Betreff
Ausweitung der Ermäßigung des Sozialtickets auf 50%; Antrag der SPD-Fraktion vom 14.10.2019
Vorlage
50/023/2021
Aktenzeichen
V/50/WM021
Art
Beschlussvorlage

1. Die Fahrkartenpreise der sozialrabattierten Fahrkarten (Sozialtickets) im Rahmen des ErlangenPasses werden für bisher ermäßigten Angebote (4-er Tickets sowie die verschiedenen Abos) zum 01.07.2021 auf 50 % des jeweils gültigen Fahrpreises festgesetzt.

 

2. Zum 01.07.2021 wird auch das 9 - Uhr – Abo zu einem um 50% ermäßigten Preis in das Angebot für ErlangenPassInhaber*innen aufgenommen.

 

3. Bei einer evtl. Tariferhöhung zum 01.07.2021 sind die neuen Preise Grundlage für die Ermäßigung.

 

4. Der Antrag der SPD-Fraktion vom 14.10.2019 (Nr. 199/2019) ist damit bearbeitet.

 

 


Der ErlangenPass wurde zum 01.01.2016 erfolgreich in der Stadt Erlangen eingeführt. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde den ErlangenPassInhaber*innen ermöglicht folgende vergünstigte Busfahrkarten zu erwerben:

·         Jahresabo

·         Abo 6

·         Abo 3

·         Solo 31

·         4er – Ticket (für Erwachsene und Kinder)

Die Ermäßigung für die ErlangenPassInhaber*innen beträgt – in etwas unterschiedlichen Ausprägungen – ca. 30 % des regulären Preises. Die Erhöhung der Fahrkartenpreise durch die in den vergangenen Jahren erfolgten Tariferhöhungen wurden nicht auf die ErlangenPassInhaber*innen umgelegt, sondern über einen höheren städtischen Zuschuss/ Erstattungsbetrag ausgeglichen.

Mit Antrag vom 14.10.2019 beantragt die SPD-Fraktion die Ausweitung der Ermäßigung auf 50 %.

 

1.       Ergebnis/Wirkungen

Mit der beantragten Ausweitung der Ermäßigung soll ErlangenPassInhaber*innen der Erwerb der Fahrkarten erleichtert werden. Mit einem stärker ermäßigten Preis werden Fahrkarten für diesen Personenkreis einfacher bezahlbar, Mobilität wird erhöht und die Teilhabechancen für diese Menschen steigen.

 

2.       Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

Zur Erreichung dieses Ziel – mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen – werden in allen bisher angebotenen Fahrkartenkategorien die von den ErlangenPassInhaber*innen zu zahlenden Preise um 50% reduziert.

Zwischenzeitlich wurde im VGN das in vielerlei Hinsicht attraktive 9 - Uhr - Abo eingeführt, das für zahlreiche Nutzer*innen des ÖPNV eine auch finanziell interessante Lösung zu den bereits vorhandenen Tickets darstellt. Dieses Angebot stellt auch für ErlangenPassInhaber*innen – bei einer Ermäßigung um 50 % - eine interessante Alternative dar.

Daher wurde seitens der Verwaltung die Aufnahme des 9 – Uhr – Abos in das Angebotsportfolio des ErlangenPasses geprüft und mit den ESTW abgestimmt.

Der Preis für das um 50 % ermäßigte 9 – Uhr – Abo beträgt 12,70 €.


(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.       Prozesse und Strukturen

Die Erhöhung der Ermäßigung auf 50 % und die Einführung des 9 – Uhr – Abos soll zum 01.07.2021 erfolgen. Ob und in welcher Höhe zu diesem Zeitpunkt eine Tariferhöhung bei den ESTW erfolgt, kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht endgültig festgestellt werden.

Die finanziellen Auswirkungen dieser beiden Maßnahmen wurde daher alternativ mit den derzeitigen Preisen und den Preisen nach einer möglichen Tariferhöhung berechnet.

Bei der Einführung des 9 – Uhr – Abos werden sich „Wanderungsbewegungen“ weg von anderen Abos hin zum 9 – Uhr – Abo ergeben. Diese Verschiebungen bei der Inanspruchnahme wurden von den ESTW aufgrund der Erfahrungen bei der Einführung des 9 – Uhr – Abos prognostiziert und sind in die Zahl der „geschätzten Inanspruchnahme“ eingeflossen. Wie aus der Anlage 1 zu entnehmen ist, wird eine große „Abwanderung von den Jahresabos zu den 9 – Uhr – Abos erwartet.

Auswirkungen auf die Höhe des jährlichen Erstattungsbetrages

Bei der Ermittlung des jährlichen Erstattungsbetrages durch die Stadt wurde von einem regulären Betrieb und stabilen Ticketpreisen ausgegangen; als Vergleichsjahr wird daher das Kalenderjahr 2019 herangezogen; die Zahlen aus dem Kalenderjahr 2020 sind für eine solche Ermittlung ungeeignet. 

Die Höhe des Erstattungsbetrages pro Jahr kann der rechten Spalte der jeweiligen Tabellen der Anlage 2 entnommen werden.

Folgendes Fazit kann damit gezogen werden:

1.       Bei einer Ausweitung der Ermäßigung auf 50 % beträgt die Erstattung 224.803 € jährlich und erhöht sich damit um ca. 65.000 € im Vergleich zum Jahr 2019; der Erstattungsbetrag in 2019 betrug 160.000 €

2.       Bei einer Einführung des 9 – Uhr – Abos und einer Ausweitung der Ermäßigung aller Tickets auf 50 % beträgt die Erstattung 192.555 € jährlich und erhöht sich damit um ca. 32.000 € im Vergleich zum Jahr 2019.

3.       Bei einer Tariferhöhung würde sich der Erstattungsbetrag pro Jahr um 6.000 € erhöhen. Eine mögliche Tariferhöhung wurde bei den Hochrechnungen in Anlage 1 ganzjährig berücksichtigt. 

 

 

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie sind genaue Aussagen zu möglichen Auswirkungen nur schwer vorherzusagen. Die Höhe der Erstattungszahlung wird zumindest 2021 stark abhängig vom weiteren Infektionsgeschehen und der damit verbundenen Auswirkungen sein.

 

 

 

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk  500090/35172050/530101      

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 01: Antrag_SPD_50%Ermäßigung

Anlage 02: Hochrechnung - Bus - 21