Betreff
Antrag Grüne Liste Stadtratsfraktion Nr. 104/2020 - Grundsatzbeschluss zur Verkehrswende
Vorlage
613/060/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der Antrag Nr. 104/2020 der Stadtratsfraktion Grüne Liste ist damit bearbeitet. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Grüne Liste Stadtratsfraktion beantragt als Grundsatzbeschluss zur Verkehrswende, dass bei allen zukünftigen Planungen und Maßnahmen in der Verkehrsplanung eine Priorisierung zu Gunsten des Rad- und Fußverkehrs erfolgt. Dies bedeutet auch, dass bei Planungen Einschränkungen für den MIV erfolgen können.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In einem mehrjährigen Prozess zur Erstellung des Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan Erlangen 2030 (VEP) wurden unter intensiver Beteiligung von Politik und Bürgerschaft Ziele und Konzepte entwickelt, die den Umweltverbund im Verkehr stärken sollen. Dies betrifft sowohl den Fuß- und Radverkehr, aber auch den ÖPNV. Der zugehörige Schlussbericht als Kurz- und Langfassung wurde zwischenzeitlich vom Stadtrat beschlossen (613/062/2020).

Mit Blick auf die Ziele des Verkehrsentwicklungsplanes zeigt sich, dass die Verkehrsarten des Umweltverbundes in Gänze, also neben dem Rad- und Fußverkehr auch der ÖPNV konsequent gefördert werden sollen. Dieser Ansatz wird somit auch bei allen konkreten verkehrsplanerischen Maßnahmen verfolgt werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltung wird daher weiterhin entsprechend der Ziele des VEPs alle Verkehrsarten des Umweltverbundes im Blick haben und in der planerischen Abwägung die Anforderungen für den MIV dabei mit berücksichtigen. 


 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:
Anlage 1: Antrag Grüne Liste Stadtratsfraktion Nr. 104/2020