1. Für den Neubau einer
dreigruppigen Kinderkrippe durch das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg
werden 36 Kinderkrippenplätze als
bedarfsnotwendig anerkannt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
das Projekt voranzutreiben und den Jugendhilfeausschuss über
den weiteren Planungsstand zu
informieren.
3. Die Bedarfsanerkennung wird
aufgrund der derzeit gültigen Bedarfslage gefasst. Sollte bis zum
31.12.2022 kein offizieller Antrag
auf Zuwendungen nach Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10
BayFAG vorliegen, entfällt die
Bedarfszusage und der Bedarf muss neu geprüft werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Fortführung der Ausbauplanung im Innenstadtbereich (Planungsbezirk: D-Zentrum & Nordost), um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder zu gewährleisten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg realisiert durch den Neubau einer dreigruppigen Kinderkrippe mit 36 Kinderkrippenplätzen am Langemarckplatz 4 (Planungsbezirk D-Zentrum & Nordost) die Zusammenlegung der bisherigen beiden Kinderkrippen KraKadU I & II sowie die Erweiterung um eine zusätzliche Krippengruppe mit 12 Krippenkindern.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Einschätzung
der Jugendhilfeplanung:
Stadtweit liegt die Versorgung bei den Krippenkindern zum momentanen Zeitpunkt bei 41,0%.
Um die Erlanger Familien in der Kinderbetreuung ausreichend zu versorgen, hat der Stadtrat sich 2017 und 2018 in seinem Bedarfsbeschluss auf einen im Krippenbereich stadtweiten Ver-sorgungskorridor von 45-50% geeinigt. Dieses Ziel wird seither konsequent durch die Planung und Schaffung neuer Plätze in neuen Einrichtungen oder durch Neuschaffung von Plätzen in bereits bestehenden Einrichtungen angestrebt. Dies bedeutet, dass für den U3-Bereich 180-360 Plätze nach dem Stand von 2017/2018 geschaffen werden müssen.
Um
dem stadtweiten Bedarf an U3-Plätzen gerecht zu werden, wurden die Ausbaupläne
von Freien Trägern, Betriebskitas und stadteigenen Einrichtungen massiv vorangetrieben.
So ist das Studentenwerk seit 2017 deshalb mit der Stadt Erlangen in Gesprächen
über die Erweiterung ihres Krippenangebots. Die Planung sieht die
Zusammenlegung von 2 Krippengruppen und die Neuschaffung einer weiteren Gruppe
mit 12 Krippenplätzen (U3) vor.
Ein Bedarfsbeschluss
liegt bisher jedoch noch nicht vor und soll hiermit nachgeholt werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten Baukostenzuschuss BayKiBiG-Betriebskosten |
ca. 2,3 Mio € |
bei IPNr.: 365D.880 |
Korrespondierende Einnahmen |
ca. 660.000 € |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: