Betreff
Lärmschutzwand Eltersdorf-Ost an der A73;
Bau und Unterhalt der Lärmschutzwand ohne Kostenbeteiligung
Vorlage
66/037/2021
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Um den Lärmschutz im Bereich Eltersdorf östlich der BAB A73 zu verbessern hatte die Stadt Erlangen eine Vereinbarung zur Verbesserung des Lärmschutzes Eltersdorf-Ost mit der Autobahndirektion Nordbayern geschlossen. Da zum Planungszeitpunkt noch keine Anspruchsvoraussetzungen für eine Lärmschutzwand an der Autobahn vorlagen, hatten sich die Autobahn und die Stadt Erlangen auf eine gemeinsame Kostentragung verständigt. Eine entsprechende Vereinbarung wurde mit der Autobahndirektion geschlossen.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat zum 1. August 2020 beschlossen, die Auslösewerte für die Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen abzusenken.

In Gesprächen mit der Autobahndirektion konnte erreicht werden, diese Regelung auch für die bereits geplante Lärmschutzwand Eltersdorf-Ost anzuwenden.

Mit einem Schreiben der Autobahndirektion Nordbayern vom 15.12.2020 wurde die Kostenfreistellung für die Stadt Erlangen nun bestätigt.

Die geschlossene Vereinbarung vom 29.03.2019 ist somit gegenstandslos.

Mit dem Bau der Lärmschutzwand soll im Herbst dieses Jahres begonnen werden.


Anlagen: