Betreff
Aktionsplan Obdachlosigkeit
Vorlage
50/024/2021
Aktenzeichen
V/50/WM021
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Das Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales fördert mit dem Aktionsplan „Obdachlosigkeit“ innovative Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung obdachloser Menschen.

 

Grundsätzlich förderfähig sind Projekte, die aus den vorhandenen Bedarfen in der Kommune als erforderlich erachtet werden und die grundsätzlich nach Ablauf der Förderung (2 Jahre) weitergeführt werden können. Nicht förderfähig sind Regelhilfen nach den §§67 ff SGB XII.

 

In 2020 Jahr wurde aus diesem Grunde gemeinsam mit der Diakonie Erlangen e.V. ein Projekt „Schaffung neuer Lebensperspektiven für in „verfestigter Obdachlosigkeit“ lebende Menschen“ vorerst für die Zielgruppe Ü50 entwickelt und implementiert.

 

Ziele des Projektes sind:

 

1.    Verbesserung der Lebens- und Wohnsituation im Hinblick auf das Alter und die damit veränderten Bedürfnisse.

2.    Möglicher Auszug in eine reguläre Mietwohnung, betreutes Wohnen oder Pflegeheim, also ein für Senioren deutlich besser geeignetes Umfeld.

3.    Erhöhung der Lebensqualität der Bewohner*innen von Verfügungswohnungen

 

Bisher sind – auch durch die sehr schwierigen Rahmenbedingungen aufgrund der Pandemie - zehn Personen dem Projekt zugewiesen.

 

Unter den aktuellen Bedingungen lassen sich diese Menschen nur schwer für das Projekt gewinnen. Aufgrund der sehr eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten sind die Möglichkeiten einer vertrauensvollen Annäherung an die Zielgruppe sehr eingeschränkt bis teils gar nicht möglich, aufsuchende Arbeit findet nur in äußerster Krisenintervention statt.

Die derzeitigen Kontaktaufnahmen für das Projekt erfolgen daher vorrangig bei bereits motivierten Personen.

 

Hinsichtlich der Alterspanne zeichnete sich bereits nach kürzester Zeit ein zusätzlicher Bedarf zur Erweiterung auf 45+ ab.


 

In Erlangen sind viele Personen ordnungsrechtlich in Verfügungswohnungen untergebracht, insbesondere ist der Anteil der untergebrachten Personen ab 45 Jahren (mit einem Anteil von 38 %, Stichtag 20.01.2021) sehr hoch.

 

 

Je älter die Personen sind, umso länger verbleiben sie in den Verfügungswohnungen.

Aus diesem Grunde soll die Arbeit mit den Bewohner*innen schon ab einem Alter ab 45 Jahren beginnen um einer Verfestigung bereits sehr früh entgegenzuwirken.

 

Diese Konzepterweiterung wurde seitens der Diakonie bereits beantragt und zu Jahresbeginn seitens des Staatsministeriums genehmigt, vorerst befristet bis 30.11.2021.

 


Anlagen: