Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsleistungen, die für die Umgestaltung des Egidienplatzes erforderlich sind, auf Grundlage der im Sachbericht (Ziff.II) dargelegten Vorgehensweise herbeizuführen.
1.
Ergebnis/Wirkungen
Die Stadt ist bestrebt durch Sanierungsmaßnahmen nicht nur die Entwicklung der Innenstadt zu stärken, sondern auch die historischen Ortskerne zu qualitativ hochwertigen und zukunftsfähigen Lebensräumen weiterzuentwickeln. Aktuell stellt der Egidienplatz in Eltersdorf einen Verkehrsknotenpunkt mit sehr hohem Verkehrsaufkommen dar. Der stark vom Durchgangsverkehr beeinträchtigte Ortsteil soll in Zukunft durch eine Ortsumgehung entlastet werden. Die Planung für den Neubau einer Ortsumgehung befindet sich derzeit im Planfeststellungsverfahren.
Im Sommer 2019 wurde der Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem und
freiraumplanerischen Ideenteil „Neubau einer Bäckereifiliale mit Gewerbe/Wohnen
und Neugestaltung Egidienplatz in Erlangen Eltersdorf“ gemeinsam durch einen
privaten Grundstückseigentümer (hochbaulicher Realisierungsteil) und die Stadt
Erlangen (Ideenteil Platzgestaltung) durchgeführt.
Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 10.12.2019 daraufhin beauftragt,
-
das Projekt
„Ortsmitte Eltersdorf“ als Einzelmaßnahme im Bayerischen Programm im Rahmen der
Städtebauförderung für 2020 anzumelden,
-
die
weiteren Planungsschritte zur Umgestaltung des Egidienplatzes einzuleiten und
-
die
erforderlichen bodenordnerischen Maßnahmen durchzuführen.
Das Gebiet der
„Ortsmitte Eltersdorf“ ist im Rahmen der Städtebauförderung im Bayerischen
Städtebauförderungsprogramm als sogenannte Einzelmaßnahme aufgenommen worden.
Die Umgestaltung des Egidienplatzes ist daher grundsätzlich im Rahmen des
Bayerischen Städtebauförderungsprogramms förderfähig. Die
Zustimmung der Regierung v. Mfr. zur Förderung muss vor Auftragsvergabe
erfolgen.
Basierend auf dem Siegerentwurf des Ideenteils soll nun die weitere
Planung der Umgestaltung des Egidienplatzes vergeben werden. Eine
Aufgabenstellung „Neugestaltung Egidienplatz“ soll den Rahmen für die
Angebotsabgabe definieren, so dass die Baumaßnahme in voraussichtlich zwei
zeitlich voneinander getrennten Bauabschnitten (siehe Anlage) erfolgen kann.
Der Egidienplatz befindet sich im Eltersdorfer Ortskern. Das Plangebiet
verläuft zwischen der Egidienkirche im Norden und dem Eltersdorfer Bach im
Süden, wird im Westen von Bebauung begrenzt und endet im Osten auf Höhe des
Anwesens Egidienplatz 4.
Rahmenbedingungen:
· Die heutige Einmündung der Weinstraße in die Eltersdorfer Straße ist eingebettet in eine aus Sicht des Denkmalschutzes bemerkenswerte Situation mit mehreren denkmalgeschützten Wohnhäusern, sowie der Egidienkirche in direkter Nähe.
· An der südlichen Grenze des Plangebietes verläuft der Eltersdorfer Bach / „Hutgraben“ durch eine tiefe Kanalisierung und ist derzeit kaum wahrnehmbar. In der Vergangenheit tauchten immer wieder Probleme mit der Hochwasserrückhaltung bei Starkregenereignissen auf. Der Baumbestand im Uferbereich fällt unter die Baumschutzverordnung.
·
Als Ortsmitte stellt der Egidienplatz einen
Hauptbestandteil der für die traditionsreiche Eltersdorfer Kirchweih
vorzusehenden Flächen dar. Der Kirchweihumzug verläuft über die Eltersdorfer
Straße und auf dem Egidienplatz selbst sollen weiterhin die Flächen für einen
Autoscooter nachgewiesen werden.
Die erforderlichen
bodenordnerischen Maßnahmen wurden durchgeführt, siehe Beschluss vom
23.06.2020.
2.
Programme / Produkte / Leistungen /
Auflagen
Aufgabenstellung
Übergeordnetes Ziel wird es sein, durch die Realisierung der Ortsumgehung Eltersdorf vom Verkehr zu entlasten und in der Ortsmitte von Eltersdorf einen Platz mit hoher Aufenthaltsqualität zu ermöglichen, um die historisch gewachsenen städtebaulichen Strukturen wieder für die Bevölkerung erlebbar zu machen. Aufenthalts- und Bewegungsflächen sollen sich genau wie die Grünplanung in das bestehende Ortsgefüge einbetten und einen attraktiven und vielseitig nutzbaren Dorfplatz entstehen lassen. Entsprechend des im Wettbewerb prämierten Entwurfskonzeptes ist ein Dorfplatz zu planen, der von einem Verkehrsknotenpunkt in einen Platz mit verkehrsberuhigenden Elementen und geringen Geschwindigkeiten umgewandelt werden soll. Da auch zukünftig relevante Verkehrsmengen des motorisierten Individualverkehrs über den Platz fahren werden, muss insbesondere für Fußgänger*innen ein komfortables und sicheres Queren durch geeignete Elemente ermöglicht werden.
Ein entsprechend der Möglichkeiten renaturiertes Ufer des Baches soll durch Sitzstufen erlebbar gemacht werden.
Da mit der Umgestaltung noch vor der Realisierung der Ortsumgehung begonnen werden soll, sind Planung und Baumaßnahmen in zwei zeitlich voneinander getrennten Bauabschnitten (siehe Anlage) zu erbringen. Der erste Bauabschnitt umfasst den Bereich um den Neubau aus dem Realisierungsteil des Wettbewerbs und das Bachufer bei Beibehaltung der derzeitigen verkehrlichen Situation. Erst im Zuge der Realisierung der Ortsumgehung kann dann die Umgestaltung des gesamten Platzes in einem zweiten Bauabschnitt erfolgen. Dabei sind sowohl Übergangs- bzw. Anpassungsmaßnahmen von Beginn an mit zu bedenken.
3. Prozesse
und Strukturen
1. Bauabschnitt
Der erste Bauabschnitt soll von
Leistungsphase 1 „Grundlagenermittlung“ bis Leistungsphase 8 „Bauoberleitung“
angeboten werden.
Derzeit grob geschätzte anrechenbare Kosten
von ca. 700.000,- Euro ergeben ein Gesamt-Honorar von ca. 74.000,- Euro brutto.
Die Leistungsphasen sollen in einem Stufenvertrag vergeben werden, ohne Anspruch
auf eine Vergabe weiterer Leistungen.
Zusätzliche
besondere Leistungen: Gestaltung des Bachufers und Anpassungsmaßnahmen zwischen
BA 1 und BA 2
(hier Grobschätzung
der Planungskosten: ca. 15.000,- Euro basierend auf einer Grobschätzung der
Baukosten von ca. 70.000,- Euro)
2. Bauabschnitt
Der zweite Bauabschnitt soll zum jetzigen
Zeitpunkt bis Leistungsphase 3 / Entwurfsplanung mit beauftragt werden.
Derzeit grob geschätzte anrechenbare Kosten
von ca. 500.000,- Euro ergeben ein Gesamt-Honorar von ca. 28.000,- Euro brutto.
Die Leistungsphasen sollen in einem Stufenvertrag vergeben werden, ohne
Anspruch auf eine Vergabe weiterer Leistungen.
Zusätzliche besondere Leistungen:
Anpassungsmaßnahmen zwischen BA 1 und BA 2
(s. Anlage: Geltungsbereich mit Bauabschnitt
1 und 2)
Nach dem Versenden der Aufgabenstellung soll bis Ende März 2021 eine
Angebotsabgabe erfolgen, so dass bis voraussichtlich Mai 2021 eine Vergabeentscheidung
gefällt werden kann. Die Umsetzung der Baumaßnahme für den ersten Bauabschnitt
ist für die Jahre 2023/24 vorgesehen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
Ca. 117.000,- € |
bei IPNr.: 541 S26 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind gem. Investitionsprogramm zum Haushalt 2021 bei IP-Nr. 541 S26
„Umgestaltung Egidienplatz“ derzeit wie folgt vorgesehen:
2021 - 100.000,- Euro
2022 - -----
2023 - 600.000,- Euro
2024 - 300.000,- Euro
Entsprechend der Kostenentwicklung im Rahmen des Planungsprozesses müssen die Finanzmittel für die jeweiligen Haushaltsjahre in entsprechendem Umfang angepasst werden.
sind nicht vorhanden
Anlagen: Geltungsbereich mit Bauabschnitt 1 und 2