Investitionszuschuss an den EB77 zur Beschaffung einer elektrischen Kompaktkehrmaschine (Mehrkosten im Vergleich zu Dieselfahrzeug)
Der EB77 soll 2021 eine elektrische Kompaktkehrmaschine zur
Beschaffung ausschreiben.
Die Mehrkosten im Vergleich zu einem Dieselfahrzeug i.H.v. 180.000 € (Brutto)
sollen als Investitionszuschuss der Stadt an den EB77 fließen und als
nachträgliche Nachmeldung der Verwaltung zum Haushalt bzw. Wirtschaftsplan EB77
für 2021 in der Stadtratssitzung am 14. Januar 2021 behandelt werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
Ziel ist die schrittweise Umstellung des städtischen Fuhrparks auf klimaverträglichere (und leisere) Antriebsvarianten und Unterstützung dieser Maßnahmen durch die Stadt.
Im Rahmen eines ausführlichen Tests einer elektrischen Kompaktkehrmaschine (Vorführmodell) im Fachbereich im Herbst 2020 wurde festgestellt, dass diese Antriebsart mittlerweile eine ausreichende Dauerleistung für die geforderten Aufgaben zur Verfügung stellen kann. Allerdings konnten diese Erkenntnisse für den Beschluss über die Änderung der Straßenreinigungsgebühren am 28.10.2020 nicht mehr berücksichtigt werden (in der Kalkulation war ein Dieselfahrzeug enthalten). Um für 2021 dennoch eine elektrische Kompaktkehrmaschine anschaffen zu können, wurde zwischen den beteiligten Referaten ein Investitionszuschuss der Stadt an den EB77 erörtert, der im Werkausschuss EB77 und im Stadtrat entsprechend behandelt werden soll. Der Zuschuss stellt sicher, dass in den nächsten Jahren keine, aus der Beschaffung einer elektrischen Kleinkehrmaschine entstehenden Mehrkosten für die Bürger zu erwarten sind (Straßenreinigungsgebühren, insbesondere im Mehraufwandsgebiet in der Innenstadt).
Die Beschaffung ist entsprechend den Vergaberichtlinien europaweit auszuschreiben.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
- Aufnahme auf die nachträgliche Nachmeldeliste der Verwaltung zum Haushalt 2021
- Beschaffung einer elektrischen Kompaktkehrmaschine für den Fall der Gewährung eines Investitionszuschusses i.H.v. 180.000 €
3. Prozesse und Strukturen
- Beschluss im Werkausschuss EB77 am 8.12.2020 zur Aufnahme auf die nachträgliche Nachmeldeliste
- Beschlussfassung im Stadtrat am 14.1.2021 über die nachträgliche Nachmeldeliste und Anpassung des Wirtschaftsplans EB77
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
Investitionszuschuss
an EB77: 180.000 € |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden bei EB77: Dieselfahrzeug ca. 150.000 € (Brutto)
sind
nicht vorhanden: EB77 Mehrkosten E-Fahrzeug ca. 180.000 € (Brutto)
=> Anmeldung der Mehrkosten als nachträgliche Nachmeldung der Verwaltung
(Investitionszuschuss)
Anlagen: