Betreff
Westausgang Bergkirchweihgelände: Wegeverbreiterung für Entfluchtung und Rettungsweg
Vorlage
613/059/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Am Westausgang des Bergkirchweihgeländes werden die Wege gemäß Anlage 4 ausgebaut und verbreitert.

 

Mit der vorliegenden Planung (Anlage 4) ist die Leistungsphase „Vorplanung“ gemäß DA Bau - Abschnitt 5.4 abgeschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiter notwendigen, vertiefenden Planungsschritte durchzuführen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Um Schadensereignisse im Rahmen der Erlanger Bergkirchweih zu vermeiden bzw. um deren Ausmaß zu minimieren wurde ein Sicherheitskonzept für die Bergkirchweih erarbeitet – siehe MzK II/212/2013 vom 21.02.2013.
Im Sicherheitskonzept zur Bergkirchweih wurde u.a. der notwendige Bedarf zur Umplanung des Westausganges festgestellt. Eine Personenstromanalyse ist demnach zu dem Ergebnis gekommen, dass der wichtige sich verjüngende Fluchtweg (An den Kellern) im Bereich des Entlas-Kellers auf der Höhe der Ochsen- und Bratwurstbraterei bzw. unterhalb des ehemaligen Kitzmann-Zeltes – jetzt Kitzmanns Berggarten – nicht hinreichend breit ist. Dieses Defizit erfordert eine Überplanung einer Reihe städtischer Flächen am Westzugang des Festgeländes.

Laut Sicherheitskonzept zur Bergkirchweih soll in die Planung der Westaufgang zum Festgelände aus Richtung Bayreuther Straße, der bisherige Standort der WC-Container, der Rettungsweg im Verlauf des westlichen Astes der Bergstraße zum Böttigersteig und der Hauptweg An den Kellern im Bereich der Ochsen- und Bratwurstbraterei des Entlas-Kellers sowie unterhalb des ehemaligen Kitzmann-Zeltes im Anschluss an den Böttigersteig einbezogen werden.

Ziel der Planung am Westausgang Bergkirchweihgelände ist die Aufweitung des vorhandenen „Flaschenhalses“ (Wegeverbreiterung), um eine geordnete, geregelte Entfluchtung auf städtischen Grund zu realisieren.


Beim Ausbau des Westausgangs des Bergkirchweihgeländes sind daher folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. Zwangspunkte zu beachten – siehe hierzu auch Anlage 1:

  • Gemäß Sicherheitskonzept (Personenstromanalyse) ist für die Entfluchtung der Bergkirchweih am Westausgang (von An den Kellern zur Bayreuther Straße) eine Wegebreite von insgesamt 5,00 m erforderlich.
    Die vorhandenen Wege am Westausgang haben derzeit Breiten zwischen 2,17 m und 3,40 m und müssen daher erheblich verbreitert werden.
    Im unteren Abschnitt des Westausgangs kann die Entfluchtung zu beiden Seiten der Kapelle erfolgen, sodass hier durch die beiden nutzbaren Wege in Summe eine gesamte Wegebreite von mehr als 5,00 m zur Verfügung steht.
  • Die Feuerwehr muss mit ihren Einsatzfahrzeugen das Bergkirchweihgelände (An den Kellern) von der Bayreuther Straße aus erreichen können.
  • Die Feuerwehr muss mit ihren Einsatzfahrzeugen die vorhandenen Gebäude am Böttigersteig erreichen können, auch wenn die Zufahrt über An den Kellern wegen der Bergkirchweih oder wegen zahlreicher Baumaßnahmen am Festgelände nicht möglich ist. Daher ist eine Zufahrtsmöglichkeit für die Feuerwehr von der Bergstraße zum Böttigersteig erforderlich.
  • Für die Bergkirchweih müssen mobile WC-Container aufgestellt werden können und eine entsprechende Anlieferung mit Lkw muss möglich sein. Ebenso sollen die Keller für Lieferfahrzeuge von der Bayreuther Straße aus erreichbar sein.
  • Am Bergkirchweihgelände ist generell ein großer Baumbestand vorhanden. Der Eingriff in das Bestandsgrün soll so gering wie möglich gehalten werden.
  • Der Westausgang des Bergkirchweihgeländes wird durch mehrere Privatgrundstücke begrenzt, auf die die Stadt Erlangen keinen Zugriff hat. Die notwendigen Maßnahmen können nur auf städtischem Grund erfolgen.
  • Bei einem Ausbau soll das Gefälle der neuen Wege ähnlich wie im Bestand verbleiben, also nicht steiler werden. Aufgrund der vorhanden Topografie am Bergkirchweihgelände können jedoch am Westausgang keine barrierefreien Wege hergestellt werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Verwaltung hat nun zusammen mit einem fachkundigen Ingenieurbüro für diese schwierige Aufgabe mehrere Varianten erarbeitet und untersucht:

 

Variante 1

Hier wurde zunächst untersucht, ob für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr eine Zufahrt zum Böttigersteig direkt von der Bayreuther Straße geschaffen werden kann.
Aufgrund der spitzwinklig zusammentreffenden Wege würde dies zu einem enorm großen Kreuzungsbereich mit großer Flächenversiegelung führen. Zudem entstünden dort im Kurvenbereich aufgrund der topografischen Gegebenheiten sehr starke Neigungen, die nicht befahrbar wären. Eine direkte Zufahrt der Feuerwehr von der Bayreuther Straße zum Böttigersteig ist daher nicht möglich. Diese Variante wird somit nicht weiterverfolgt.

 

Variante 2

Hier wurde der Fluchtweg - wie naheliegend - geradlinig von An den Kellern Richtung Bayreuther Straße geführt und auf 5,00 m verbreitert – siehe Anlage 2.

Dies führt dazu, dass aufgrund der topografischen Gegebenheiten im Fluchtweg starke Neigungen entstehen, sodass hier Treppenanlagen eingesetzt werden müssen. Dadurch können Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge wie auch Lieferfahrzeuge zu den Kellern das Bergkirchweihgelände von der Bayreuther Straße aus nicht erreichen. Daher kann diese Variante nicht weiterverfolgt werden.


Variante 3

In Anlehnung an den Bestand werden hier die Wege auf lediglich 3,00 m verbreitert und der Versatz im Verlauf der Fluchtwege wird beibehalten, damit sich das Gefälle der Fluchtwege nicht vergrößert. Zusätzlich werden zwei Treppenanlagen eingefügt, um die erforderliche Fluchtwegebreite von 5,00 m in Summe zu erreichen – siehe Anlage 3.

Von allen untersuchten Varianten ist bei dieser Variante der Verlust an Bestandsbäumen am größten. Die weitere Prüfung hat auch gezeigt, dass dieser neue Weg zwar von Transportern von der Bayreuther Straße zum Bergkirchweihgelände (An den Kellern) befahren werden kann, nicht jedoch von den größeren Feuerwehr-Einsatzfahrzeugen.

Da die Feuerwehr somit das Bergkirchweihgelände von der Bayreuther Straße aus nicht erreichen kann, kann diese Variante nicht weiterverfolgt werden.

 

Variante 4

Hier werden die Wege auf die erforderlichen 5,00 m verbreitert und der Versatz im Verlauf der Fluchtwege wird beibehalten, damit sich das Gefälle der Fluchtwege nicht vergrößert. Es sind hier somit keine Treppenanlagen erforderlich – siehe Anlage 4.

Sowohl Lieferfahrzeuge als auch die Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge können von der Bayreuther Straße über diesen Weg das Bergkirchweihgelände (An den Kellern) erreichen. Im Ausbaubereich wird auch die Wegeverbindung von der Bergstraße zum Böttigersteig so gestaltet, dass die Feuerwehr ihn befahren kann. Ebenso ist die Anlieferung und das Aufstellen der mobilen WC-Container möglich.

Für die Herstellung der Wegeverbreiterung müssen jedoch vier Bestandsbäume gerodet werden. Es werden zwei Baum-Ersatzpflanzungen direkt am Westausgang erfolgen, zwei weitere Baum-Ersatzpflanzungen werden an geeigneter Stelle auf dem Bergkirchweihgelände vorgenommen. Die im Rahmen der Vorplanung durch das beauftragte Ingenieurbüro durchgeführte Kostenschätzung ergibt einen Finanzierungsbedarf in Höhe von ca. 263.000 €.

è  Da nur hiermit die Anforderungen an die Entfluchtung und an die Feuerwehr-Rettungswege erfüllt werden, ist die Variante 4 die einzige umsetzbare Lösung.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Nach der Beschlussfassung im UVPA wird die vorliegende Planung (Variante 4) vertieft aus-gearbeitet (Entwurfs- und Ausführungsplanung). Vorbehaltlich der Bereitstellung von HH-Mitteln und der Verfügbarkeit von Baufirmen ist eine Umsetzung dieser Maßnahme frühestens 2022 möglich.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Die Verbreiterung der Wege führt zu einer größeren Flächenversiegelung als bisher.


Der Erhalt der vier betroffenen Bäume wurde von der Verwaltung eingehend untersucht:

Die Bäume 481, 3078 und 3081 sind derzeit als vital einzustufen. Der einst prägende Baum 3044 mit großem Stammumfang leidet bereits an verschiedenen Schädigungen (u.a. Pilzbefall) und wurde bereits massiv zurückgeschnitten. Es werden jährlich Zugversuche durchgeführt, um die Standsicherheit zu prüfen und so die Standfestigkeit für ein weiteres Jahr zu bestätigen. Baum 3044 hat lediglich noch eine maximale Lebensdauer von etwa zehn Jahren, ist nicht mehr zukunftsfähig und kurz- bis mittelfristig abgängig.

Die Wurzeln ragen aktuell bereits jeweils 40-50 cm über den Fahrbahnrand hinaus. Bereits im Bestandsweg verursachen die Wurzeln Brüche im Asphalt („Stolperfallen“). Für die bauliche Herstellung der Fahrbahn mit ausreichend tiefem Fahrbahnaufbau im Untergrund sowie für die deutliche Verbreiterung der Wege ist ein Eingriff bis dicht an die Baumstämme erforderlich, sodass das Wurzelwerk der Bäume zwangsläufig massiv geschädigt wird und die Bäume somit nicht erhalten werden können. Dies bestätigen auch die Erfahrung aus vergleichbaren Maßnahmen am Bergkirchweihgelände.

è  Die erforderliche Verbreiterung der Flucht- und Rettungswege am Westausgang des Bergkirchweihgeländes ist ohne Rodung von vier Bäumen nicht möglich.

Die sich im Rahmen dieser Maßnahme ergebenden Baum-Ersatzpflanzungen werden mit EB 77 und Amt 31 abgestimmt und zum Zusammenhang mit der Projektumsetzung realisiert. Wie bei den bisherigen Ersatzpflanzungen wird bei der Planung ein besonderes Augenmerk auf eine nachhaltige Standortwahl gelegt.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten geschätzt:

·      Straßen- und Wegebau
(inklusive Beleuchtung)

·      Baum-Ersatzpflanzungen

ca. 263.000 €

ca. 227.000 €

 

ca.   36.000 €

bei IPNr.: 541.860

 

 

 

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind gemäß Entwurf des Investitionsprogramms zum Haushalt 2021 derzeit

wie folgt vorgesehen: 2021      30.000,- €

                                                     2022    200.000,- €    

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1 – Übersicht erforderliche Fahr- und Wegebeziehungen

Anlage 2 – Variante 2

Anlage 3 – Variante 3

Anlage 4 – Variante 4