Betreff
Förderrichtlinie Sonderbudget Lehrerdienstgeräte ( SoLD);
Erforderliche Anpassung des Sonderbudgets smartERschool sowie der personellen Ressourcen von Amt 40
Vorlage
40/029/2020
Aktenzeichen
IV/40
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zur Umsetzung der angekündigten Förderrichtlinie Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD) aus Landesmitteln fortzuführen und die erforderliche finanzielle Anpassung des Sonderbudgets smartERschool zu beantragen.
  3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, gemeinsam mit Amt 11 eine Lösung für die zur Umsetzung der Richtlinie benötigten Personalressourcen zu finden.

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Auf dem Schul-Digitalisierungsgipfel der Bayerischen Staatsregierung am 23. Juli 2020 haben Vertreter der Staatsregierung, der kommunalen Spitzenverbände, der Eltern- und Lehrerverbände und der Schülervertretung einen „Digitalplan Schule“ mit dem Ziel formuliert, die in der Corona-Krise deutlich hervorgetretenen Potenziale der Digitalisierung für das schulische Lehren und Lernen dauerhaft nutzbar zu machen.

      Eine daraus resultierende Maßnahme ist die Erprobung des Einsatzes von Lehrerdienstgeräten, der für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie besondere Bedeutung beigemessen wird.

      Der Freistaat Bayern stellt den Schulaufwandsträgern daher Landesmittel i.H.v. 15 Mio. € für die Beschaffung von personenbezogenen Dienstgeräten zur Verfügung. Insgesamt ist im ersten Schritt die Anschaffung von 15.000 Geräten in Bayern vorgesehen. Der Freistaat stellt hierfür einen Betrag von 1.000 € pro Gerät zur Verfügung, welcher Anschaffungs- und Verwaltungskosten decken soll. Supportleistungen oder ein periodischer Hardwareaustausch sind nicht vorgesehen. Aus diesem Budget entfallen auf die Stadt Erlangen eine Mindestgeräteanzahl von 174 Geräten, der maximale Förderanteil liegt bei 174.000 €.

 

      Eine entsprechende Förderrichtlinie ist noch zu verabschieden. Der Verwaltung liegt aktuell lediglich ein interner Entwurf vor, welcher hinsichtlich der Rahmenbedingungen sehr viele Fragen aufwirft, die für eine Umsetzung relevant sind.

      Beispielshaft wären hier fehlende Regelungen bzw. Vorgaben für die Auswahl des zu beschaffenden Gerätetyps oder der Gerätetypen, für die Kriterien der Verteilung, für die Nutzungsvereinbarung oder den zu leistenden Support zu nennen.
Darüber hinaus ergeben sich zusätzliche Fragestellungen aufgrund der Zweckbindungsdauer von nur 3 Jahren, dem Ausschreibungsverfahren sowie der äußerst knappen Zeitschiene bis 31.12.2021.

      Hinsichtlich des in Aussicht gestellten Zuwendungsbetrages von 1.000 € pro Gerät, lässt sich bereits jetzt feststellen, dass dieser Betrag nicht auskömmlich sein wird. Im Rahmen einer interkommunalen Videokonferenz der Schul-IT-Koordinator*innen der größeren bayerischen Kommunen ergaben erste Hochrechnungen, dass mit bis zu den 3-fachen Kosten je Gerät zu rechnen ist.

 

      Notwendige personelle Ressourcen bei den Kommunen für den Beschaffungsvorgang, die Verteilung, Verwaltung, den laufenden Betrieb und Support der Geräte werden in der Förderrichtlinie insgesamt ausgeklammert. Ebenso werden keine Folgekosten für zusätzliche Infrastrukturmaßnahmen in den Schulen berücksichtigt, die wie die Personalkosten zu beträchtlichen

      finanziellen Belastungen der Kommunen führen werden.

     

      Zu einem späteren, aber noch nicht bekannten Zeitpunkt sollen weitere 77,8 Mio.€ aus Bundesmitteln, also ca. noch einmal die fünffache Summe, hinzukommen.

 

      Sollten diese Angaben zutreffend sein und die Rahmenbedingungen in etwa denen der geplanten Bayerischen Förderrichtlinie entsprechen, ist damit zu rechnen, dass auf Erlangen mindestens weitere 900 Geräte entfallen, so dass mit einer Gesamtzahl von rd. 1.100 Geräten zu rechnen ist. Zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Bedingungen diese Mittel zur Verfügung gestellt werden, ist aktuell nicht bekannt.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Grundsätzlich ist der Freistaat Bayern für die Ausstattung der staatlichen Lehrer mit Dienstgeräten zuständig. Im Rahmen der Richtlinie sollen die Sachaufwandsträger die Ausstattung der Lehrer im Auftrag des Freistaates erfüllen.
Neben dem Beschaffungsvorgang (Ausschreibung, Vergabe etc.) ist vorgesehen, dass die Geräte optimal in die vorhandene IT-Struktur der Einzelschulen integriert werden und in technisch leistbaren Umfang Zugriff auf die IT-Ressourcen haben sollen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Aus der Darstellung der oben genannten Rahmenbedingungen ist erkennbar, mit welchen Herausforderungen die Umsetzung der angekündigten Richtlinie verbunden sein wird.

 

      Nach Ansicht der Verwaltung kann eine sinnvolle und umfassende Nutzung von Lehrergeräten und damit ein echter Mehrwert für die Schulen nur dann gewährleistet werden, wenn die Einbindung ins schulische Netz einschließlich Infrastrukturbereitstellung, Support und Wartung entsprechend der IT-Ausstattung im Rahmen von smartERschool durch KommunalBIT erfolgt, um eine Kompatibilität mit der vorhandenen Schul-IT sicherzustellen. Eine Betreuung durch eine externe Firma wird aufgrund der dann zu erwartenden Schnittstellenproblematiken für nicht sinnvoll erachtet.

      In Fall einer Betreuung durch KommunalBIT fallen je Gerät die jeweils gültigen mit KommunalBIT vereinbarten Verrechnungssätze an, die auch für die restlichen schulischen Geräte im Rahmen von smartERschool zugrunde gelegt werden.

      Dies hätte im Übrigen auch eine Anpassung der Nutzungsdauer zufolge, so dass für die Lehrerdienstgeräte eine 5- statt 3-jährige Nutzungsdauer in der Berechnung zugrunde gelegt wird, was im Hinblick auf einen nachhaltigeren Einsatz der Geräte positiv zu verwerten ist.

     

      In Vorbereitung auf die angekündigte und sicher zu erwartende Richtlinie hat die Verwaltung bereits eine Kostenkalkulation für die Übernahme der Lehrerdienstgeräte in das Ausstattungskonzept smartERschool erstellt.

 

 

 

 

      Personalbedarf:

      In den Verrechnungssätzen sind die personell erforderlichen Ressourcen bei KommunalBIT kostenmäßig berücksichtigt. Für die Rekrutierung des erforderlichen Personals ist KommunalBIT zuständig.

 
Die Personalressourcen bei Amt 40 für die IT-Koordination im Rahmen von smartERschool
sowie die Abwicklung der verschiedenen Förderrichtlinien sind bereits jetzt zu knapp bemessen. Amt 40 weist darauf hin, dass für die Abwicklung weiterer Aufgabenstellungen keine Ressourcen vorhanden sind. Nur bei Zurückstellung der weiteren Umsetzung von smartERschool wäre eine Abwicklung mit dem vorhandenen Personal überhaupt denkbar. Eine Unterbrechung bei der digitalen Ausstattung kann in der derzeitigen Situation, in der die digitale Transformation der Schulen in vollem Gange ist, allerdings nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden.

 
Zum Zeitpunkt der Stellenplananträge für das Haushaltsjahr 2021 war die Verabschiedung der Förderrichtlinien für das Sonderbudget Leihgeräte und Sonderbudget Lehrerdienstgeräte noch nicht bekannt, so dass seitens des Fachbereichs keine rechtzeitige Weichenstellung hinsichtlich der benötigten Personalressourcen erfolgen konnte.

 

      Für die Umsetzung der Richtlinie bis zum Schuljahresbeginn 2021/2022 wird zumindest eine Vollzeitstelle dringend benötigt. Der Fachbereich wird mit Amt 11 die Möglichkeiten einer Stellenbesetzung außerhalb des Stellenplanes bzw. anderweitige Personalgewinnungsmöglichkeiten abklären und gemeinsam versuchen, eine tragfähige Lösung zu finden.

       

Finanzbedarf:

Aktualisierte Mittelkalkulation für SmartERschool 2021 – 2024 (s. Beschluss vom Stadtrat vom 20.02.2020 – Vorlage 40/224/2020. Ab 2025 wurden die Mittel noch nicht im Stadtrat beschlossen) bei Einbeziehung der Lehrerdienstgeräte - für 174 Geräte aus der Landesförderung:

 

 

Aufgabe

2021

2022

2023

2024

2025

Erhalt des IT-Bestandes (Stand 2020)

2.880.000 €

3.090.000 €

3.300.000 €

3.510.000 €

3.720.000 €

Realisierung Fortführung
smartERschool

210.000 €

110.000 €

190.000 €

210.000 €

210.000 €

CBBE

 

100.000 €

20.000 €

 

200.000 €

Zwischensumme

3.090.000 €

3.300.000 €

3.510.000 €

3.720.000 €

4.130.000 €

Lehrerdienstgeräte (neu)
nur Landesmittel

105.000 €

105.000 €

105.000 €

105.000 €

105.000 €

Erhöhung der Bandbreite

90.000 €

90.000 €

90.000 €

90.000 €

90.000 €

Ergänzungsmobiliar EDV-Betrieb

50.000 €

50.000 €

50.000 €

50.000 €

50.000 €

Strukturierte Grundverkabelung

400.000 €

400.000 €

400.000 €

350.000 €

350.000 €

Summe Neu

3.735.00 €

3.945.000 €

4.155.00 €

4.315.000 €

4.725.000 €

 

 

Die Gesamtkosten für die zusätzlichen Lehrerdienstgeräte aus Landesmitteln belaufen sich bei
5 Jahren auf insgesamt 525.000 €. Aus den bayerischen Landesmitteln stehen 174.000€ für den gesamten Zeitraum zur Verfügung, so dass durch die Stadt Erlangen über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren quasi eine Gesamteigenbeteiligung von 351.000 € zu erbringen wäre.
Es wird erwartet, dass die Auszahlung der Förderung über das Kultusministerium bereits in 2021 in einer Summe erfolgt. Aufgrund des IT-Betreuungskonzepts über KommunalBIT, werden die Kosten jedoch gleichmäßig verteilt  in den Jahren 2021 - 2025 im städtischen Haushalt anfallen.

 

Bei der bereits erwähnten, aber noch nicht näher konkretisierten Bundesförderung wird von einer weiteren Gerätezahl von 900 Geräten ausgegangen, was einer Förderung in Höhe von 900.000 € entsprechen würde. Die tatsächlich für die Stadt anfallenden Kosten, sofern auch diese Geräte im Rahmen von smartERschool durch KommunalBIT betreut werden würden, beliefen sich auf
2,7 Mio. €. Der jährliche Mittelbedarf für rd. 1.100 Geräte aus der Bundes- und Landesförderung würde sich dann um 654.000 € p.a. erhöhen.
Der Eigenanteil der Stadt Erlangen läge dann bei 2,2 Mio. € in 5 Jahren.

 

Aktualisiert Mittelkalkulation (nur nachrichtlich) – für angenommene 1.074 Lehrergeräte aus Landes- und Bundesmitteln:

 

Lehrerdienstgeräte (neu)

 

Landes- und
Bundesmittel 
Gesamt

 

 

105.000 €

540.000 €

645.000 €

 

 

105.000 €

540.000 €

645.000 €

 

 

105.000 €

540.000 €

645.000 €

 

 

105.000 €

540.000 €

645.000 €

 

 

105.000 €

540.000 €

645.000 €

 

 

Wie bereits eingangs erwähnt, wirft die angekündigte Förderrichtlinie sehr viele Fragen auf, deren Klärung vermutlich durch die Sachaufwandsträger zu erfolgen hat.

Trotz aller Unzulänglichkeiten hat der Bayerische Städtetag quasi von einer Beschaffung von Lehrerdienstgeräten „im Auftrag des Staates“ ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zustimmend Kenntnis genommen, so dass von einer zügigen Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen und damit einer baldigen Umsetzung des Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD) im Rahmen einer einmaligen „Corona-bedingten Sonderaktion“ auszugehen ist.


Mit den Landesmitteln soll nach dem Wortlaut des Richtlinienentwurfs eine ergebnisoffene ERPROBUNG des Einsatzes von Lehrerdienstgeräten erreicht werden.

Obwohl bei einer vollständigen Einbindung der Lehrerdienstgeräte in das IT-Konzept smartERschool ein gewisser Eigenanteil durch die Stadt Erlangen erbracht werden muss, wird eine Zustimmung zu einer Erprobungsphase in dieser Weise empfohlen.

 

Sollte tatsächlich eine weitere Bundesförderung mit einem wesentlich höheren Fördervolumen folgen, könnten aus der Erprobungsphase wertvolle Erfahrungen und Erkenntnisse gezogen, die für die Entscheidung über eine weitere Ausstattung mit Lehrerdienstgeräten hilfreich wären.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein
Die Beschaffung neuer mobiler und damit energieeffizienter Geräte geht voraussichtlich mit einer Reduktion bei der Nutzung älterer Geräte mit höherem Energiebedarf einher, so dass keine relevante negative Auswirkung auf das Klima erwartet wird.

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen (nur Landesförderung)
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten: 2021 - 2025

€ 105.000 pa.

bei Sachkonto: 531601/408010/2100010

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

€ 174.000

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: