Betreff
Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Dechsendorf; Erweiterung des Bedarfsbeschlusses nach DABau 5.3 vom 22.05.2019
Vorlage
37/009/2020
Aktenzeichen
I/37
Art
Beschlussvorlage

Dem vorliegenden erweiterten Bedarfsnachweis für den Teilneubau und die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Dechsendorf um einen dritten Stellplatz für ein Einsatzfahrzeug, eine Übungswand mit Plattform, Räumlichkeiten für Einsatzspinde und Umkleidemöglichkeiten, entsprechende Sanitäreinrichtungen, eine eigenständige Heizungsanlage und eine eigene Wasserversorgung sowie eine Notstromversorgung wird gemäß DABau 5.3 zugestimmt. Die bereits begonnenen Planungsschritte sind fortzuführen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch den Teilneubau und die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses soll die Einsatzbereitschaft und die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Dechsendorf für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger erhalten bleiben.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Arbeitsprogramm 2019 des Amtes 37 wurde die bestehende Notwendigkeit der Erweiterung des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Dechsendorf angeführt. Aufgrund des Antrags 137/2018 vom 17.10.2018 der SPD-Fraktion wurden mit einer entsprechenden Vorlage die Mitglieder des HFPA am 14.11.2018 über die Notwendigkeit der Erweiterung informiert; im HFPA am 22.05.2019 erfolgte der notwendige Bedarfsbeschluss.

 

Die FF Dechsendorf hat zurzeit über 50 Aktive, die sich ehrenamtlich für die Sicherheit der Menschen in der Stadt Erlangen engagieren. Darüber hinaus befinden sich zehn Jugendliche in der Jugendfeuerwehr und über 15 Kinder in der neu gegründeten Kinderfeuerwehr.

 

Im Rahmen des Bedarfsbeschlusses im Mai 2019 wurden die notwendigen Erweiterungen für die Räumlichkeiten für die Einsatzspinde und die Umkleidebereiche für männliche und weibliche Aktive, Räumlichkeiten für Sanitäreinrichtungen (WCs und Duschen), eine eigenständige Heizungsanlage und eine eigene Wasserversorgung sowie die Räumlichkeiten und die Technik für die Notstromversorgung im Krisenfall (Leuchtturmkonzept bei flächendeckendem Stromausfall) beschlossen.

 

Derzeit sind alle im Bereich der Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehren im Stadtgebiet vorhandenen Stellplätze mit Einsatzfahrzeugen belegt. Es besteht keine Möglichkeit, ein Sonderfahrzeug für Sonderaufgaben bei einer Freiwilligen Feuerwehr zu stationieren. Aufgrund der großen Mannschaftsstärke von über 50 Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr Dechsendorf besteht dort die Möglichkeit, neben dem vorhandenen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug und dem Mehrzweckfahrzeug im Einsatz-/Schadensfall auch noch ein weiteres Einsatzfahrzeug zu besetzen und damit unter Umständen Sonderaufgaben für das gesamte Stadtgebiet abzudecken. Die auf Grundlage des Bedarfsbeschlusses vom Mai 2019 begonnenen Planungen haben die Möglichkeit eröffnet, dieser Notwendigkeit Rechnung tragend die Schaffung eines dritten Stellplatzes bei der FF Dechsendorf umzusetzen. Durch die daraus resultierende vollständige Nutzung der Grundfläche des derzeitigen Bestandsgebäudes als Fahrzeughallen sind neben dem bereits beschlossenen Umfang räumliche Erweiterungen für den Schulungsraum/ Aufenthaltsbereich und das Kommandantenbüro notwendig.

 

Im Rahmen der Planungen für die Erweiterung des bestehenden Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Dechsendorf ist darüber hinaus die Frage nach Übungsmöglichkeiten aufgekommen. Um den bestehenden Engpass bei Übungen und Ausbildungen der Freiwilligen Feuerwehr Dechsendorf im regulären Übungsdienst als auch bei der Modularen Truppausbildung für alle Freiwilligen Feuerwehren im Stadtgebiet zu entzerren, ist es erforderlich, eine weitere Übungsmöglichkeit zu schaffen. Durch die Errichtung einer Übungswand mit Plattform (in Anlehnung an DIN14092 Teil 2) im Rahmen der vorgesehenen Baumaßnahme, die formschlüssig in das Gebäude integriert werden kann, ergeben sich eine Vielzahl von Übungsmöglichkeiten, um den ehrenamtlichen Einsatzkräften in ihrer Ausbildung im Zusammenhang mit der Brandbekämpfung und der Menschenrettung - u.a. die Rettung von Personen über tragbare Leitern – dies in der Praxis intensiv zu vermitteln. 

 

Der Teilneubau und die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses um die beschriebenen Maßnahmen sind an dem derzeitig bestehenden Standort möglich.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Als nächste Schritte müssten vom Amt für Gebäudemanagement die Planungen weiter konkretisiert werden. Bei der Realisierung der Erweiterung werden sich die Aktiven der FF Dechsendorf selbstverständlich miteinbringen.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 126.408: 250.000 Euro (Planungskosten);

für 2022: 1.210.000 Euro

                             

                    sind nicht vorhanden

 

Vom Freistaat Bayern wird für den Neubau des dritten Stellplatzes ein Zuschuss in Höhe von 27.500 Euro erwartet.


Anlagen: -