1.       Die Verwaltung wird beauftragt, planerische Schritte einzuleiten, um auf der städtischen Fläche FlSt.Nr 2617 – Gemarkung Erlangen – eine neue Kleingartenanlage zu errichten.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, für den Haushalt 2022 die erforderlichen Mittel für die Erstellung einer stadtweiten Kleingartenkonzeption anzumelden.

 

3.       Der Antrag Nr. 211/2020 der SPD-Fraktion ist damit bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die SPD-Fraktion beantragt, den Bedarf an Kleingartenparzellen und Flächen für weitere Arten des Gärtnerns in der Stadt zu ermitteln. Es sollen geeignete Flächen für klassische Kleingärten und Gemeinschaftsgärten aufgezeigt werden. Zudem soll auf die Schaffung von Mietergärten hingewirkt werden.

 

Außerdem soll naturnahes und insektenfreundliches Gärtnern angestrebt werden. Hierzu wird auf die Vorlage 31/025/2020 „Bienenschutz im Stadtgebiet“ verwiesen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bedarfssituation

In Erlangen gibt es derzeit acht Kleingartenvereine auf städtischem und zwei Vereine auf privatem Grund (siehe Anlage 2). Es werden 330 Parzellen auf ca. 10 ha Fläche bewirtschaftet.

 

Bei den Kleingartenvereinen liegt die Zahl der Bewerbungen deutlich über der der vergebenen Parzellen. Im Jahr 2018 hat eine Abfrage von Amt 13 bei den Kleingartenvereinen ergeben, dass über 150 Bewerber auf Wartelisten stehen, ohne dass ausreichend freie Parzellen verfügbar wären. Es ist allerdings unklar, ob sämtliche z.T. langjährigen Bewerbungen noch ein aktives Interesse ausdrücken. Eine systematische Bedarfserfassung findet nicht statt.

 

Der in den letzten Jahren gestiegenen Nachfrage nach Gartenland steht kein ausreichendes Angebot gegenüber. Gerade die Corona-Pandemie hat im vergangenen Sommer den Wert von gut erreichbaren Freiflächen für die Erholung und Betätigung an der frischen Luft nochmals gesteigert.

 

Die Suche nach geeigneten und verfügbaren Flächen für eigenständige Gartenanlagen im Stadtgebiet gestaltet sich jedoch angesichts der ohnehin herrschenden Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenz im Stadtgebiet schwierig.

 

Im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP 2003) sind 13 geplante Kleingartenanlagen dargestellt bzw. deren Lage ohne Flächendarstellung gekennzeichnet (Anlage 3). Diese Flächen mit einer Größe von zusammen ca. 29 ha befinden sich jedoch überwiegend im privaten Eigentum. Im Bereich südlich der bestehenden Kleingartenanlage an der Widerlichstraße (zwischen Autobahnkreuz und Bahnlinie) sind im Bebauungsplan 278 über 50 bisher nicht realisierte Kleingartenparzellen festgesetzt. Eine Umsetzung der genannten Planungen ist bisher am mangelnden Interesse bzw. der fehlenden Verkaufsbereitschaft der privaten Grundstückseigentümer gescheitert.

 

Neben der klassischen Kleingartenparzelle (Dauerkleingärten nach Bundeskleingartengesetz, d.h. Parzellengröße unter 400 m², davon nicht mehr als 24 m² überbaut, min. 1/3 der Fläche für Obst-/Gemüsebau) bestehen weitere Möglichkeiten der gärtnerischen Betätigung ohne eigenen Hausgarten. So werden im Grünkonzept Erlangen 2018 ausdrücklich Gemeinschaftsgärten (Urban Gardening) und Mietergärten in Wohnanlagen als Angebote aufgeführt, wenn die Flächen für klassische Kleingartenanlagen begrenzt sind.

 

Der Bedarf an Gemeinschaftsgärten oder Mietergärten wird nicht kanalisiert bzw. gebündelt erfasst und ist daher schwieriger zu benennen. Es ist aber zu erwarten, dass gerade bei Singlehaushalten das vergleichsweise unaufwändige und ungebundene Gärtnern im Wohnumfeld oder im Gemeinschaftsgarten auf Interesse stößt. Kenntnisse über die Zahl der Anfragen oder aktuelle Initiativen liegen der Verwaltung jedoch nicht vor.

 

Bei der Sanierung und baulichen Weiterentwicklung von Bestandssiedlungen wird des Öfteren von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, vorheriges „Abstandsgrün“ in Form von Mietergärten für die Bewohner nutzbar zu machen. Bei der Anlage von Mietergärten können die jeweiligen Vermieter bzw. Wohnungsgesellschaften auf ihren vorhandenen Flächen agieren.

 

Kurzfristig

Um den geäußerten Bedarfen nach Kleingartenparzellen kurzfristig begegnen zu können, sieht die Verwaltung zwei Ansatzpunkte:

 

·         Teilweise werden in bestehenden Kleingartenanlagen relativ große Parzellen (> 300 m²) bewirtschaftet. Wenn dies aus Altersgründen oder bei einer Weitergabe der Gärten nicht mehr gewünscht ist, kann die Teilung der Parzellen in kleinere Einheiten in Frage kommen. Damit erhöht sich die Zahl der verfügbaren Einheiten ohne zusätzlichen Flächenbedarf. In den städtischen Anlagen wurden bereits mehrere derartige Anträge genehmigt. Soweit im Einzelfall keine überwiegenden Gründe dagegenstehen, soll diese laufende Praxis fortgesetzt werden.

·         Zusätzliche Flächen für Kleingärten sollen aktiviert werden. Um hier kurzfristig in eine mögliche Umsetzung zu gelangen, kommen primär Flächen im städtischen Eigentum in Frage. Als Ergebnis einer verwaltungsinternen Abstimmung hat sich die Fläche FlSt.Nr. 2617 – Gemarkung Erlangen – an der Ritzerstraße / Sieglitzhofer Steg (siehe Anlagen 4 und 5) als geeignetster Standort für die kurzfristige Realisierung einer neuen Kleingartenanlage herausgestellt.

 

Das Thema „Mietergärten“ wird darüber hinaus weiter von der Verwaltung in Gesprächen mit den Wohnungsbaugesellschaften platziert. Insbesondere im Fall von ohnehin geplanten Veränderungen im Bestand kommt der Qualifizierung der Freiräume eine wichtige Rolle zu.

 

Mittelfristig

Bei der Suche nach Flächen für neue Kleingärten oder Gemeinschaftsgärten ist eine Vielzahl von Kriterien zu beachten. Mittelfristig soll ein gesamtstädtisches Konzept für neue Gartenflächen aufgestellt werden. Dazu soll das Thema in das Arbeitsprogramm des Amtes für Stadtentwicklung und Stadtplanung 2022 aufgenommen und von einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe begleitet werden.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Kurzfristig: Neue Kleingartenanlage

FlSt.Nr. 2617 – Gemarkung Erlangen – ist im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 (siehe Anlage 4) bereits als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ dargestellt. Das durch die Stadt Erlangen inzwischen erworbene, landwirtschaftlich genutzte Grundstück hat eine Fläche von 4.832 m² und liegt aktuell brach.

 

Das Landschaftsschutzgebiet Schwabachtal grenzt im Norden und Osten unmittelbar an, das Überschwemmungsgebiet der Schwabach greift bis in die Nordostecke des Grundstücks. Der Heckenbestand ist gesetzlich geschützt nach Art. 16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes.

 

In der weiteren Planung sind u.a. zu klären:

 

·         Verkehrliche Erschließung

·         Energie- und Wasserversorgung sowie Sanitäranlagen

·         Innere Erschließung und Parzellierung

·         Eingriffsminimierung und möglichst naturnahe Gestaltung

·         Landschaftliche Einbindung der Anlage

 

Als nächster Schritt ist eine Entwurfslösung der künftigen Anlage zu erarbeiten und verwaltungsintern abzustimmen. Auf dieser Basis kann dann die Aufstellung eines Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan erfolgen. Bestandteil dieses Verfahrens sind die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

Aus Sicht der Verwaltung kommt nur eine Verpachtung der Gesamtfläche und die eigenständige Verwaltung durch einen Verein in Frage. Die einzelnen Parzellen sind dann in Unterpachtverhältnissen zu vergeben. Parallel zur Planung ist daher die Suche nach einem geeigneten Träger der künftigen Anlage einzuleiten.

 

In die Festsetzungen des Bebauungsplans und in die Pachtverträge werden geeignete Regelungen für umwelt- und insektenfreundliches Gärtnern soweit rechtlich möglich aufgenommen.

 

Mittelfristig: Kleingartenkonzeption

Für neue Gartenflächen im Stadtgebiet soll eine konzeptionelle Planung erarbeitet werden. Dabei ist der vorhandene sowie absehbare zukünftige Bedarf nach Segmenten zu ermitteln. Die im FNP 2003 dargestellten und bisher nicht realisierten Standorte für Dauerkleingärten sind zu überprüfen. Die potenziell geeigneten Flächen für Kleingärten und ggf. weitere Angebote sollen aufgezeigt und bewertet werden.

 

Insbesondere bei der Bedarfsklärung sowie bei der Definition von Anforderungen und Eignungskriterien sollen die aktiven Vereine und die interessierte Öffentlichkeit einbezogen werden. Die Konzeption neuer Kleingartenanlagen ist sowohl hinsichtlich der Bedarfe aus künftiger Siedlungstätigkeit als auch mit Blick auf mögliche alternative Flächennutzungen mit dem zu erstellenden Stadtentwicklungskonzept / Masterplan für Erlangen abzustimmen.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            

Anlage 1: Fraktionsantrag der SPD Nr. 211/2020

Anlage 2: Kleingartenvereine in Erlangen

Anlage 3: Flächen für Kleingärten (Bestand und Planung FNP 2003)

Anlage 4: Übersichtsplan Ritzerstraße

Anlage 5: Luftbild mit Eintragung des Überschwemmungsgebiets

Anlage 6: Ausschnitt aus dem FNP 2003