Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag Nr. 135/2020 der CSU-Fraktion ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit dem
Antrag 135/2020 hat die CSU-Fraktion beantragt, dass die Möglichkeit der
Ausweisung von „Lieferantenparkplätzen“ oder „Be- und
Entladeflächen“ im Stadtgebebiet geprüft werden soll.
Im Rahmen der Erarbeitung des Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplanes (VEP)
wurde bereits die Wichtigkeit von Lieferzonen identifiziert. Aus rechtlicher
Sicht bestünde die Möglichkeit entweder eingeschränkte Haltverbote (Z 286) oder
Lieferverkehrszonen (Z 283 i. V. m. ZZ „Lieferverkehr frei“) auszuweisen.
Während das eingeschränkte Haltverbot auch der Privatperson zur Nutzung offen
steht, ist die Lieferverkehrszone dem gewerblichen Lieferverkehr vorbehalten.
In der Vergangenheit hat die Verwaltung bereits mehrere Lieferverkehrszonen
ausgewiesen, von denen jedoch nicht alle funktioniert haben. Die mittlerweile
aufgelöste Lieferverkehrszone in der Goethestraße, Ecke Innere Brucker Straße,
wurde in der Regel zum „normalen“ Parken durch Pkws benutzt. Zwar wird hier
durch den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung regelmäßig kontrolliert,
eine ständige Überwachung kann jedoch nicht gewährleistet werden.
Zudem darf auf allen Straßen, an denen kein „absolutes“ Haltverbot ausgewiesen
ist und die Durchfahrt der Feuerwehr gewährleistet ist, die rechtmäßige
Möglichkeit des Entladens auf der Fahrbahn.
Dies bedeutet, dass die Örtlichkeit der jeweiligen Lieferverkehrszone sehr
genau geprüft werden muss. Unter anderem ist eine Voraussetzung dafür, dass
sich mehrere Geschäfte an einem Ort befinden, die beliefert werden müssen. Es
ist nicht zu erwarten, dass Lieferanten kleinere Wege in Kauf nehmen, sondern
in der Regel eher direkt vor dem Gebäude stehen und Be- bzw. Entladen werden.
Daher funktionieren erfahrungsgemäß Lieferverkehrszonen nur an wenigen Plätzen.
Die Verwaltung hat deshalb in der Vergangenheit die Schaffung von
Lieferverkehrszonen oft auf Anregung von Gewerbetreibenden vorgenommen, was
jedoch nicht immer möglich ist. Einerseits fallen in Abhängigkeit der
Aufstellart (Längs/ Quer) zwei – drei Parkplätze weg, andererseits ist eine
geeignete Häufung der Geschäfte nicht immer in der Nähe der jeweiligen
Lieferverkehrszone.
Zuletzt wurde deshalb eine Lieferverkehrszone vor dem Gebäude Hauptstraße 100
ausgewiesen.
Wie bereits in der Vergangenheit wird die Verwaltung weiterhin geeignete Plätze
für Lieferverkehrszonen suchen und ausweisen. Im Rahmen des Parkraumkonzeptes
Innenstadt werden weitere Standorte für Lieferverkehrszonen geprüft.
Anregungen der Gewerbetreibenden oder der Orts- bzw. Stadtteilbeiräte werden
hierbei gerne entgegengenommen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag 135/2020 der CSU Fraktion