Betreff
Vollzug Fremdwassersanierungskonzept
Einleitungen von Fremdwasser in die öffentliche Entwässerungsanlage (ö.E.)
Sachstand der bekannten Einleitungen
Vorlage
EBE-2/007/2021
Aktenzeichen
EBE
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Sachbericht hat den BWA-Mitgliedern zur Kenntnis gedient.


Fremdwasser ist das in Abwasseranlagen abfließende Wasser, welches weder durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert ist noch bei Niederschlägen von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt und bestimmungsgemäß eingeleitet wurde. Es wird zwischen grundwasserbedingtem Fremdwasser und niederschlagsbedingtem Fremdwasser unterschieden.

 

Die Einleitung von Fremdwasser hat erhebliche ungünstige ökologische und ökonomische Auswirkungen auf die Abwasseranlage, die Gewässer und die Natur. Fremdwassereinleitungen verursachen beispielsweise eine hydraulische Überlastung des Kanalnetzes, schlechtere Reinigungsbedingungen in der Kläranlage sowie eine höhere Entlastung in die Gewässer. Für den EBE und für die Genehmigungsbehörden ist daher eine nachhaltige Fremdwasserreduzierung ein wichtiges Ziel. Gerade auch im Zuge der notwendigen Klimaanpassung und den daraus folgenden Prinzipien der Schwammstadt muss Fremdwasser in der Kanalisation vermieden und in der Natur gehalten werden. Zudem ist die Höhe des eingeleiteten Fremdwasser in das Erlanger Kanalnetzes in Hinblick auf die Vorgaben noch im gesetzlichen Rahmen, eine Verbesserung aber dringend notwendig. Deshalb müssen die Maßnahmen zur Vermeidung von Fremdwasser eine sehr hohe Priorität erhalten.

 

Innerhalb der Stadtverwaltung gibt es eine fachübergreifende Arbeitsgruppe zur Reduzierung des niederschlagsbedingten Fremdwassers. Mitarbeiter*innen des EBE sind hier mit dabei, die Federführung liegt bei Amt 66.

 

Nach den Vorgaben der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) ist der Fremdwasseranteil im Einzugsgebiet der Kläranlage jährlich zu ermitteln und im Rahmen des Jahresberichtes dem WWA mitzuteilen. Die an der Einleitungsstelle in das Gewässer gestellten Anforderungen dürfen nicht durch Verdünnung mit Fremdwasser erreicht werden. Eine Verdünnung ist zulässig, wenn der
Verdünnungsanteil im Jahresmittel ein Viertel des Abwasserzuflusses bei Trockenwetter nicht übersteigt.

 

Durch den EBE wurden im Vollzug der Fremdwassersanierung nachfolgende Fremdwasser-
einleitungen in die ö. E. festgestellt:

 

Lfd. Nr.

Ort

Feststellungen/Sachstand

Zuständigkeit

1

Rathsberger Straße, Wald nordöstlich Waldkrankenhaus

Einleitung über Straßengraben. Einschöpfpunkt im Bereich Fußgängerampel. Zulaufleitung DN 150 in Schacht Nr. 5985010.
Nachfolgende Lösungen sind möglich:
1. Ableitung (Teilmenge) in den nödlich des
    Waldkrankenhaus gelegenen Wald.
2. Mitbenutzung des Privatkanals der ESTW.

Amt 66, EB 77, Amt 31, Forst

2

Straßberg / Holzweg

Durch Amt 66 wurden verschiedene Planungen zur Beseitigung der Fremdwassereinleitung erstellt (siehe auch Vm. EBE-2 vom 26.10.2018). Die letzte Planung, Einbau von 2 Rigolensystemen im Verlauf des Holzweges, wurde mit Bescheid I/31/SC047 vom 12.09.2018 abgelehnt.
In Rücksprache mit Amt 31 wird das Vorhaben als nicht prioritär behandelt und nun die Variante verfolgt, bei der das Wasser in den nächsten Vorfluter, den Bimbach, abgeleitet wird, da eine Versickerung vor Ort aus ökologischen Gründen nicht möglich ist,

Amt 66

3

Anderlohrstraße, Wald nördlich der Spardorfer Straße sowie östlich der Georg-Zahn-Förderschule

Einleitung über Graben entlang der Spardorfer Straße und Entwässerungsgraben. Derzeit ist nicht absehbar, wann die Einleitungsstelle aufgelassen werden kann.

Amt 66

4

Niederndorfer Straße / Neuseser Straße, Flurwasser

Sammlung durch Graben entlang Feldweg nördlich der Einmündung Neuseser Straße in die Niederndorfer Straße. Einleitung über Sinkkasten, Zulaufleitung DN 150 in Schacht Nr. 5320005.

Amt 66, Feldweg FlNr. 711/7 befindet sich im Eigentum der Stadt Erlangen

5

Niederndorfer Straße 18, Ackerflächen nördlich der Niederndorfer Straße

Der Einschöpfpunkt befindet sich östlich der Zufahrt zur Niederndorfer Straße 18. Einleitung über Sinkkasten, Zulaufleitung DN 500 in Schacht Nr. 5330045.

Baulastträger

6

Dinkelweg, Neuses
Flur nördlich Dinkelweg/Haferweg

Am Ende des Dinkelweges wird das Flurwasser über eine Kastenrinne und einen Sinkkasten gefasst. Zulaufleitung DN 150 in Schacht Nr. 1515005.

Wegegrundstück FlNr. 687/2 nicht im Eigentum der Stadt Erlangen

7

Herzogenauracher Str. / Sperbersklinge

Vertrag mit externem Versorger soll gekündigt

werden.
Seitens der Stadt Erlangen wurden im
Juli /August 2020 diesbezüglich Möglichkeiten zur Einleitung an anderer Stelle vorgeschlagen. Eine Rückmeldung erfolgte jedoch bisher nicht.

Externer Versorger

8

Steudach, Am Klosterholz, Flur westlich des Friedhofs

Einleitung über Verrohrung auf Privatgrundstück in Schacht Nr. 0350015. Grabengefälle künftig Richtung Süden.
Entfällt im Zuge der Bebauung des BP 464 Steudach.

Amt 31 (siehe Vermerk III/112-2/HC001 vom 24.09.2018)

8a

Steudach, Am Klosterholz / Im Wolfsgarten, Fläche des künftigen BP 464

Einleitung über Grundstücksentwässerungsanlagen in ö. E. „Im Wolfsgarten“ und „Am Klosterholz“.
Entfällt im Zuge der Bebauung des BP 464 Steudach.

 

9

Fasanenstraße, Landwirtschaftlich genutzte Flächen südlich und westlich des des Dechsendorfer Friedhofes

Einschöpfung durch Sinkkasten in Grünfläche, Einleitung über Zulaufleitung DN 150 in Schacht Nr. 1015015.
Die Planung für den Einbau von Rigolen ist bereits erfolgt und soll in 2021 umgesetzt werden.

Amt 66

9a

Friedhof Dechsendorf, Parkplatz

Stellplätze mit Rasenfugenpflaster, sonst unbefestigt. Anschluss verschiedener Sinkkästen am Schacht Nr. 1015010.
Die Planung für den Einbau von Rigolen ist bereits erfolgt und soll in 2021 umgesetzt werden.

Amt 66

10

Büchenbacher Damm / Leipziger Straße

Ableitung Böschungsflächen und Brückenwiderlagerentwässerung BAB A 73 über Straßenentwässerung 2 x DN 400 und 1 x DN 500 in ö. E.

Amt 66, Autobahn GmbH

11

Vacher Straße

Entwässerung der westlich angrenzenden Flur über Straßenentwässerung. Einschöpfpunkte am Ortseingang am Ende der Straßengräben. Anschluss an Schacht Nr. 7670005. 

Amt 66

12

E-Werk

Einleitung von auf dem Grundstück Fuchsenwiese 5 anfallendem Grundwasser in die ö. E.

Amt 24

 


Anlagen: