Die Verwaltung wird beauftragt, die mit den Dualen Systemen verhandelte und nun vorliegende Abstimmungsvereinbarung zur flächendeckenden Entsorgung und Verwertung restentleerter Verpackungen durch Unterzeichnung zum 01.01.2021 abzuschließen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Übergangsfrist zum Abschluss einer
Abstimmungsvereinbarung nach § 35 Abs.3 des Verpackungsgesetzes endet zum
31.12.2020.
Die Verwaltung hat die Verhandlungen zum Abschluss einer
Abstimmungsvereinbarung zur flächendeckenden Entsorgung und Verwertung
restentleerter Verpackungen entsprechend der diesbezüglich gefassten Beschlüsse
vom 15.10.2019 und vom 21.04.2020 mit den Dualen Systemen geführt und
inhaltlich abgestimmt.
Wesentliche Ergebnisse der abzuschließenden Abstimmungsvereinbarung ab
01.01.2021:
Deutliche Erhöhungen der Anzahlen der aufzustellenden gelben Tonnen für die
Sammlung der Leichtverpackungen und Beibehaltung des sinnvollen Mischsystems
zwischen gelben Tonnen oder gelben Säcken. Die freie Wahl bzgl. Art und Größe
der Sammelbehälter kann somit Stück für Stück umgesetzt werden.
Bürgerfreundliche haushaltsnahe Sammlung von Verpackungen aus Metallen/Dosen in
den gelben Säcken oder den gelben Tonnen und Abholung direkt am Grundstück.
Die Wertstoffcontainer für Dosen werden von den Wertstoffcontainerstandplätzen
im Stadtgebiet abgezogen.
Die gewerbliche Sammlung für Altpapier und gebrauchte Verkaufsverpackungen aus
Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) wird zum 31.07.2021 fristgerecht enden (MzK vom
20.10.2020) und ab dem 01.08.2020 durch die Stadt Erlangen als öffentlich
rechtlicher Entsorgungsträger sicher gestellt.
Die vorliegende Abstimmungsvereinbarung enthält eine gegenseitige
Verpflichtung, Festlegungen von Mitbenutzungsregelungen für Altpapier und
gebrauchten Verpackungen aus PPK bis zum 01.08.2021 zu treffen. Aus diesem
Grund kann die vorliegende Abstimmungsvereinbarung fristgerecht (bis zum Ende der Übergangsfrist
31.12.2020) von der Stadt Erlangen und anschließend von den Dualen Systemen
unterzeichnet werden und am 01.01.2021 in Kraft treten.
Die Mitbenutzungsfestlegung der Sammlung und Verwertung von
Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe, Kartonagen durch die Dualen Systeme
wird dem Werkausschuss im Sommer 2021 zum Beschluss vorgelegt und anschließend
als Anlage der Abstimmungsvereinbarung beigefügt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
In der
Systemfestlegung für Leichtverpackungen (LVP) werden jährlich eine zusätzliche
Anzahl an gelben Tonnen von 220 Stück in
der Größe 1.100-Liter und 1.150 Stück für die Größen 120/240-Liter
festgeschrieben.
Gleichzeitig wird die bisherige Erfassung von Dosen in Wertstoffcontainern
beendet und auf deren bürgerfreundliche Erfassung in den gelben Säcken bzw. in
den gelben Tonnen direkt am Wohngrundstück umgestellt. Die bisherigen
Wertstoffcontainer für Dosen werden eingezogen.
Die Mitbenutzungsfestlegungen der Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen
aus Papier, Pappe, Kartonagen durch die Dualen Systeme wird verhandelt, dem
Werkausschuss im Sommer 2021 zum Beschluss vorgelegt und anschließend als
Anlage der Abstimmungsvereinbarung beigefügt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1.
Abstimmungsvereinbarung (BY053) Stadt Erlangen ab 01.01.2021
2.
Anlage – Systemfestlegung LVP (BY053) Stadt Erlangen
3.
Anlage – Systemfestlegung Glas (BY053) Stadt Erlangen
4.
Anlage – Systemfestlegung Verpackungen
Papier, Pappe, Kartonagen
(BY053) Stadt Erlangen