Für die Dauer der Wahlzeit des Oberbürgermeisters bis 2026
werden als weitere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter benannt:
1. die oder der Vorsitzende der CSU-Fraktion
2. die oder der Vorsitzende der SPD-Fraktion
3. die oder der Vorsitzende der Grünen/Grüne Liste-Fraktion
4. die oder der Vorsitzende der ÖDP-Fraktion
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Vertretung des Oberbürgermeisters für die Wahlzeit bis 2026 wird neu geregelt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Vertretung des Oberbürgermeisters wird aufgrund des Austrittes von Frau Lender-Cassens aus der Grünen/Grüne Liste-Fraktion neu geregelt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) vertreten die weiteren Bürgermeister den Oberbürgermeister im Fall der Verhinderung in ihrer Reihenfolge. Die weiteren Stellvertreter bestimmt der Gemeinderat aus der Mitte der Gemeinderatsmitglieder, die Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind (Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO).
In der Konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 14.05.2020 wurden die Vorsitzenden der im Stadtrat vertretenen Fraktionen in der Reihenfolge der Fraktionsstärke als weitere Stellvertreter bestellt. Durch den Austritt von Frau Susanne Lender-Cassens aus der Grünen/Grüne Liste-Fraktion ändert sich die Reihenfolge: Die Fraktionsstärke der Fraktion Grüne/Grüne Liste beträgt nur noch 10 Sitze, die der SPD-Fraktion 11 Sitze. Somit ist auch die Reihenfolge der weiteren Stellvertreter zu ändern.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
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bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende Einnahmen |
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bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden