Einleitungen von Fremdwasser in die öffentliche Entwässerungsanlage (ö.E.)
Sachstand der bekannten Einleitungen
Der Sachbericht hat den BWA-Mitgliedern zur Kenntnis gedient.
Fremdwasser ist das in Abwasseranlagen
abfließende Wasser, welches weder durch häuslichen, gewerblichen,
landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert
ist noch bei Niederschlägen von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt und
bestimmungsgemäß eingeleitet wurde. Es wird zwischen grundwasserbedingtem
Fremdwasser und niederschlagsbedingtem Fremdwasser unterschieden.
Die Einleitung von Fremdwasser hat erhebliche ungünstige ökologische und
ökonomische Auswirkungen auf die Abwasseranlage, die Gewässer und die Natur.
Fremdwassereinleitungen verursachen beispielsweise eine hydraulische
Überlastung des Kanalnetzes, schlechtere Reinigungsbedingungen in der
Kläranlage sowie eine höhere Entlastung in die Gewässer. Für den EBE und für
die Genehmigungsbehörden ist daher eine nachhaltige Fremdwasserreduzierung ein
wichtiges Ziel. Gerade auch im Zuge der notwendigen
Klimaanpassung und den daraus folgenden Prinzipien der Schwammstadt muss
Fremdwasser in der Kanalisation vermieden und in der Natur gehalten werden.
Zudem ist die Höhe des eingeleiteten Fremdwasser in das Erlanger Kanalnetzes in
Hinblick auf die Vorgaben noch im gesetzlichen Rahmen, eine Verbesserung aber
dringend notwendig. Deshalb müssen die Maßnahmen zur Vermeidung von Fremdwasser
eine sehr hohe Priorität erhalten.
Innerhalb der Stadtverwaltung gibt es eine
fachübergreifende Arbeitsgruppe zur Reduzierung des niederschlagsbedingten
Fremdwassers. Mitarbeiter*innen des EBE sind hier mit dabei, die Federführung
liegt bei Amt 66.
Nach den Vorgaben der
Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) ist der Fremdwasseranteil im Einzugsgebiet
der Kläranlage jährlich zu ermitteln und im Rahmen des Jahresberichtes dem WWA
mitzuteilen. Die an der Einleitungsstelle in das Gewässer gestellten
Anforderungen dürfen nicht durch Verdünnung mit Fremdwasser erreicht werden.
Eine Verdünnung ist zulässig, wenn der
Verdünnungsanteil im Jahresmittel ein Viertel des Abwasserzuflusses bei
Trockenwetter nicht übersteigt.
Durch den EBE wurden im Vollzug der
Fremdwassersanierung nachfolgende Fremdwasser-
einleitungen in die ö. E. festgestellt:
Lfd. Nr. |
Ort |
Feststellungen/Sachstand |
Zuständigkeit |
1 |
Rathsberger
Straße, Wald nordöstlich Waldkrankenhaus |
Einleitung
über Straßengraben. Einschöpfpunkt im Bereich Fußgängerampel. Zulaufleitung
DN 150 in Schacht Nr. 5985010. |
Amt 66, EB
77, Amt 31, Forst |
2 |
Straßberg
/ Holzweg |
Durch Amt
66 wurden verschiedene Planungen zur Beseitigung der Fremdwassereinleitung
erstellt (siehe auch Vm. EBE-2 vom 26.10.2018). Die letzte Planung, Einbau
von 2 Rigolensystemen im Verlauf des Holzweges, wurde mit Bescheid I/31/SC047
vom 12.09.2018 abgelehnt. |
Amt 66 |
3 |
Anderlohrstraße,
Wald nördlich der Spardorfer Straße sowie östlich der Georg-Zahn-Förderschule |
Einleitung
über Graben entlang der Spardorfer Straße und Entwässerungsgraben. Derzeit
ist nicht absehbar, wann die Einleitungsstelle aufgelassen werden kann. |
Amt 66 |
4 |
Niederndorfer
Straße / Neuseser Straße, Flurwasser |
Sammlung
durch Graben entlang Feldweg nördlich der Einmündung Neuseser Straße in die
Niederndorfer Straße. Einleitung über Sinkkasten, Zulaufleitung DN 150 in Schacht
Nr. 5320005. |
Amt 66,
Feldweg FlNr. 711/7 befindet sich im Eigentum der Stadt Erlangen |
5 |
Niederndorfer
Straße 18, Ackerflächen nördlich der Niederndorfer Straße |
Der
Einschöpfpunkt befindet sich östlich der Zufahrt zur Niederndorfer Straße 18.
Einleitung über Sinkkasten, Zulaufleitung DN 500 in Schacht Nr. 5330045. |
Baulastträger
|
6 |
Dinkelweg,
Neuses |
Am Ende
des Dinkelweges wird das Flurwasser über eine Kastenrinne und einen
Sinkkasten gefasst. Zulaufleitung DN 150 in Schacht Nr. 1515005. |
Wegegrundstück
FlNr. 687/2 nicht im Eigentum der Stadt Erlangen |
7 |
Herzogenauracher
Str. / Sperbersklinge |
Vertrag
mit externem Versorger soll gekündigt werden. |
Externer
Versorger |
8 |
Steudach,
Am Klosterholz, Flur westlich des Friedhofs |
Einleitung
über Verrohrung auf Privatgrundstück in Schacht Nr. 0350015. Grabengefälle
künftig Richtung Süden. |
Amt 31
(siehe Vermerk III/112-2/HC001 vom 24.09.2018) |
8a |
Steudach,
Am Klosterholz / Im Wolfsgarten, Fläche des künftigen BP 464 |
Einleitung
über Grundstücksentwässerungsanlagen in ö. E. „Im Wolfsgarten“ und „Am
Klosterholz“. |
|
9 |
Fasanenstraße,
Landwirtschaftlich genutzte Flächen südlich und westlich des des
Dechsendorfer Friedhofes |
Einschöpfung
durch Sinkkasten in Grünfläche, Einleitung über Zulaufleitung DN 150 in
Schacht Nr. 1015015. |
Amt 66 |
9a |
Friedhof
Dechsendorf, Parkplatz |
Stellplätze
mit Rasenfugenpflaster, sonst unbefestigt. Anschluss verschiedener Sinkkästen
am Schacht Nr. 1015010. |
Amt 66 |
10 |
Büchenbacher
Damm / Leipziger Straße |
Ableitung
Böschungsflächen und Brückenwiderlagerentwässerung BAB A 73 über
Straßenentwässerung 2 x DN 400 und 1 x DN 500 in ö. E. |
Amt 66,
Autobahn GmbH |
11 |
Vacher
Straße |
Entwässerung
der westlich angrenzenden Flur über Straßenentwässerung. Einschöpfpunkte am
Ortseingang am Ende der Straßengräben. Anschluss an Schacht Nr. 7670005. |
Amt 66 |
12 |
E-Werk |
Einleitung
von auf dem Grundstück Fuchsenwiese 5 anfallendem Grundwasser in die ö. E. |
Amt 24 |
Anlagen: