-Konzentration im Raum gilt als Indikator für die Qualität der Raumluft. In Innenräumen steigen die CO2-Konzentration und die Aerosolkonzentration durch Ausatmen u.a. mit der Anzahl der anwesenden Personen, dem Raumvolumen, der Aktivität und der Aufenthaltsdauer der Personen im Raum sowie dem Luftwechsel an. Der Anstieg ist umso stärker, wenn nur ein geringer Luftwechsel erfolgt und sich viele Personen (in relativ kleinen Räumen) aufhalten.

 

Die Messung der CO2-Konzentration durch CO2-Ampeln kann deshalb einen Anhaltspunkt dafür geben, wann eine Lüftung in Abhängigkeit von der Raumgröße und den anwesenden Personen notwendig ist.

 

Je nach Einrichtung wären ein oder auch mehrere Geräte notwendig, wenn sich etwa mehrere Personen in verschiedenen Räumen aufhalten. Die finanziellen Aufwendungen für die Anschaffung von CO2-Ampeln können jedoch nicht über den Corona-Rettungsschirm abgerechnet werden. Die Anschaffungskosten weisen je nach Modell eine breite Spanne auf.

 

Das Einrichtungsleiterkontaktgespräch hat in sehr unmittelbarer Weise die hohe Belastung der Mitarbeitenden in Pflegeeinrichtungen bewusstgemacht. Die zunehmenden Einschränkungen und Auflagen im Zuge der Pandemie-Bekämpfung führen zu weiter steigenden Arbeitsbelastungen und sind häufig nur mit großem Aufwand und unter hohem Einsatz der ohnehin sehr knappen personellen Ressourcen umsetzbar.

 

 

Daher wurde von Amt 50 angeboten, jeder Einrichtung pauschal einen einmaligen Zuschuss in Gesamthöhe von jeweils bis zu 2.000,- € zu gewähren. Damit können je nach Bedarf mehrere Geräte angeschafft werden. Die Auswahl eines spezifischen Modells bleibt mit einer pauschalen Bezuschussung ebenfalls den Einrichtungen entsprechend ihres Bedarfs überlassen (z.B. fest installierte oder mobile Geräte; Berücksichtigung der Raumgrößen, für die Geräte benötigt werden).

 

Für ein möglichst unkompliziertes Verfahren wurde vorgeschlagen, nach der Beschaffung die Rechnung als Beleg bei Amt 50 einzureichen. Die Anschaffungskosten werden dem Einrichtungsträger innerhalb des Maximalbetrags erstattet.

 

Mit Stand 21.02.2021 wurden von vier Einrichtungen Mittel in Höhe von insgesamt 6.837,01 € abgerufen.

 

Mit dem Zuschuss für die Anschaffung von CO2-Ampeln sollte ein kleiner Beitrag zur Unterstützung der Arbeit in Pflegeeinrichtungen nach den gegebenen Möglichkeiten geleistet werden.