Betreff
Zuschussantrag von BildungEvangellisch und anderer Aktiven auf Übernahme der Mietkosten für das Klimaschaufenster im Jahr 2021
Antrag von Annika Hoppe-Seyler, BildungEvangelisch
Vorlage
13/048/2020
Aktenzeichen
OBM/13-2
Art
Beschlussvorlage

Der Nachhaltigkeitsbeirat beschließt, dem Klimaschaufenster einen Zuschuss in Höhe von 12.500 € für die Mietkosten 2021 aufgrund der angespannten Situation wegen der Corona-Pandemie zu gewähren.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Klimaschaufenster ist seit Anfang 2020 trotz der massiven Einschränkungen durch Corona zu einem wichtigen Ort der Vernetzung verschiedener Institutionen und Initiativen geworden. In zahlreichen Ausstellungen zu unterschiedlichen Schwerpunkten wurde Wissen und Tipps für einen klimafreundlichen Alltag vermittelt und neue Interessentinnen und Interessenten für das Thema wurden gewonnen.

 

Mit der Ausrufung des Klimanotstands hat die Stadt versichert, dass sie alles tun wolle, um die Klimakrise einzudämmen. Viele Vereine und Initiativen sind schon seit Jahren aktiv, haben Wissen gesammelt und brauchen einen zentralen Ort, an dem sie ihre Erfahrungen an die breite Gesellschaft weitergeben können. Das Klimaschaufenster hat hier in kurzer Zeit eine wichtige Funktion als ein solcher Ort übernommen, wird sogar in der Grundlagenstudie zum Klimanotstand Erwähnung aufgeführt, wo es im Kapitel Pioniere des Wandels heißt: „Erlangen kann hierzu Spielräume für soziale Innovationen eröffnen und bewusst fördern, indem sie u.a. Räumlichkeiten zur Verfügung stellt wie z.B. das Lesecafé oder das Klimaschaufenster: Pioniere benötigen eine materielle Infrastruktur in Form von Treff- und Austauschmöglichkeiten zur Organisation und Konzeption ihrer Projekte, aber auch Experimentierflächen zum Gärtnern, Reparieren, Lagern, Forschen, Ausprobieren und eine leistungsfähige digitale Vernetzung“.

 

Von vielen Beteiligten, aber auch von Gruppierungen, die 2020 keine Möglichkeit mehr haben, sich einzubringen, wird der Wunsch geäußert, das Klimaschaufenster nicht zum Jahresende 2020 zu schließen, wenn die Finanzierung der Mietkosten über die Fördermittel des BMU ausläuft.

 

Wir beantragen deshalb, dass die Stadt Erlangen (ggfs. aus dem noch nicht abgerufenen Budget des Nachhaltigkeitsbeirats von 2020) die Mietkosten von aktuell 969,70 Euro pro Monat plus ca. 70 Euro Strom bis Ende 2021 übernimmt, um in dieser Zeit für Nachhaltigkeits- und Klimaschutzthemen die Sichtbarkeit in der Altstadt zu erhalten und Möglichkeiten einer Verstetigung des Klimaschaufensters auszuarbeiten. Die Koordination der Aktivitäten im Klimaschaufenster könnte bis August 2021 über das Klimaschutzprojekt Nachhaltigkeit trifft Altstadt geleistet werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zum Erhalt der Sichtbarkeit der Nachhaltigkeits- und Klimaschutzthemen in der Altstadt und zur Ausarbeitung der Möglichkeiten einer Verstetigung des Klimaschaufensters sollen die Mietkosten durch den Zuschuss übernommen werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltung hat den Antrag geprüft. Da die angedachte Förderung über die Sparkassenstiftung durch die nicht vorhandene Gemeinnützigkeit nicht beantragt werden kann und das Budget der Umweltbildung ausgeschöpft ist, wird der Antrag erneut gestellt. Er entspricht dem Zweck der Nachhaltigkeitsförderung und erfüllt die Voraussetzungen. Die Verwaltung empfiehl dem Nachhaltigkeitsbeirat, den Zuschuss zu beschließen. 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

12.500 €

bei Sachkonto: 530101

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   130210/11110010/53010

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Antrag von Annika Hoppe-Seyler, Bildung Evangelisch und anderer Aktiven Übernahme der Mietkosten für das Klimaschaufenster im Jahr 2021“