Betreff
Fortschreibung Lärmaktionsplan; 2. Bürgerbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans
Vorlage
31/047/2020
Aktenzeichen
VII/31
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Stadt Erlangen ist nach der EU-Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25.06.2002 i. V. mit § 47 BImSchG verpflichtet den Lärmaktionsplan (LAP), zur
Reduzierung von Umgebungslärm (einschließlich Verkehrslärm), alle fünf Jahre zu überarbeiten. Im Zuge der Fortschreibung ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich erforderlich.

 

Im Juli 2020 hatten die Erlanger Bürger die Möglichkeit an einer Befragung zum Verkehrslärm teilzunehmen. Von den 870 Teilnahmen waren über 500 Fragebogen komplett oder teilweise auswertbar. Die Hinweise der Bürger wurden nach Möglichkeit im Entwurf des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

 

Der Entwurf soll nach der Sitzung des UVPA für 8 Wochen (14.12.2020 – 29.01.2021) öffentlich ausgelegt werden. Hier können Bürger und Träger öffentlicher Belange nochmals ihre Einwände bzw. Verbesserungsvorschläge einbringen. Diese Hinweise werden ggf. im Lärmaktionsplan aufgenommen.

 

Der endgültige LAP soll in der UVPA-Sitzung am 18.02.2021 erneut behandelt und dem Stadtrat am 20.02.2021 zum Beschluss vorgelegt werden.

 

Vor der Veröffentlichung des LAP ist abschließend das Einverständnis der Regierung von Mittel-franken einzuholen.


Anlage:

LAP-Erlangen Vorabzug Entwurf (kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden