Betreff
Progamm Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung: Modellstandort Kooperative Ganztagsbildung an der Michael-Poeschke-Schule
Vorlage
IV/006/2021
Aktenzeichen
Ref IV
Art
Beschlussvorlage

1.Der Umsetzung des Modellvorhabens zur Kooperativen Ganztagsbildung (KoopGTB) an der
    Michael-Poeschke-Schule wird zugestimmt.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt mit den beteiligten Partnern und Dienststellen konstruktiv voranzutreiben.

 

 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Berechnungen der Gebühren für erweiterte
     Buchungsmodalitäten im Hort Holist vorzunehmen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung mit dem Ganztagskooperationspartner und
    dem Freistaat Bayern abzuschließen.


1.       Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ziel von Ref IV ist es, den 2025 zu erwartenden Rechtsanspruch auf Betreuung von Grundschulkindern in kooperativen Formen zwischen Schule und Jugendhilfe in den Schulgebäuden sowie in den vorhandenen Einrichtungen der Jugendhilfen in den Schulsprengeln bedarfsgerecht und pädagogisch qualitätsvoll umzusetzen und die entsprechenden räumlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.

Dies erfordert, dass die Entwicklungen von offenem und gebundenem Ganztag an den Schulen, der Angebote der Mittagbestreuung sowie der Angebote im Rahmen der Jugendhilfe (BayKiBiG) gemeinsam betrachtet und in der zukünftigen Planung aufeinander abgestimmt werden. Damit einher geht auch die ressortübergreifende fachliche Diskussion um eine qualitative Weiterentwicklung der Angebotsformen.

Die 2018 in Ref IV eingerichtete „Lenkungsgruppe Ganztag“ arbeitet seither kontinuierlich an dieser Thematik. Als ein erstes Arbeitsergebnis wurde das Programm „Zukunft Grundschulen und Ganztag“ aufgesetzt und vom Stadtrat beschlossen.
 Siehe hierzu Vorlagen IV/054/2018 (Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung: Bedarfsfeststellung und Richtungsbeschluss), IV/063/2019 (Erweiterung Friedrich-Rückert-Schule und IV/001/2020 (Zwischenbericht)

 

Modellstandort Kooperative Ganztagsbildung:

 

Seitens des Freistaates wird ein flächendeckender und bedarfsgerechter Ausbau von Ganztagsangeboten als ein vorrangiges Ziel und einen wesentlichen Beitrag zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung des bayerischen Bildungswesens gesehen (www.km.bayern.de/eltern/schule-und-familie/ganztagsschule.html). Im Zuge dessen haben das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) und das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) bayernweit 50 Modellstandorte zur Erprobung eines Kombimodells zwischen Schule und Jugendhilfe (Kooperative Ganztagsbildung) ausgelobt.

 

Mit Vorlage IV/054/2020 hat die Verwaltung bereits angekündigt, dass sie eine Interessensbekundung für einen Modellstandort an die beiden genannten Ministerien richten wird. Im November 2020 wurde von Seiten des Ministeriums bestätigt, dass die Stadt Erlangen ausgewählt wurde und für einen Modellstandort der Kooperativen Ganztagsbildung vorgeschlagen wird. Mit einem konkreten Umsetzungsstart zum Schuljahresbeginn 2021/22 wird gerechnet.

 

 

Konzeptelemente der Kooperativen Ganztagsbildung:

 

Mit der Teilnahme an diesem Modellprojekt erfolgt eine räumliche, personelle und organisatorische Verzahnung der Grundschule mit der Jugendhilfe. Ziel ist es, die Stärken der einzelnen Angebotsformen bedarfsgerecht zusammenzuführen und den kommenden Rechtsanspruch in einer pädagogisch-organisatorischen Verbundqualität umzusetzen. Die Eckpunkte lassen sich wie folgt darstellen:

 

-       Die kooperative Ganztagsbildung und –betreuung basiert auf einer staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft.

-       Die KoopGTB vereint die Erfahrungen der bisherigen Angebotsformen von Schule und Jugendhilfe unter einem Dach.

-       Die KoopGTB realisiert die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe auf der Grundlage eines gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrages.

-       Die Finanzierung erfolgt über die Experimentierklausel des BayKiBiG mit Erhebung von Elternbeiträgen (pauschalisierte BayKiBiG-Förderung aufgrund Modellcharakter weitgehend unabhängig von Buchungszeiten)

-       Gewährleistung einer hohen pädagogischen Qualität

 

Für die Erziehungsberechtigten würden sich u.a. folgende Betreuungsvorteile ergeben:

 

-       Flexible Betreuungszeiten mit Kurz- und Langvarianten

-       Ferienbetreuung nach BayKiBiG-Standard

-       Intensive Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern durch das Fachkräftegebot und interdisziplinäre Teams

-       Bildungsgerechtigkeit durch Integration und Inklusion

-       Vielfältiges Freizeit- und Betreuungsangebot

-       Nutzung der gesamten Schulanlage einschließlich der Fachräume und der Außen- und Sportanlagen

 

 Für die teilnehmenden Kinder würden sich u.a. folgende pädagogische Mehrwerte ergeben:

 

-       Gemeinsames Bildungsverständnis aller pädagogischen Fachkräfte (Lehrerschaft und Hortpersonal) mit ganzheitlichem Ansatz (Stichwort „Bildungsbegleiter“ und „multiprofessionelle Teams")

-       Intensive Bindungs- und Beziehungsarbeit und daraus resultierende Effekte auf ein positives Selbstkonzept, Vertrauen, Lernmotivation und soziale Erfahrungen sowie soziales Lernen.

-       Intensive Förderung der Kinder durch eine kindzentrierte Herangehensweise und regelmäßige Zusammenarbeit/Austausch von schul- und sozialpädagogischen Fachkräften.

 

Bedeutend ist, dass auf Basis einer staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft (pädagogisch, organisatorisch, finanziell) die Zusammenarbeit von Schule und einem Ganztagskooperationspartner durch ein gemeinsames, individuell auf den Standort zugeschnittenes pädagogisches Konzept getragen wird.

 

Modellstandort Michael-Poeschke-Schule

 

Die Entscheidung, welche Grundschule und welche BayKiBiG-Einrichtung (Hort) dafür in Frage kommen, erfolgte nach ausführlicher fachlicher Diskussion in der „Lenkungsgruppe Ganztag“. Nachdem eine ursprünglich angedachte Kooperation mit der Pestalozzischule nicht zustande kam, wurde die Michael-Poeschke-Schule (MPS) als für das Modellvorhaben geeignet klassifiziert und für die Umsetzung favorisiert. Die Schulleitung wie auch das staatliche Schulamt haben ihre Bereitschaft zur Durchführung eines Modellvorhabens ab dem Schuljahr 2021/22 erklärt.

 

Die Ganztagsbetreuungsangebote im Schulsprengel der MPS sind vielfältig aufgestellt. Direkt in der Schule befindet sich der städtische Hort HoList sowie die von einem Förderverein betriebene Mittagsbetreuung. Im Hort HoList stehen derzeit 50 Betreuungsplätze zur Verfügung, die Mittagsbetreuung verfügt über rd. 90 Plätze. Die Schule selbst bietet aktuell noch keinen offenen oder gebundenen Ganztag an, jedoch zwei Partnerklassen (1. und 3. Jahrgangsstufe) in Kooperation mit der Georg-Zahn-Schule (siehe Vorlagen 40/114/2017 und 40/210/2019).  Der Aufbau eines gebundenen Ganztagszweiges, bei dem jeweils einer der drei Klassen einer Jahrgangsstufe ein rhythmisiertes, ganztägiges Bildungsangebot in Kooperation mit dem städtischen Hort als Träger angeboten werden kann, wird ab dem Schuljahr 2023/24 geplant.
Im Schulsprengel befinden sich darüber hinaus noch von freien Trägern angebotene Ganztagsbetreuungsplätze (Kindergarten St. Sebald, Kinderzentrum Thomizil, SieKids Kinderinsel) sowie zwei Grundschullernstuben (Schenkstraße 174 und 87). Die MPS ist mit vielfältigen Herausforderungen im Sprengel konfrontiert. Der Anteil der Alleinerziehendenhaushalte beträgt 16,6 %, der Anteil der Personen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit an der Schule beträgt 20,4 % und der MigrantInnenanteil (deutsche Staatsbürgerschaft mit Migrationsgeschichte) 48,6 % (Bestands- und Planungsbericht 2018, Kindertagesbetreuung in Erlangen, S. 113). Im Schulsprengel befinden sich außerdem das Sonderpädagogische Förderzentrum Erlangen (Otfried-Preußler-Schule) sowie die Georg-Zahn-Förderschule der Lebenshilfe.

 

Die Aspekte Inklusion und Integration spielen eine große Rolle und können mit der Durchführung des Projektes weitere Chancen erfahren. Die Angebote der offenen Jugendarbeit, der ambulanten Erziehungshilfe und der Jugendsozialarbeit an Schulen können gut mit der Kooperativen Ganztagsbildung verknüpft werden. Die hohe Qualität der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote wird von Lehrkräften und sozialpädagogischen Fach- und Erziehungskräften gemeinsam verantwortet. 

 

Einführung des Modellprojekts

 

Die Einführung des Modellprojektes an der MPS soll schritt- und phasenweise erfolgen. Zum Schuljahresbeginn 2021/22 würde die Implementierung einer weiteren Hortgruppe (Hort HoList derzeit 50 Plätze) erfolgen und damit im ersten Schritt eine flexible Variante des Gesamtkonzepts der KoopGTB angeboten. Der inklusive Ansatz wird dabei von Anfang an berücksichtigt. Den Kindern der Partnerklasse sollen zukünftig integrative Plätze im Hort HoList zur Verfügung stehen. Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum der Schuleinschreibung, um ein einheitlich und aufeinander abgestimmtes Anmeldeverfahren zu gewährleisten. Die Eltern werden durch gemeinsame Elternbriefe (Schule und Jugendhilfe) über das Modellprojekt informiert. In der Modellphase soll dies sukzessive, beginnend mit den Eingangsklassen der ersten Jahrgangstufe erprobt werden. Die Anmeldung seitens der Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler ist freiwillig; alternativ ist auch ein Besuch außerschulischer Angebote (z.B. Horte im Umfeld der Schule, Mittagsbetreuung) möglich. Ein Ziel ist es auch, bis 2025 die jetzigen Plätze der Mittagsbetreuung in BayKiBiG-Einrichtungen bzw. in den schulischen Ganztag zu überführen. Die Anzahl der Betreuungsplätze wird somit im Sprengel quantitativ vermutlich unverändert bleiben, allerdings wird durch die Überführung der Betreuungsplätze in eine BayKiBiG-Einrichtung eine Qualitätssteigerung sowie eine Anpassung an die Betreuungsbedarfe erreicht.

 

Die kooperative Ganztagsbildung ist auf dem Schulgelände verortet. Die räumlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Hortgruppe müssen geschaffen werden. Hierzu ist eine neue Aufteilung der schulischen Räumlichkeiten notwendig. Am 10.10.2020 fand diesbezüglich ein Gespräch zwischen Jugendamt, Schulverwaltungsamt und der Leitung der Mittagsbetreuung statt. Bei diesem Gesprächstermin wurde das Vorhaben, den Hort HoList im Rahmen des Modells „Kooperative Ganztagsbildung“ als Kooperationspartner sukzessive zu erweitern der Leitung der Mittagsbetreuung vorgestellt und die daraus resultierenden räumlichen Veränderungen bzw. Nutzungsänderungen ab dem Schuljahr 2021/20221 besprochen. Nach den bisherigen Ergebnissen betreffen die Umnutzungen einen Gruppenraum der Mittagsbetreuung inkl. Nebenraum, einen variablen Raum der Lebenshilfe sowie zukünftig gemeinsame Nutzungen von Klassen- und Fachräumen. Konkrete Übergabebedingungen sowie der Zeitpunkt der Überlassungen werden zeitnah zwischen Jugendamt, dem Förderverein und der Schulleitung der MPS abgestimmt.

 

 

Ggf. notwendige Baumaßnahmen werden ebenfalls geprüft von Amt 24. Dies betrifft z.B. eine möglicherweise notwendige Erweiterung der Toilettenanlage in Modulbauweise, die baurechtliche Genehmigung der Nutzungsänderung und kleinere Instandhaltungsmaßnahmen, jeweils abhängig vom letztendlich zu realisierenden Raumprogramm und der Raumanforderungen. Ein Betriebsbeginn zum Schuljahresanfang 2021/2022 ist letztendlich abhängig vom Umfang der umzusetzenden Planungs- und Bauleistungen. Separate Finanzmittel sind bislang seitens Amt 24 nicht eingeplant.

 

 

Mittelfristiges Ziel ist es jedoch, das vorhandene Provisorium in eine dauerhafte Lösung zu überführen und den Ganztagesausbau in Zuge der bereits als notwendig erachteten Generalsanierung der Michael-Poeschke-Schule (s. Zwischenbericht zum Programm „Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung“ Vorlage IV/001/2020) umzusetzen.

 

Die zusätzlich erforderlichen Personalkapazitäten für die Erweiterung des Hortes und für die Umsetzung des inklusiven Ansatzes werden über das Stellenplanverfahren 2022 beantragt. Maßstab für die Personalausstattung ist der Anstellungsschlüssel gem. § 17 AVBayKiBiG. Dieser sichert eine angemessene Personal-Kind-Relation, indem die gewichteten Buchungszeiten und die Arbeitszeit des pädagogischen Personals ins Verhältnis gesetzt werden. Pädagogisches Betreuungspersonal, welches bereits in der Mittagsbetreuung eingesetzt ist, soll die Möglichkeit erhalten, sich für die ausgeschriebenen Stellen ggf. nachzuqualifizieren und zu bewerben. Durch die o.g. Mehrwertfaktoren wird insbesondere hinsichtlich des Betreuungsangebotes der Mittagsbetreuung eine sukzessive Verlagerung erwartet, sodass dem kommenden Rechtsanspruch und der darin verankerten BayKiBiG-Voraussetzung Rechnung getragen werden kann.

 

Die Gebühren für die verschiedenen Buchungsvarianten im Hort HoList werden analog zur Gebührensatzung berechnet. Etwaige Modifizierungen der Grundsätze für die Vergabe von Plätzen werden geprüft und auf das Modellprojekt zugeschnitten. Eine daraus möglicherweise folgende Anpassung und Aktualisierung der Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen erfolgt.

 

 

Finanzierung der Kooperativen Ganztagsbildung und Vereinbarung Freistaat -Kommune

 

Die Finanzierung der KoopGTB außerhalb von Unterrichtszeiten erfolgt auf Basis der kindbezogenen Betriebskostenförderung nach Maßgabe des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG). Die Experimentierklausel nach Artikel 31 BayKiBiG ermöglicht dabei eine pauschalierte Förderung. Damit kommen im Modellprojekt der KoopGTB die Gewichtungsfaktoren und die Förderschwerpunkte des BayKiBiG zum Tragen, die insbesondere für Kinder mit Eingliederungshilfebedarf oder Migrationshintergrund eine erhöhte Förderung ermöglichen.

 

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Modellphase der Ermittlung der Ressourcenbedarfe und der Analyse der Verteilung der Kostenlasten dient. Dies auch vor dem Hintergrund, dass eine finanzielle Entlastung der Kommunen im Kontext der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter und der damit verbundenen Kostenbelastung erzielt werden muss.

Im Modellprojekt erfolgt die Finanzierung der flexiblen Variante (Kombination mit Hortangebot) und einer etwaigen Anschlussbetreuung bei einer zukünftigen rhythmisierten Variante (Ganztagsklasse) über das BayKiBiG und über die Elternentgelte. Mit der Experimentierklausel hat der Gesetzgeber explizit die Möglichkeit geschaffen, dass zur Erprobung innovativer Konzepte für die pädagogische Arbeit von den Vorgaben der Ausführungsverordnung zum BayKiBiG (AVBayKiBiG) mit Zustimmung des Staatsministeriums abgewichen werden kann. Hierzu soll eine Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Erlangen abgeschlossen werden.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

 In der Planungsphase zum Schuljahresbeginn 2021/22 erfolgt eine weitere Konkretisierung der gemeinsam erarbeiteten Rahmenkonzeption und der an der Erprobungsphase ausgerichteten Aufbauphase der nächsten Jahre. Hierbei steht u.a. die Erweiterung des Angebotes um einen rhythmisierten Unterricht (Ganztagsklasse) in Kooperation mit der Jugendhilfe im Fokus.

 

Beim Start einer weiteren Partnerklasse in Kooperation mit der Georg-Zahn-Schule (voraussichtlich Schuljahr 2022/23) soll es Ziel sein, Ganztagsangebote auch für diese Kinder im dann inklusiven Hort HoList anzubieten. Quantitative Veränderungen im Bereich der Mittagsbetreuung hängen davon ab, wie das Ganztags- und Hortangebot im Kombimodell Schule und Jugendhilfe in den nächsten Jahren ausgebaut wird und wie diese Angebote im Schulsprengel angenommen werden. Während der folgenden Schuljahre sollen Erfahrungen in der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe gesammelt werden. Umsetzungsfähige Nachjustierungen erfolgen dann anlassbezogen. Erkenntnisse zur zukünftigen Realisierung des Rechtsanspruchs ab 2025 werden gesammelt und weiterverwertet. Ein enger Austausch mit anderen Modellkommunen, dem bayerischen Städtetag und den Ministerien wird zur Weiterentwicklung des Gesamtprojekts beitragen. Das Projekt wird seitens des StMAS mit Unterstützung des Jugendamtes evaluiert.

 

 

Perspektivische Weiterentwicklung der Michael-Poeschkeschule

 

Die Schule plant, ab dem Schuljahr 2023/24 einen gebundenen Ganztagszweig aufzubauen, bei dem jeweils einer der drei Klassen einer Jahrgangsstufe ein rhythmisiertes, ganztägiges Bildungsangebot in Kooperation mit dem städtischen Hort als Träger angeboten werden kann.

Außerdem werden im Rahmen der Inklusion aktuell bereits zwei Partnerklassen in Kooperation mit der GZS an der MPS beschult. Langfristig ist geplant, einen Partnerklassenzug aufzubauen, bei dem in allen vier Jahrgangsstufen jeweils eine Partnerklasse eingerichtet werden soll.

Um die Schulgebäude für die Einrichtung eines Ganztagszuges und weiterer Partnerklassen zu ertüchtigen, werden zusätzliche und vor allem barrierefreie Räume gebraucht.

 

Folgende Baumaßnahmen werden mittel- langfristig zur Ertüchtigung der oben genannten Schulentwicklung erforderlich sein:

·         Planung eines Anbaus/Neubaus für die kooperative Nutzung durch die Schule und den Hort (Mensa, Betreuungsräume, pädagogische Gruppenräume, Personalräume, ggf. Therapieräume…)

·         Mensa (u.U. als multifunktionalen Raum konzipieren, der eine Nutzung als Aula, Versammlungsraum und vielleicht sogar eine gesellschaftliche bzw. kulturelle Nutzung im Stadtteil ermöglicht)

·         Herstellung Barrierefreiheit in allen Gebäudeteilen (bisher nur EG barrierefrei !) sowie  Ertüchtigung der unterdimensionierten Sanitäranlagen möglicherweise im Wege einer Generalsanierung.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

     Neuschaffung von bis zu 25 Hortplätzen im Hort HoList zum Schuljahr 2021/2022 inkl. Raumprogramm und Schaffung von Personalkapazitäten. Die tatsächliche Anzahl sowie der Anteil integrativer Plätze ist abhängig von den tatsächlichen Anmeldungen.

Zeitgleich mit dem sukzessiven Aufbau des Modellprojekts über die Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist aufgrund der relativ hohen Betreuungsquote im Sprengel mit einer proportionalen Reduzierung der Mittagsbetreuung zu rechnen. Diesbezüglich wurde bereits Gespräche mit dem Träger der Mittagsbetreuung geführt.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

·         Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit dem Freistaat Bayern

 

·         Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Erlangen als Träger der Horteinrichtung und der Michael-Poeschke-Schule

 

·         Beantragung einer Betriebserlaubnis für die BayKiBiG-Einrichtung unter Zugrundlegung der neuen Bedingungen

 

·         Umsetzung des Raumprogrammes, insbesondere für die Erweiterung des Hortes und der Umsetzung des inklusiven Ansatzes

 

·         Priorisierung der MPS im Programm „Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung“

 

·         Stellenplananträge für die erforderliche Personalausstattung im Hort HoList für 2022

 

·         Anpassung der Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen und der entsprechenden Gebührensatzung

 

·         Stetige Aktualisierung und Erweiterung des pädagogischen Konzeptes für die Kooperative Ganztagsbildung an der Michael-Poeschke-Schule

 

·         Kooperation mit dem StMAS zur Evaluation des Modellprojektes

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: