Betreff
Antrag 135/2020 der CSU Fraktion, Stärkung des Einzelhandels und Handwerks! Schaffung von "Lieferantenparkplätzen"
Vorlage
614/013/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag Nr. 135/2020 der CSU-Fraktion ist damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Mit dem Antrag 135/2020 hat die CSU-Fraktion beantragt, dass die Möglichkeit der Ausweisung von „Lieferantenparkplätzen“ oder „Be- und Entladeflächen“ im Stadtgebebiet geprüft werden soll.

Im Rahmen der Erarbeitung des Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplanes (VEP) wurde bereits die Wichtigkeit von Lieferzonen identifiziert. Aus rechtlicher Sicht bestünde die Möglichkeit entweder eingeschränkte Haltverbote (Z 286) oder Lieferverkehrszonen (Z 283 i. V. m. ZZ „Lieferverkehr frei“) auszuweisen. Während das eingeschränkte Haltverbot auch der Privatperson zur Nutzung offen steht, ist die Lieferverkehrszone dem gewerblichen Lieferverkehr vorbehalten.
In der Vergangenheit hat die Verwaltung bereits mehrere Lieferverkehrszonen ausgewiesen, von denen jedoch nicht alle funktioniert haben. Die mittlerweile aufgelöste Lieferverkehrszone in der Goethestraße, Ecke Innere Brucker Straße, wurde in der Regel zum „normalen“ Parken durch Pkws benutzt. Zwar wird hier durch den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung regelmäßig kontrolliert, eine ständige Überwachung kann jedoch nicht gewährleistet werden.
Zudem darf auf allen Straßen, an denen kein „absolutes“ Haltverbot ausgewiesen ist und die Durchfahrt der Feuerwehr gewährleistet ist, die rechtmäßige Möglichkeit des Entladens auf der Fahrbahn. 
Dies bedeutet, dass die Örtlichkeit der jeweiligen Lieferverkehrszone sehr genau geprüft werden muss. Unter anderem ist eine Voraussetzung dafür, dass sich mehrere Geschäfte an einem Ort befinden, die beliefert werden müssen. Es ist nicht zu erwarten, dass Lieferanten kleinere Wege in Kauf nehmen, sondern in der Regel eher direkt vor dem Gebäude stehen und Be- bzw. Entladen werden.
Daher funktionieren erfahrungsgemäß Lieferverkehrszonen nur an wenigen Plätzen.

Die Verwaltung hat deshalb in der Vergangenheit die Schaffung von Lieferverkehrszonen oft auf Anregung von Gewerbetreibenden vorgenommen, was jedoch nicht immer möglich ist. Einerseits fallen in Abhängigkeit der Aufstellart (Längs/ Quer) zwei – drei Parkplätze weg, andererseits ist eine geeignete Häufung der Geschäfte nicht immer in der Nähe der jeweiligen Lieferverkehrszone.
Zuletzt wurde deshalb eine Lieferverkehrszone vor dem Gebäude Hauptstraße 100 ausgewiesen.

Wie bereits in der Vergangenheit wird die Verwaltung weiterhin geeignete Plätze für Lieferverkehrszonen suchen und ausweisen. Im Rahmen des Parkraumkonzeptes Innenstadt werden weitere Standorte für Lieferverkehrszonen geprüft.
Anregungen der Gewerbetreibenden oder der Orts- bzw. Stadtteilbeiräte werden hierbei gerne entgegengenommen.

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag 135/2020 der CSU Fraktion