Betreff
Umgestaltung Egidienplatz: weiteres Vorgehen
Vorlage
611/033/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsleistungen, die für die Umgestaltung des Egidienplatzes erforderlich sind, auf Grundlage der im Sachbericht (Ziff.II) dargelegten Vorgehensweise herbeizuführen.


1.       Ergebnis/Wirkungen

Die Stadt ist bestrebt durch Sanierungsmaßnahmen nicht nur die Entwicklung der Innenstadt zu stärken, sondern auch die historischen Ortskerne zu qualitativ hochwertigen und zukunftsfähigen Lebensräumen weiterzuentwickeln. Aktuell stellt der Egidienplatz in Eltersdorf einen Verkehrsknotenpunkt mit sehr hohem Verkehrsaufkommen dar. Der stark vom Durchgangsverkehr beeinträchtigte Ortsteil soll in Zukunft durch eine Ortsumgehung entlastet werden. Die Planung für den Neubau einer Ortsumgehung befindet sich derzeit im Planfeststellungsverfahren.

 

Im Sommer 2019 wurde der Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem und freiraumplanerischen Ideenteil „Neubau einer Bäckereifiliale mit Gewerbe/Wohnen und Neugestaltung Egidienplatz in Erlangen Eltersdorf“ gemeinsam durch einen privaten Grundstückseigentümer (hochbaulicher Realisierungsteil) und die Stadt Erlangen (Ideenteil Platzgestaltung) durchgeführt.

 

Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 10.12.2019 daraufhin beauftragt,

-       das Projekt „Ortsmitte Eltersdorf“ als Einzelmaßnahme im Bayerischen Programm im Rahmen der Städtebauförderung  für 2020 anzumelden,

-       die weiteren Planungsschritte zur Umgestaltung des Egidienplatzes einzuleiten und

-       die erforderlichen bodenordnerischen Maßnahmen durchzuführen.

 

Das Gebiet der „Ortsmitte Eltersdorf“ ist im Rahmen der Städtebauförderung im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm als sogenannte Einzelmaßnahme aufgenommen worden. Die Umgestaltung des Egidienplatzes ist daher grundsätzlich im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms förderfähig. Die Zustimmung der Regierung v. Mfr. zur Förderung muss vor Auftragsvergabe erfolgen.

 

Basierend auf dem Siegerentwurf des Ideenteils soll nun die weitere Planung der Umgestaltung des Egidienplatzes vergeben werden. Eine Aufgabenstellung „Neugestaltung Egidienplatz“ soll den Rahmen für die Angebotsabgabe definieren, so dass die Baumaßnahme in voraussichtlich zwei zeitlich voneinander getrennten Bauabschnitten (siehe Anlage) erfolgen kann.

Der Egidienplatz befindet sich im Eltersdorfer Ortskern. Das Plangebiet verläuft zwischen der Egidienkirche im Norden und dem Eltersdorfer Bach im Süden, wird im Westen von Bebauung begrenzt und endet im Osten auf Höhe des Anwesens Egidienplatz 4.

Rahmenbedingungen:

·         Die heutige Einmündung der Weinstraße in die Eltersdorfer Straße ist eingebettet in eine aus Sicht des Denkmalschutzes bemerkenswerte Situation mit mehreren denkmalgeschützten Wohnhäusern, sowie der Egidienkirche in direkter Nähe.

·         An der südlichen Grenze des Plangebietes verläuft der Eltersdorfer Bach / „Hutgraben“ durch eine tiefe Kanalisierung und ist derzeit kaum wahrnehmbar. In der Vergangenheit tauchten immer wieder Probleme mit der Hochwasserrückhaltung bei Starkregenereignissen auf. Der Baumbestand im Uferbereich fällt unter die Baumschutzverordnung.

·         Als Ortsmitte stellt der Egidienplatz einen Hauptbestandteil der für die traditionsreiche Eltersdorfer Kirchweih vorzusehenden Flächen dar. Der Kirchweihumzug verläuft über die Eltersdorfer Straße und auf dem Egidienplatz selbst sollen weiterhin die Flächen für einen Autoscooter nachgewiesen werden.

 

Die erforderlichen bodenordnerischen Maßnahmen wurden durchgeführt, siehe Beschluss vom 23.06.2020.

 

2.       Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

 

Aufgabenstellung

Übergeordnetes Ziel wird es sein, durch die Realisierung der Ortsumgehung Eltersdorf vom Verkehr zu entlasten und in der Ortsmitte von Eltersdorf einen Platz mit hoher Aufenthaltsqualität zu ermöglichen, um die historisch gewachsenen städtebaulichen Strukturen wieder für die Bevölkerung erlebbar zu machen. Aufenthalts- und Bewegungsflächen sollen sich genau wie die Grünplanung in das bestehende Ortsgefüge einbetten und einen attraktiven und vielseitig nutzbaren Dorfplatz entstehen lassen. Entsprechend des im Wettbewerb prämierten Entwurfskonzeptes ist ein Dorfplatz zu planen, der von einem Verkehrsknotenpunkt in einen Platz mit verkehrsberuhigenden Elementen und geringen Geschwindigkeiten umgewandelt werden soll. Da auch zukünftig relevante Verkehrsmengen des motorisierten Individualverkehrs über den Platz fahren werden, muss insbesondere für Fußgänger*innen ein komfortables und sicheres Queren durch geeignete Elemente ermöglicht werden.

Ein entsprechend der Möglichkeiten renaturiertes Ufer des Baches soll durch Sitzstufen erlebbar gemacht werden.

Da mit der Umgestaltung noch vor der Realisierung der Ortsumgehung begonnen werden soll, sind Planung und Baumaßnahmen in zwei zeitlich voneinander getrennten Bauabschnitten (siehe Anlage) zu erbringen. Der erste Bauabschnitt umfasst den Bereich um den Neubau aus dem Realisierungsteil des Wettbewerbs und das Bachufer bei Beibehaltung der derzeitigen verkehrlichen Situation. Erst im Zuge der Realisierung der Ortsumgehung kann dann die Umgestaltung des gesamten Platzes in einem zweiten Bauabschnitt erfolgen. Dabei sind sowohl Übergangs- bzw. Anpassungsmaßnahmen von Beginn an mit zu bedenken.

 

3.       Prozesse und Strukturen

1. Bauabschnitt

Der erste Bauabschnitt soll von Leistungsphase 1 „Grundlagenermittlung“ bis Leistungsphase 8 „Bauoberleitung“ angeboten werden.

Derzeit grob geschätzte anrechenbare Kosten von ca. 700.000,- Euro ergeben ein Gesamt-Honorar von ca. 74.000,- Euro brutto. Die Leistungsphasen sollen in einem Stufenvertrag vergeben werden, ohne Anspruch auf eine Vergabe weiterer Leistungen.

Zusätzliche besondere Leistungen: Gestaltung des Bachufers und Anpassungsmaßnahmen zwischen BA 1 und BA 2

(hier Grobschätzung der Planungskosten: ca. 15.000,- Euro basierend auf einer Grobschätzung der Baukosten von ca. 70.000,- Euro)

 

2. Bauabschnitt

Der zweite Bauabschnitt soll zum jetzigen Zeitpunkt bis Leistungsphase 3 / Entwurfsplanung mit beauftragt werden.

Derzeit grob geschätzte anrechenbare Kosten von ca. 500.000,- Euro ergeben ein Gesamt-Honorar von ca. 28.000,- Euro brutto. Die Leistungsphasen sollen in einem Stufenvertrag vergeben werden, ohne Anspruch auf eine Vergabe weiterer Leistungen.

Zusätzliche besondere Leistungen: Anpassungsmaßnahmen zwischen BA 1 und BA 2

(s. Anlage: Geltungsbereich mit Bauabschnitt 1 und 2)

 

Nach dem Versenden der Aufgabenstellung soll bis Ende März 2021 eine Angebotsabgabe erfolgen, so dass bis voraussichtlich Mai 2021 eine Vergabeentscheidung gefällt werden kann. Die Umsetzung der Baumaßnahme für den ersten Bauabschnitt ist für die Jahre 2023/24 vorgesehen.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

Ca. 117.000,- €

bei IPNr.: 541 S26

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

 

                 sind gem. Investitionsprogramm zum Haushalt 2021 bei IP-Nr. 541 S26

„Umgestaltung Egidienplatz“ derzeit wie folgt vorgesehen:

     2021   -   100.000,- Euro 

     2022   -   -----

     2023   -   600.000,- Euro

     2024   -   300.000,- Euro

Entsprechend der Kostenentwicklung im Rahmen des Planungsprozesses müssen die Finanzmittel für die jeweiligen Haushaltsjahre in entsprechendem Umfang angepasst werden.

 

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: Geltungsbereich mit Bauabschnitt 1 und 2