Betreff
Antrag 438/2020 der Erlanger Linken und Grünen Liste Stadtratsfraktion; Anwohnerparkausweis soll auch auf Bezahlparkplätzen gelten
Vorlage
614/014/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung prüft in den vorhandenen zehn Bewohnerparkgebieten die Ausweisung neuer Mischflächen bis zu einer Quote von 40% der gesamt im Bewohnerparkgebiet vorhandenen Parkplätze. Der Antrag Nr. 438/2020 der Erlanger Linken und der Grünen Liste ist damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen werden?)

Gemäß der VwV zu § 45 StVO, Rn. 32, dürfen in Bewohnerparkgebieten werktags von 9.00 bis 18.00 Uhr nicht mehr als 50%, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75% der zur Verfügung stehenden Parkfläche für die Bewohner reserviert werden.
Ausgestaltet werden können die Parkflächen einerseits als reine Bewohnerparkplätze, andererseits auch als Mischfläche (Befreiung von der Pflicht, die Parkscheibe auszulegen oder die Parkuhr/den Parkscheinautomat zu bedienen).
Bereits jetzt sind einige Straßenzüge dementsprechend beschildert (z. B. Friedrichstraße, Schuhstraße u. a.).
Die Ausweisung als Mischfläche darf jedoch nicht dazu führen, dass faktisch keine freien Parkplätze für die Besucher der Bewohner und Geschäfte mehr vorhanden sind.
Dies könnte insbesondere in Bereichen, in denen die ausgegebenen Bewohnerparkausweise die vorhandenen Bewohnerparkplätze übersteigt, zur Rechtwidrigkeit des Bewohnerparkgebietes führen.
Insofern wird als Quote in den Bewohnerparkgebieten empfohlen, 50 % reine Bewohnerparkplätze, 40% Mischflächen und 10% freie Parkplätze einzurichten. Dies lässt gerade in Gebieten, bei denen die Zahl der ausgegebenen Bewohnerparkausweise die Zahl der Bewohnerparkplätze erheblich übersteigt, auch Platz für Besucher der Bewohner und Geschäfte.

Die Prüfung aller zehn Bewohnerparkgebiete stellt einen erheblichen Arbeitsaufwand dar und ist kurzfristig nicht zu leisten. Die Aufgabe muss deshalb auf mehrere Jahre verteilt werden. Die Aufgabe soll im III. Quartal 2021 begonnen, und im Laufe der folgenden vier Jahre abgeschlossen werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag 438/2020 der Erlanger Linken und Grünen Liste Stadtratsfraktion