Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag 441/2020 der Grünen Liste ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Fraktion Grüne Liste beantragt mit anhängendem Fraktionsantrag, während der Zeit der Corona-Pandemie anstelle einer Fahrplanausdünnung ein Ruftaxisystem für den Stadtverkehr Erlangen einzuführen.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Hierzu geben die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr folgende Stellungnahme ab:
Die Erlanger Stadtwerke (ESTW) fahren seit Beginn des verschärften Lockdowns Mitte Dezember 2020 nach dem Samstagsfahrplan, was sich auch angesichts der sehr geringen Fahrgastzahlen und durch die positiven Erfahrungen aus dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 bewährt hat. Wie damals haben die ESTW jedoch laufend die Verkehrsentwicklung sowie die Fahrgastzahlen sehr genau beobachtet und seit Ende der Weihnachtsferien eine vermehrte, leicht steigende Nutzung des ÖPNVs in Erlangen, insbesondere bei bestimmten Linien und zu gewissen Zeiten festgestellt. Deshalb entschieden die ESTW nunmehr in Abstimmung mit der Stadt Erlangen, dass die Stadtbusse ab Montag, 18. Januar 2021, nach dem Ferienfahrplan fahren, um durch die deutlich höhere Taktung eine bessere Verteilung der Fahrgäste auf die Busse der jeweiligen Linien zu erreichen und damit wieder alle Linien auch werktags anbieten zu können. Neben dem Schutz für die Passagiere ergeben sich so auch bessere Anschlüsse, also möglichst kurze Umsteigezeiten für alle Abo-Kunden und natürlich auch für alle anderen Fahrgäste zu den Linien des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN) und der Deutschen Bahn. Da damit bis auf die Schulzeiten fast das normale Fahrplanangebot gefahren wird, erübrigen sich daher Überlegungen nach einer Ausweitung eines Rufbus(Ruftaxi)-Angebotes, was zudem wohl betrieblich und zeitlich nicht in der erforderlichen kurzen Zeit umsetzbar gewesen wäre.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative
Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag der Grünen Liste Nr. 441/2020