Durchführung von Fließgewässeruntersuchungen
Die Zweckvereinbarung der Städte
Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach zur Durchführung von
Fließgewässeruntersuchungen wird beschlossen.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?
Die Fließgewässerüberwachung ist
ein wichtiger Beitrag der Partnerstädte zur langfristigen
Gewässerentwicklung.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Fortsetzung der bisherigen Gewässergütemessungen und Beschluss der Zweckvereinbarung zur Durchführung von Fließgewässeruntersuchungen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Arbeitsgemeinschaft Gewässerschutz Obere Regnitz verfolgt im Sinne
der Wasserrahmenrichtlinie das Ziel der positiven Entwicklung der Gewässer der
Region im Verantwortungsbereich der beteiligten Gemeinden mit ihren
Entwässerungsbetrieben.
Der Fortbestand der qualitativ hochwertigen und lückenlosen Aufzeichnung
der chemisch-physikalischen Parameter und das Monitoring der frachtmäßigen
Entwicklung der Gewässer bilden die Datengrundlagen für die gewässerwirtschaftlichen
Entscheidungen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes
erforderlich?)
Die jährlichen Kosten werden im
Verhältnis der Einwohnerzahlen der Städte aufgeteilt
und durch den EBE erstattet. Die
Kosten sind im Rahmen des Wirtschaftsplanes gedeckt.
Anlagen: