Der Zukunftsplan Fahrradstadt Erlangen (vgl. Anlage 1) dient als Grundlage für die Entwicklung des Radverkehrs in Erlangen in den kommenden Jahren. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Seit den 70er Jahren ist Erlangen eine Fahrradstadt, die die Bedeutung des Radverkehrs für eine lebenswerte Stadt frühzeitig erkannt hat und daher seit Jahrzehnten kontinuierlich in die Förderung des Radverkehrs investiert. Das Radwegenetz und die Fahrradinfrastruktur wurden und werden seitdem immer weiter ausgebaut. Dass Erlangen im bayern- und bundesweiten Vergleich hier eine Vorreiterposition einnimmt, zeigen nicht zuletzt der hohe Anteil des Radverkehrs am Modal Split und die große Akzeptanz des Radverkehrs in der Stadtgesellschaft.
Zugleich ließ sich in den vergangenen Jahren feststellen, dass das Radwegenetz und die Infrastruktur an vielen Orten im Stadtgebiet in die Jahre gekommen sind und dass Fortschritte trotz der großen Anstrengungen mit der konventionellen Herangehensweise nur langsam erzielt werden können. Dabei spielen u.a. die immer komplexere Planung und die facettenreichere Radverkehrsförderung eine Rolle. Mit dem Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan liegt in Erlangen inzwischen ein Konzept vor, das Entwicklungsziele für die Verkehrsarten aufzeigt und bei dem dem Radverkehr große Bedeutung zukommt. Die intensive konzeptionelle Arbeit in den vergangenen Jahren war ressourcenintensiv.
Unterdessen verändert sich auch die öffentliche Wahrnehmung des Radverkehrs. Der Klimawandel macht die Notwendigkeit einer Verkehrswende durch die konsequente Förderung der Verkehrsarten des Umweltverbunds noch deutlicher.
Die Initiative Radentscheid Erlangen hat mit ihrem im Jahr 2019 entwickelten Bürgerbegehren unter dem Titel „Erlangen, tritt in die Pedale! - Radentscheid für eine lebenswerte Stadt“ bis September 2020 über 5.300 Unterschriften gesammelt (vgl. Anlage 8). Diese sind der Verwaltung bislang nicht übergeben worden. Stattdessen wurde der Forderungskatalog auf Einladung von Oberbürgermeister Dr. Janik in vier Gesprächen zwischen der Initiative und der Stadtverwaltung (Amt 31, Amt 61, Amt 66) Ende 2020/Anfang 2021 diskutiert.
Die Maßnahmen, die dem Stadtrat mit dem vorliegenden Zukunftsplan Fahrradstadt Erlangen vorgeschlagen werden (vgl. Anlage 1), sind das Ergebnis der Gespräche zwischen Initiative und Stadtverwaltung. Dabei konnten nicht alle Ziele des Bürgerbegehrens übernommen werden, zum Teil geht der Beschluss aber über die eigentlichen Ziele der Initiative hinaus. Es ist das gemeinsame Ziel, den Radverkehr in Erlangen substantiell nach vorne zu bringen und Erlangens Status und Ruf als eine der wichtigsten Fahrradstädte Deutschlands zu bekräftigen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein deutlicher Ausbau der personellen Kapazitäten in allen Bereichen der Verwaltung, die mit dem Radverkehr beschäftigt sind, ebenso erforderlich wie die konsequente Bereitstellung von Finanzmitteln.
Der Zukunftsplan Fahrradstadt Erlangen soll, verzahnt mit anderen Konzepten, insbes. dem Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan, die Grundlage für die Entwicklung des Radverkehrs in Erlangen in diesem Jahrzehnt sein. Der Fokus der enthaltenen Maßnahmen liegt dabei zunächst auf dem Zeitraum bis 2024. Fast alle Aspekte reichen aber darüber hinaus, so dass der Zukunftsplan kontinuierlich fortzuschreiben ist.
Die gesammelten Unterschriften verbleiben bis zum Beschluss des Stadtrats über den Haushalt 2022 bei der Initiative. Bei entsprechender Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen im bis dahin möglichen Rahmen wird die Initiative die Unterschriften nach dem Beschluss über den Haushalt 2022 vernichten (vgl. Anlage 9).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Haushaltsmittel für die entsprechenden Maßnahmen sind, soweit noch nicht im Finanzplan enthalten, dem Fortschritt der Bearbeitung folgend zum geeigneten Zeitpunkt bei der Kämmerei anzumelden. Wie in Anlage 1 beschrieben sind die Stellen (vgl. auch Anlagen 5 und 6) in geeigneter Reihenfolge in den jeweiligen Stellenplanverfahren anzumelden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind derzeit überwiegend auf verschiedenen IP-Nummern vorhanden:
Investive Mittel für den Radverkehr (u.a.):
2021: 2,85 Mio.
2022: 4,56 Mio.
2023: 2,95 Mio.
2024: 1,5 Mio.
Weitere Mittel werden angemeldet
Anlagen:
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Anlage
1: Zukunftsplan Fahrradstadt Erlangen
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Anlage
2: Karte Ausbau Radinfrastruktur - Die wichtigsten Netzelemente und
Knotenpunkte aus dem Plannetz Radverkehr, vorhandene und potentielle
Fahrradstraßen sowie geplante Bevorrechtigungen nach "Erlanger
Standard"
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Anlage
3: tabellarische Übersicht Netzelemente
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Anlage
4: tabellarische Übersicht Knotenpunkte
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Anlage
5: Zusätzliche Stellen und Stellenprofile Amt 61
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Anlage
6: Zusätzliche Stellen und Stellenprofile Amt 66
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Anlage
7: Zusatzvereinbarungen zum laufenden Verwaltungshandeln
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Anlage
8: Bürgerbegehren Erlangen, tritt in die Pedale - Radentscheid für eine
lebenswerte Stadt
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Anlage
9: Radentscheid Erlangen Verzicht Bürgerentscheid