Betreff
Beschaffung von mobilen Endgeräten im Rahmen des Sonderbudgets Leihgeräte - zweite Antragsrunde
Vorlage
40/030/2020
Aktenzeichen
IV/40-2
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Förderprogramm Sonderbudget Leihgeräte

 

Mit Schreiben des Bayerischen Kultusministeriums vom 26.05.2020 wurden der Stadt Erlangen als Schulaufwandsträger Fördermittel in Höhe von 807.865 Euro aus dem „Sonderbudget Leihgeräte“ zugesichert und mit Förderbescheid vom 20.07.2020 in dieser Höhe zugewiesen. Dieses dem Bundesförderprogramm „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ mittels Zusatzvereinbarung angegliederte Sonderbudget stellt ein zusätzliches Förderinstrument dar, aus dessen Mitteln mobile digitale Endgeräte für Schüler*innen, denen aufgrund unzureichender eigener technischer Ausstattung der verlässliche Zugang zum Lernen mit digitalen Medien und Werkzeugen nicht möglich ist, beschafft und als Leihgeräte für die Zeit des Lernens zu Hause zur Verfügung gestellt werden können.

 

Bei der Förderung handelt es sich um eine Vollfinanzierung ohne die Erbringung zusätzlicher Eigenmittel durch die kommunalen Schulaufwandsträger. Förderzweck ist die Beschaffung von mobilen Endgeräten, d. h. Notebooks oder Tablets, sowie unmittelbar zum Betrieb erforderliches Zubehör wie Eingabegeräte, Headsets, Schutzhüllen, WLAN-Router und Koffer zur Aufbewahrung. Von der Förderung ausgenommen sind externe Peripheriegeräte wie Drucker, zusätzliche Monitore, Scanner, Videokameras sowie laufende Kosten für Mobilfunkverträge. Ebenso explizit ausgenommen sind bedauerlicherweise - ebenso wie im DigitalPakt Schule -  auch die Kosten für den laufenden Betrieb, für Wartung, Pflege und IT-Support. Dem Bildungsausschuss wurde in der Sitzung am 16.07.2020 entsprechend berichtet (vgl. 40/008/2020).

 

Nach Bedarfsabfrage an den Schulen und nach Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt, Vertretern aller Schularten, dem medienpädagogischen Beraters für Gymnasien und KommunalBIT bezüglich des weiteren Vorgehens und der künftigen mit Geräteverleih und –verwaltung verbundenen Aufgaben der Schulen erfolgte die Auftragserteilung zur Beschaffung von Endgeräten und entsprechendem Zubehör sowie eines mobilen Geräteverwaltungssystems im August 2020 per Eilverfügung durch den Oberbürgermeister der Stadt Erlangen vom 12.08.2020 Die Eilverfügung wurde dem Bildungsausschuss am 08.10.2020 zur Kenntnis gegeben ( vgl. 40/017/2020). Diese befindet sich derzeit in Abwicklung. Die von den Schulen bisher gemeldeten Bedarfe können vollumfänglich befriedigt werden. Insgesamt wurden 856 Surface Go (Windows Tablet) und 613 iPads bestellt.

 

Bis zum 02.12.2020 wurden aufgrund von Lieferengpässen noch keine Geräte an die Schulen ausgeliefert. Die Auslieferung der Surface Go Tablets wurde bereits verschiedene Male angekündigt. Eine Auslieferung an die Schulen soll noch vor den Weihnachtsferien erfolgen.
Der Liefertermin der iPads wurde bisher nicht festgesetzt und ist zum jetzigen Zeitpunkt noch ungewiss.

 

 

2. Antragsrunde:

 

Mit Schreiben vom 06.10.2020 hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus über eine Erhöhungsrunde im Förderprogramm „Sonderbudget Leihgeräte“ informiert und auf die Antragsausschlussfrist bis zum 31.10.2020 hingewiesen.


Das Schulverwaltungsamt hat daraufhin am 21.10.2020 einen Antrag auf Nachbewilligung von Fördermitteln gestellt. Mit Bescheid der Regierung von Mittelfranken vom 20.11.2020 wurden weitre Fördermittel zur Beschaffung von Leihgeräten in Höhe von 348.022,74 € bewilligt, der Eingang der Fördermittel ist noch in 2020 zu erwarten. 

 

Sachstand weitere Umsetzung:

 

Mit Schreiben vom 23.11.2020 wurden der weitere Bedarf an Leihgeräten für das Lernen zu Hause für technisch unzureichend ausgestattete Schüler*innen an den Schulen abgefragt.

 

Nach Auswertung der Rückmeldungen ist geplant, die gemeldeten Bedarfe zunächst – soweit nicht schon erreicht – bis zu einer Ausstattungsquote von 10 % der Schüler*innenzahl zu berücksichtigen, an Standorten mit sozial schwächerem Gefüge auch höher. Darüber hinaus gehend soll die Ausstattung unter Zugrundelegung der bereits vorhandenen Ausstattung der Schulen und der Berücksichtigung erkennbarer sozialer Aspekte im Hinblick auf die Schülerschaft erfolgen.

 

Hinsichtlich des Vergabeverfahrens erfolgt derzeit im Vorfeld bereits die Abstimmung mit der Zentralen Vergabestelle.

Ein Vergabebeschluss soll in Anbetracht des aktuellen Pandemiegeschehens und damit erwartbar vermehrt stattfindendem Lernens zu Hause möglichst zeitnah erwirkt werden, um die Versorgung der betreffenden Schüler*innen mit Leihgeräten weiter auszubauen. Das Schulverwaltungsamt arbeitet mit Hochdruck daran, einen Auftrag noch vor Ende des Jahres zu erteilen.


Anlagen:
KMS vom 06.10.2020