Der Stadtrat genehmigt folgende Beschlussfassung der von der Stadt Erlangen bestellten Verwaltungsräte des gemeinsamen Kommunalunternehmens „KommunalBIT AöR“ im Verwaltungsrat:
Der von KommunalBIT vorgelegte Wirtschaftsplan 2021 (Anlage 1) wird beschlossen. Die mittelfristige Finanzplanung (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Feststellung des Wirtschaftsplans des gemeinsamen Kommunalunternehmens KommunalBIT AöR liegt in der Zuständigkeit des Verwaltungsrats der KommunalBIT AöR. Der Stadtrat der Stadt Erlangen hat sich mit Beschluss vom 21.06.2016 ausbedungen, den von ihm entsandten Mitgliedern des Verwaltungsrats auf Grundlage des § 6 Abs. 3 der Satzung hierzu Weisung zu erteilen. Gemäß § 4 Nr. 12 der Geschäftsordnung des Stadtrats wurde dieses Weisungsrecht an den zuständigen Ausschuss delegiert.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
In der KommunalBIT-Verwaltungsratssitzung am 17.12.2020 wurde die Feststellung des von KommunalBIT vorgelegten Wirtschaftsplans für 2021 (s. Anlage 1) beschlossen und die mittelfristige Finanzplanung (s. Anlage 2) zur Kenntnis genommen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass alle Gremien der Trägerstädte übereinstimmend keine anderslautende Weisung an ihre Verwaltungsratsmitglieder erteilen. Aufgrund der Sitzungstermine war eine Vorab-Einbringung in den HFPA nicht möglich.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Der Wirtschaftsplan 2021 (Anlage 1) besteht aus Plan-GuV (= Erfolgsplan) und Kapitalflussrechnung (= Vermögensplan), ergänzt um einen Stellenplan.
Der Umsatzplanung liegen, im Vergleich zu den Jahren 2020 und 2019, folgende Eckwerte zugrunde (in T€):
|
2021 |
2020 |
2019 |
2019 |
KommunalBIT-Umsatzerlöse |
21.744 |
21.283 |
17.842 |
17.148 |
davon Anteil der Stadt Erlangen |
12.941 |
11.772 |
9.508 |
9.312 |
Ob die von KommunalBIT geplanten Umsatzerlöse in der prognostizierten Höhe realisiert werden können, hängt v.a. davon ab, in welcher Höhe die Kommunen in 2021 tatsächlich Leistungen beauftragen und in welchem Umfang die geplanten Projekte umgesetzt werden können. Es liegt in der Verantwortung von KommunalBIT, auf Umsatzabweichungen mit entsprechenden Kostenkorrekturen zu reagieren, um den Ausweis eines Jahresverlusts zu vermeiden. Ein Anheben der Verrechnungssätze ist nur gegen Nachweis steigender Input-Kosten möglich, da KommunalBIT seine Leistungen zu Selbstkosten und ohne Gewinnaufschlag kalkuliert.
Die Planzahlen für 2021 sind nur bedingt mit den Vorjahres-Plan- und -Istzahlen vergleichbar, da erstmals die rückwirkend für 2019 abgeschlossene Vereinbarung zur (wirtschaftlichen) Übernahme der Pensionslasten durch die Trägerstädte zum Tragen kommt. Dies führt in der Wirtschaftsplanung für 2021 zu einer Kostenentlastung in Höhe von 1,2 Mio. €. Diese Ersparnis wird an die Kunden über entsprechend niedrigere Verrechnungssätze 1:1 weitergegeben, so dass auch die Umsatzerlöse um diesen Betrag sinken.
Bei der Analyse des Umsatzanteils der Stadt Erlangen ist zu beachten, dass die beschriebene Kostenentlastung nur bei den Standardleistungen des Kerngeschäfts zum Tragen kommt. Die folgenden Planpositionen berücksichtigen die seitens der Stadt Erlangen geplanten Mengenänderungen sowie die erwarteten Kostenänderungen. Für das Kerngeschäft sind entsprechende Planansätze im Haushaltsplan 2021 der Stadt Erlangen vorhanden. Für die Schul-IT liegen die städtischen Planansätze etwas über den KommunalBIT-Ansätzen, u.a. weil das Schul-IT-Budget im Rahmen der Haushaltsberatungen nochmals um 60.000 € aufgestockt wurde.
Umsatzanteil der Stadt Erlangen (in T€) |
2021 |
2020 |
2019 |
2019 |
Kerngeschäft: |
|
|
|
|
-
Standardleistungen |
7.794 |
7.138 |
6.365 |
6.681 |
-
Projekte der
Stadt Erlangen |
470 |
360 |
107 |
168 |
-
Strategische
KommunalBIT-Projekte (anteilig) |
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|
Schul-IT: |
|
|
|
|
-
Standardleistungen |
3.023 |
2.569 |
2.567 |
2.268 |
-
Projekte (v.a.
staatlich geförderte Glasfaseranbindung der Schulen) |
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|
|
12.941 |
11.772 |
9.148 |
9.312 |
Amt
17 (eGov) erläutert die Planansätze für das Kerngeschäft wie folgt:
· Die drei Themen Digitalisierung, Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und Pandemie werden auch im Jahr 2021 die Entwicklung der von KommunalBIT bezogenen IT-Leistungen wesentlich beeinflussen.
Die Fachämter melden aufgrund dieser Entwicklung, Vorgaben und Umstände zunehmend mehr Projekte an und der „Bedarf an mehr Technologie“ steigt rapide. Das moderne Dienstleistungsunternehmen Stadt Erlangen hat sich darüber hinaus zum Ziel gesetzt, moderne Arbeits- und Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen, um auf dem Arbeitsmarkt weiterhin als Arbeitgeberin attraktiv sein zu können. Der steigende Trend des mobilen Arbeitens im Zuge digitaler Prozessoptimierung und vor allem die Möglichkeit, im Homeoffice arbeiten zu können, wird daher auch 2021 weiterhin ungebrochen sein. Neue Büroraumkonzepte werden auch im kommenden Jahr neu zu entwickeln und umzusetzen sein. Die IT-Infrastruktur wird weiter ausgebaut.
· Geplante Mehrungen im Standardgeschäft für 2021 528.000 €
davon:
- Mobiles Arbeiten 150.000 €
- Smartphones, Tablets, Mobilfunk 90.000 €
- Technologie für den Fernzugriff 130.000 €
· Geplante städtische Projekte, anteiliger Aufwand 2021 (Grobgliederung)
- Fachanwendungen, digitale Prozesse (einführen, optimieren) 300.000 €
- Infrastruktur (Citynetz, WLAN, Standorterneuerung/-ertüchtigung) 170.000 €
Amt
40 (Schulverwaltungsamt) nimmt zum Planansatz im Bereich Schul-IT wie folgt
Stellung:
·
Das Schulverwaltungsamt geht in 2021 von
Beauftragungen an KommunalBIT zur IT-Aus-stattung der Schulen im Rahmen des
Ausstattungskonzepts smartERschool mit einem Leistungsumfang in Höhe von rd.
3.090 T€ aus. Ein entsprechender Planansatz ist im Haushaltsentwurf der Stadt Erlangen
2021 auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 20.02.2020 zur
IT-Ausstattung der Erlanger Schulen im Rahmen des Konzepts smart-ERschool 2021
-2024 vorgesehen.
Schwerpunkte der Beauftragung werden dabei in 2021 mit Blick auf die
fortschreitende Ausrichtung der Schulen auf möglichst flexible
Unterrichtsgestaltung voraussichtlich insbesondere auf mobiler
Geräteausstattung und Anpassung der Infrastruktur (WLAN-Ausbau etc.) liegen.
·
Die an KommunalBIT nach Beschluss des Stadtrats
vom 27.06.2019 beauftragte Glasfaseranbindung der Erlanger Schulen soll gemäß
vertraglicher Vereinbarung in 2021 abgeschlossen werden. Damit werden dann alle
öffentlichen Schulen in Erlangen an das Glasfasernetz angeschlossen sein.
(Hinweis der Kämmerei: Im Haushaltsplan der Stadt Erlangen sind 757 T€ erst für
das Jahr 2022 eingeplant, um dem verzögerten Mittelabfluss in 2020 Rechnung zu
tragen (Haushalts-Rest 2020: 986 T€)).
Das Projekt mit einem Gesamtkostenvolumen i. H. v. 3.757 T€ wird mit
voraussichtlich rd. 1.160 T€ vom Freistaat Bayern nach der „Richtlinie zur
Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und
Plankrankenhäuser (GWLANR)“ gefördert.
Darüber hinaus erforderliche Aufwendungen werden durch die Stadt Erlangen
finanziert.
Die von KommunalBIT für 2021 geplanten Investitionen in Höhe von insgesamt 6,4 Mio. € werden zeitanteilig über die geplante Nutzungsdauer an die Kunden verrechnet und daher erst mit zeitlicher Verzögerung bei den Kunden haushaltswirksam. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
1.330 T€ Arbeitsplatzsysteme
1.250 T€ Server und Netze
530 T€ Telekommunikationsmanagement
1.240 T€ Kundenprojekte (davon Stadt Erlangen 630 T€)
2.040 T€ Schul-IT (v.a. für Stadt Erlangen)
Zur Finanzierung der Investitionen ist eine Kreditaufnahme von 5,5 Mio. € vorgesehen. Der Restbetrag kann voraussichtlich aus dem Cash Flow finanziert werden, der nach Tilgung der vorhandenen Kredite in Höhe von 4,1 Mio. € verbleibt. Der Stellenplan wächst um 2,0 Vollzeitäquivalente auf 83,6 VZÄ (13 Beamtinnen und Beamte, 70,6 Entgeltbeschäftigte).
Gemäß vorgelegter mittelfristiger Finanzplanung (Anlage 2) geht KommunalBIT davon aus, dass der Umsatz mit der Stadt Erlangen im Kerngeschäft aufgrund von Preis- und Mengeneffekten jährlich um +/- 4 % steigen wird. Der auf die Schul-IT entfallende Umsatz wird v.a. in den Jahren 2020 und 2021 durch Sondereffekte aufgrund der staatlich geförderten Glasfaseranbindung beeinflusst, die künftig wieder entfallen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes
erforderlich?)
Investitionskosten (Glasfaser |
1.566.000 € |
bei IPNr.: 210.800 (HH-Ansatz 1.586 T€ inkl.
Übertrag aus 2020) |
Sachkosten IT-Kerngeschäft: |
8.351.500 € |
bei Sachkonto: 531 601 |
Sachkosten Schul-IT: |
3.023.000 € |
bei Sachkonto: 531 601 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
Weitere Ressourcen |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 210.800
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 175 100 / 1115 0010 / 531 601 bzw.
408 010 / 2100 0010 / 531 601
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Wirtschaftsplanung 2021
Anlage 2: Mittelfristige Finanzplanung 2021 bis 2024