Betreff
Anträge mit finanzieller Auswirkung auf den Haushalt 2021
Vorlage
201/013/2020
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Soweit Anträge die Bereitstellung von Mitteln für den Haushalt 2021, die mittelfristige Finanzplanung 2020 – 2024 mit Investitionsprogramm, sowie Änderungen des Stellenplans zum Inhalt hatten, gelten die Anträge gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrates durch den Beschluss des Stadtrates über die Haushaltssatzung 2021, den Haushaltsplan 2021, der mittelfristigen Finanzplanung 2020 – 2024 mit Investitionsprogramm sowie Stellenplan 2021 als bearbeitet.

 

Soweit Anträge künftige finanzpolitische Vorstellungen enthalten, werden diese an die Verwaltung zur weiteren Bearbeitung überwiesen.