Die Geschäftsführung des Ausländer- und Integrationsbeirats wird zu Beginn des Jahres 2021 eine Schulung für die Mitglieder des Ausländer- und Integrationsbeirats zu rassistischen und extremistischen Bedrohungen durchführen.
Diese Schulung wird ergänzt durch den digitalen Austausch mit AGABY, der Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte zu deren Handreichung gegen „Rechts - Umgang mit rechtsextremen, rassistischen und rechtspopulistischen Gruppierungen und Personen in der kommunalpolitischen Arbeit der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns“.
Der Antrag Nr. 177/2020 der SPD-Stadtratsfraktion ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Mitglieder des Ausländer- und Integrationsbeirats sind in Bezug auf mögliche Bedrohungslagen sensibilisiert. Sie sind mit den Möglichkeiten vertraut, adäquat auf rassistische und rechtsextreme Anfeindungen, Hasskommentare im Internet oder in sozialen Medien, Briefen oder E-Mails oder mit der Androhung von Gewalt umzugehen. Sie wissen, wie sie sich Schutz und Unterstützung suchen können und wie Anfeindungen wirksam gemeldet werden können, so dass diese geahndet werden.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Konzeption eines zielgruppenadäquaten Workshops basierend auf der aktuellen Datenlage und der Empfehlungen von einschlägigen Netzwerken zum Umgang mit rassistischer Gewalt.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Die
Mitglieder des Ausländer- und Integrationsbeirats werden zu dem entwickelten
Schulungs- und Austauschangebot durch die Geschäftsführung eingeladen und
erhalten die Materialen zu ihrer Verfügung. Bei Bedarf würden Expert*innen von
AGABY zu einem vertiefenden Austausch zu dem Thema eingeladen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: