Betreff
Einzelhandel bei der Digitalisierung unterstützen
hier: Fraktionsantrag der SPD Fraktion im Stadtrat Erlangen vom 07.07.2020 Nr. 127/2020
Vorlage
II/WA/008/2020
Aktenzeichen
II / WA
Art
Beschlussvorlage

1.       Die Verwaltung wird nicht beauftragt, das Förderprogramm „go-digital“ gezielt bekannter zu machen und für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen dieses Förderprogramms zu werben.

2.       Die Verwaltung wird nicht beauftragt, zusätzliche Partnerunternehmen im Raum Erlangen zu informieren und zu motivieren, sich als Beratungsunternehmen für das Förderprogramm „go-digital“ registrieren zu lassen.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der örtlichen IHK und ggf. weiteren Partnern aus der Wirtschaft zu prüfen, inwieweit landes- und bundesweite Förderprogramme, die Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Geschäftstätigkeit und Prozesse unterstützen, (noch) besser beworben werden können (z.B. durch spezifische Infoveranstaltungen, webinare etc.)

4.       Der Antrag Nr. 127/2020 der SPD-Fraktion im Stadtrat Erlangen vom 07.07.2020 gilt damit als bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aus Sicht der Verwaltung ist die Anzahl an Unternehmen, die sich als Beratungsunternehmen im Großraum Erlangen-Nürnberg-Fürth haben registrieren lassen, ausreichend. Aktuell gibt es in Erlangen vier eingetragene Beratungsunternehmen, im Landkreis Erlangen-Höchstadt drei und im Bereich Nürnberg/Fürth zehn (vgl. Stadt Regensburg: 9, Stadt Würzburg: 10, Stadt Münster: 11, Stadt Kassel: 5).

Mit allen Erlanger Beratungsunternehmen wurde persönlich gesprochen, um Wirksamkeit, Effizienz und die Praktikabilität des Förderinstruments zu erörtern. Zusammenfassend lässt sich Folgendes feststellen: Die Beantragung von Fördermitteln (die Antragsstellung ist derzeit aufgrund der beschränkten Bearbeitungskapazitäten bis Ende Januar 2021 unterbrochen) ist mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden. Die Antragsstellung erfordert einen hohen Detaillierungsgrad, der Aufwand hierfür wird nicht vergütet. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit seitens des BMWi beträgt vier Monate, die Ablehnungsquote beläuft sich auf rund ein Drittel (auf Basis der in bzw. aus Erlangen heraus gemachten Erfahrungen). Gerade bei kleineren Firmen lohnt sich der Aufwand oftmals nicht.

Dies spiegelt sich auch in den Nutzerzahlen dieses Angebotes wieder: zwei der vier Erlanger Beratungsunternehmen hatten bisher keine Nutzer, der dritte „eine Hand voll“, und der vierte etwa 30, wobei sich die Nutzer auf das gesamte Bundesgebiet beziehen und nicht nur auf den Raum Erlangen.
Das Förderprogramm „go-digital“ im einem besonderen, herausgehobenen Maße zu bewerben erscheint daher weder für potenzielle Beratungsunternehmen noch für davon eventuell profitierende KMUs als sinnvoll.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zu dem o.g. genannten Förderprogramm gibt es nach eigenen Recherchen und laut Aussagen der konsultierten Beratungsunternehmen Alternativen, die in ihrer finanziellen Ausgestaltung sowie im praktischen Handling besser geeignet erscheinen, um Unternehmen bei ihren Herausforderungen im Bereich Digitalisierung / IT-Sicherheit zu unterstützen. Hierzu zählen insbesondere

1)    Digitalbonus Bayern mit einer Förderung von bis zu 10 000.- € (bzw. 50 000.- € Digitalbonus Plus). Das Programm läuft derzeit bis 2023 und erlaubt den Start von Maßnahmen schon während der Antragsphase.

2)    Digital Jetzt mit einer Förderung iHv maximal 50.000 € (bzw. 100.000 €, wenn Unternehmen im Rahmen einer Wertschöpfungskette beziehungsweise eines Wertschöpfungsnetzwerks Förderung beantragen). Laufzeit ebenfalls bis zum Jahr 2023.

 

Diese und weitere Förderprogramme lassen sich idR auch kombinieren. Dazu kommen auch sehr niederschwellige Angebote, wie die derzeit intensiv beworbene Initiative ZukunftHandel, die google gemeinsam mit dem HDE auf den Weg gebracht hat und die sich an rund 250 000 Einzelhändler deutschlandweit richtet.

 

Die Wirtschaftsförderung wird zusammen mit City Management und in Abstimmung mit der IHK prüfen, in welcher Form das bestehende Informationsangebot für KMUs und Einzelhändler verbessert bzw. ergänzt werden kann. Ziel ist es, Unternehmer*innen und Händler*innen in bzw. aus Erlangen über Fördermöglichkeiten zu informieren und im Bedarfsfalle zu einer Antragsstellung und/oder Teilnahme an Schulungen/Webinaren zu motivieren. Dazu gehört insbesondere auch die Evaluierung des bestehenden Angebots an Info-Tools, ggf. deren Bewerbung sowie fallweise ein zusätzliches Angebot relevanter Formate (online, offline).

 

 

3.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.