Betreff
Bedarfsanerkennung für den Neubau einer dreigruppigen Kinderkrippe mit 36 Plätzen durch das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg, Langemarckplatz 4
Vorlage
510/023/2021
Aktenzeichen
IV/510-3
Art
Beschlussvorlage

1. Für den Neubau einer dreigruppigen Kinderkrippe durch das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg
    werden 36 Kinderkrippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt voranzutreiben und den Jugendhilfeausschuss über
    den weiteren Planungsstand zu informieren.

 

3. Die Bedarfsanerkennung wird aufgrund der derzeit gültigen Bedarfslage gefasst. Sollte bis zum
    31.12.2022 kein offizieller Antrag auf Zuwendungen nach Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10
    BayFAG vorliegen, entfällt die Bedarfszusage und der Bedarf muss neu geprüft werden.

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Fortführung der Ausbauplanung im Innenstadtbereich (Planungsbezirk: D-Zentrum & Nordost), um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder zu gewährleisten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg realisiert durch den Neubau einer dreigruppigen Kinderkrippe mit 36 Kinderkrippenplätzen am Langemarckplatz 4 (Planungsbezirk D-Zentrum & Nordost) die Zusammenlegung der bisherigen beiden Kinderkrippen KraKadU I & II sowie die Erweiterung um eine zusätzliche Krippengruppe mit 12 Krippenkindern.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Einschätzung der Jugendhilfeplanung:

      Stadtweit liegt die Versorgung bei den Krippenkindern zum momentanen Zeitpunkt bei 41,0%.

      Um die Erlanger Familien in der Kinderbetreuung ausreichend zu versorgen, hat der Stadtrat sich 2017 und 2018 in seinem Bedarfsbeschluss auf einen im Krippenbereich stadtweiten Ver-sorgungskorridor von 45-50% geeinigt. Dieses Ziel wird seither konsequent durch die Planung und Schaffung neuer Plätze in neuen Einrichtungen oder durch Neuschaffung von Plätzen in bereits bestehenden Einrichtungen angestrebt. Dies bedeutet, dass für den U3-Bereich 180-360 Plätze nach dem Stand von 2017/2018 geschaffen werden müssen.

Um dem stadtweiten Bedarf an U3-Plätzen gerecht zu werden, wurden die Ausbaupläne von Freien Trägern, Betriebskitas und stadteigenen Einrichtungen massiv vorangetrieben. So ist das Studentenwerk seit 2017 deshalb mit der Stadt Erlangen in Gesprächen über die Erweiterung ihres Krippenangebots. Die Planung sieht die Zusammenlegung von 2 Krippengruppen und die Neuschaffung einer weiteren Gruppe mit 12 Krippenplätzen (U3) vor.

Ein Bedarfsbeschluss liegt bisher jedoch noch nicht vor und soll hiermit nachgeholt werden.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

Baukostenzuschuss

BayKiBiG-Betriebskosten

 

ca.  2,3 Mio €

 

bei IPNr.: 365D.880

Korrespondierende Einnahmen

ca. 660.000 €

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880     

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: