Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt die Entwicklung der Förderkulisse im Bereich der Zukunftstechnologie Wasserstoff und Brennstoffzelle zu beobachten, die Umsetzungsmöglichkeit von Projekten fortlaufend zu prüfen und im Falle passender Rahmenbedingungen Fördermittel zu beantragen und Maßnahmen einzuleiten.
Die Betreuungsreferate werden beauftragt Anfang 2022 zum Sachstand zu berichten.
Der Fraktionsantrag Nr. 379/2020 der CSU-Fraktion ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie wird ein Teil der Mobilität und Energieversorgung der Zukunft sein, nicht zuletzt, um unsere selbst gesteckten Klimaziele zu erreichen. Denn eine nachhaltige und emissionsarme Mobilität und Energieversorgung erfordert langfristig die Abkehr von fossilen Brennstoffen.
Auch aus diesem Grund verfolgt die Metropolregion Nürnberg das Ziel ein starkes Kompetenzcluster für Wasserstofftechnologien auszubilden und die Stadt Erlangen hat die Chance als Universitäts- und Technologiestandort ein wichtiger Teil dessen zu sein.
Die vielen Vorteile und Synergie-Nutzungen von wasserstoffbetriebenen Brennstoffzellen machen sie für viele Anwendungen brauchbar, wie zum Beispiel zur Stromspeicherung oder Wärmeerzeugung.
Die Stadt Erlangen und ihre Tochterunternehmen wollen als Anwenderinnen die Chancen der Technologie nutzen und im Falle passender Rahmenbedingungen Maßnahmen einleiten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Stadt Erlangen hat sich bereits im Jahr 2017 mit Unterzeichnung eines Letter of Intent dazu bekannt die Errichtung einer Wasserstofftankstelle zu unterstützen und im Falle der Errichtung mindestens ein Wasserstofffahrzeug zu beschaffen. Im Hinblick auf die Genehmigung der Errichtung der Wasserstofftankstelle auf dem Siemens Campus ist der Antragsteller aktuell im engen Austausch mit Amt 63. Eine Inbetriebnahme Mitte 2021 wird angestrebt.
Neben diesem konkreten Vorhaben berichten die betroffenen städtischen Institutionen wie folgt zur derzeitigen Situation und zum weiteren Vorgehen in Bezug auf die Nutzung von Wasserstofftechnologie:
ESTW:
Die ESTW arbeiten auf diesem Feld mit weiteren Partnern wie z. B. Hydrogenious Erlangen zusammen, sind Gründungsmitglied des H2.B-Wasserstoffzentrum Bayern und offen für weitere Zusammenarbeiten und Partnerschaften.
Inhaltlich abzuwarten bzw. zu lösen sind die Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff und anwendungsbereiter, wirtschaftlich darstellbarer Brennstoffzellentechnik. Im Bereich stationärer Lösungen (z. B. Stromspeicherung und Wärmeversorgung) sind Brennstoffzellen und Brennstoff noch nicht zuverlässig verfügbar. Für Anwendungen im Bereich der Mobilität sind Brennstoffzellenlösungen bereits verfügbar (z. B. im PKW- und ÖPNV-Segment), aber derzeit noch sehr teuer und nur mit erheblicher Förderung darstellbar.
Voraussetzung für die Umsetzung von Projekten ist daher die Einwerbung von Zuschussmitteln. Die Fördervoraussetzungen sind derzeit bundesweit sehr inhomogen. Für Bayern und die weitere Bundesförderung werden die Förderprogramme und –aufrufe erst formuliert. Hohe Mittelbudgets sind angekündigt, die konkreten Förderprogramme aber noch nicht verfügbar.
Die ESTW verfolgen das Ziel des Kompetenzaufbaus und der Fokussierung in den Bereichen Stationäre Anwendungen, Wasserstoff-Mobilität (Antriebstechnologie) und Brennstoff/-beimischung in Erdgasnetzen und bei der Stromerzeugung. Ein Engagement in diesen Bereichen und der Einstieg in konkrete Projekte ist abhängig von den wirtschaftlichen Gegebenheiten, Fördermöglichkeiten und darstellbaren Rahmenbedingungen vorgesehen und steht als wichtiger Baustein neben den vielen weiteren Aktivitäten im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit.
GEWOBAU:
Die
GEWOBAU möchte im Rahmen des 2. und 3. BA der Baumaßnahme in Erlangen-Spardorf
die von Framatome zum Patent angemeldete Hybride-Wasserstoffanlage für die
Speicherung von Energie und zur Versorgung von Elektromobilität einsetzen. Die
Hybride-Wasserstoffanlage soll als Demonstrationsprojekt für den Einsatz von
Wasserstofftechnologien und E-Mobilität in der Wohnungswirtschaft dienen.
Die
Zielsetzung ist zunächst eine Förderung für die Planung und die Realisierung zu
erhalten. Dazu soll in Zusammenarbeit zwischen GEWOBAU, der FAU und Framatome
im Rahmen eines BMWI-geförderten Projekts ein antragsfähiges Konzept
entwickelt werden. Die GEWOBAU hat im November 2020 eine Konzeptstudie zur
Bestimmung des wirtschaftlichsten Anlagenkonzepts unter den Gesichtspunkten des
am Standort möglichen technischen Konzepts, der erzielbaren öffentlichen
Förderung und der Rückflüsse während der Nutzung der Anlage in Auftrag gegeben.
Die Konzeptstudie ist die Grundlage für die mögliche Erstellung eines
gemeinsamen Förderantrags zur Realisierung des Projekts. Die Konzeptstudie soll
spätestens Ende Februar 2021 vorliegen.
Der
grundsätzliche Ablauf besteht darin, dass erzeugter Strom der PV-Anlage nicht
volatil in das öffentliche Netz eingespeist wird, sondern über den Elektrolyseur
zur Erzeugung von Wasserstoff genutzt werden kann. Um Energieverluste zu
vermeiden, wird der Strom im Fall eines elektrischen Tankvorgangs auch direkt
den Ladesäulen zugeführt. Weiterhin dient das Stromnetz als zusätzliche Quelle,
um eine höhere Gesamtleistung und eine alternative Energiequelle zur Verfügung
zu stellen. Zusätzlich könnte die Anlage zukünftig um einen
Wasserstoff-Dispenser ergänzt werden oder aus weiteren Wasserstoffquellen
versorgt werden. Die aktuell geplante Dimensionierung würde es erlauben bis zu
2 Elektro-Fahrzeuge gleichzeitig mit 42 kW schnellladefähig zu laden. Dabei
kann die Anlage selbst die Energie für ca. 10 Ladevorgänge speichern.
EB 77:
Der
EB77 beobachtet regelmäßig die unterschiedlichen Förderprogramme im Bereich
E-Mobilität und auch Brennstoffzellenfahrzeuge und versucht geeignete Maßnahmen
zu identifizieren und dann auch anzugehen. Leider sind gerade Kommunen oder
kommunale Betriebe häufig von Fördermaßnahmen ausgeschlossen.
Für
die Förderrichtlinie „Förderung von Abfallsammelfahrzeugen und Kehrfahrzeugen
mit Brenn-stoffzellenantrieb“ des PTJ war eine Beteiligung möglich und so wurde
in Absprache mit der Werkleitung die Förderung für je ein Abfallsammelfahrzeug
und eine Großkehrmaschine mit Brennstoffzellenantrieb beantragt (https://www.ptj.de/projektfoerderung/nip/abfallentsorgungsfahrzeuge_2020).
Eine
Rückmeldung zum Antrag steht noch aus, die mögliche Förderung beträgt bis zu
90% der Mehrkosten im Vergleich zu einem herkömmlichen Dieselfahrzeug.
Brennstoffzellenfahrzeuge
könnten nach Inbetriebnahme der Wasserstoff-Tankstelle in der Bunsenstraße
(angekündigt für 2021) eine emissionsarme Alternative zu herkömmlichen Fahrzeugen
gerade im Hochleistungsbereich darstellen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Bei allen Zukunftschancen der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie weisen die Fachbereiche auch auf bestehende Schwierigkeiten im Hinblick auf Technik, Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Fördersituation hin.
Aus diesem Grund werden die dargestellten Einzelprojekte verfolgt, bei denen von passenden Rahmenbedingungen auszugehen ist. Daneben bauen die Bereiche im Rahmen ihrer Möglichkeiten strategisch Kompetenz auf, identifizieren Projekte und Anwendungsfälle und beobachten insbesondere die zukünftige Fördersituation im Hinblick auf weitere Maßnahmen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 379/2020 der CSU-Fraktion