Die Verwaltung prüft in den vorhandenen zehn
Bewohnerparkgebieten die Ausweisung neuer Mischflächen bis zu einer Quote von
40% der gesamt im Bewohnerparkgebiet vorhandenen Parkplätze. Der Antrag Nr.
438/2020 der Erlanger Linken und der Grünen Liste ist damit abschließend
bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen werden?)
Gemäß der VwV zu § 45 StVO, Rn. 32, dürfen in
Bewohnerparkgebieten werktags von 9.00 bis 18.00 Uhr nicht mehr als 50%, in der
übrigen Zeit nicht mehr als 75% der zur Verfügung stehenden Parkfläche für die
Bewohner reserviert werden.
Ausgestaltet werden können die Parkflächen einerseits als reine
Bewohnerparkplätze, andererseits auch als Mischfläche (Befreiung von der
Pflicht, die Parkscheibe auszulegen oder die Parkuhr/den Parkscheinautomat zu
bedienen).
Bereits jetzt sind einige Straßenzüge dementsprechend beschildert (z. B.
Friedrichstraße, Schuhstraße u. a.).
Die Ausweisung als Mischfläche darf jedoch nicht dazu führen, dass faktisch
keine freien Parkplätze für die Besucher der Bewohner und Geschäfte mehr
vorhanden sind.
Dies könnte insbesondere in Bereichen, in denen die ausgegebenen
Bewohnerparkausweise die vorhandenen Bewohnerparkplätze übersteigt, zur
Rechtwidrigkeit des Bewohnerparkgebietes führen.
Insofern wird als Quote in den Bewohnerparkgebieten empfohlen, 50 % reine
Bewohnerparkplätze, 40% Mischflächen und 10% freie Parkplätze einzurichten.
Dies lässt gerade in Gebieten, bei denen die Zahl der ausgegebenen
Bewohnerparkausweise die Zahl der Bewohnerparkplätze erheblich übersteigt, auch
Platz für Besucher der Bewohner und Geschäfte.
Die Prüfung aller zehn Bewohnerparkgebiete stellt einen erheblichen Arbeitsaufwand dar und ist kurzfristig nicht zu leisten. Die Aufgabe muss deshalb auf mehrere Jahre verteilt werden. Die Aufgabe soll im III. Quartal 2021 begonnen, und im Laufe der folgenden vier Jahre abgeschlossen werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag 438/2020 der Erlanger Linken und Grünen Liste Stadtratsfraktion