Betreff
Verpackungsgesetz - Abschluss der Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen zum 01.01.2021
Vorlage
772/006/2020
Aktenzeichen
I/EB77
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, die mit den Dualen Systemen verhandelte und nun vorliegende Abstimmungsvereinbarung zur flächendeckenden Entsorgung und Verwertung restentleerter Verpackungen durch Unterzeichnung zum 01.01.2021 abzuschließen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Übergangsfrist zum Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung nach § 35 Abs.3 des Verpackungsgesetzes endet zum 31.12.2020.
Die Verwaltung hat die Verhandlungen zum Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung zur flächendeckenden Entsorgung und Verwertung restentleerter Verpackungen entsprechend der diesbezüglich gefassten Beschlüsse vom 15.10.2019 und vom 21.04.2020 mit den Dualen Systemen geführt und inhaltlich abgestimmt.

Wesentliche Ergebnisse der abzuschließenden Abstimmungsvereinbarung ab 01.01.2021:

Deutliche Erhöhungen der Anzahlen der aufzustellenden gelben Tonnen für die Sammlung der Leichtverpackungen und Beibehaltung des sinnvollen Mischsystems zwischen gelben Tonnen oder gelben Säcken. Die freie Wahl bzgl. Art und Größe der Sammelbehälter kann somit Stück für Stück umgesetzt werden.

Bürgerfreundliche haushaltsnahe Sammlung von Verpackungen aus Metallen/Dosen in den gelben Säcken oder den gelben Tonnen und Abholung direkt am Grundstück.
Die Wertstoffcontainer für Dosen werden von den Wertstoffcontainerstandplätzen im Stadtgebiet abgezogen.

Die gewerbliche Sammlung für Altpapier und gebrauchte Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) wird zum 31.07.2021 fristgerecht enden (MzK vom 20.10.2020) und ab dem 01.08.2020 durch die Stadt Erlangen als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger sicher gestellt.

Die vorliegende Abstimmungsvereinbarung enthält eine gegenseitige Verpflichtung, Festlegungen von Mitbenutzungsregelungen für Altpapier und gebrauchten Verpackungen aus PPK bis zum 01.08.2021 zu treffen. Aus diesem Grund kann die vorliegende Abstimmungsvereinbarung  fristgerecht (bis zum Ende der Übergangsfrist 31.12.2020) von der Stadt Erlangen und anschließend von den Dualen Systemen unterzeichnet werden und am 01.01.2021 in Kraft treten.
Die Mitbenutzungsfestlegung der Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe, Kartonagen durch die Dualen Systeme wird dem Werkausschuss im Sommer 2021 zum Beschluss vorgelegt und anschließend als Anlage der Abstimmungsvereinbarung beigefügt.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In der Systemfestlegung für Leichtverpackungen (LVP) werden jährlich eine zusätzliche Anzahl an  gelben Tonnen von 220 Stück in der Größe 1.100-Liter und 1.150 Stück für die Größen 120/240-Liter festgeschrieben.
Gleichzeitig wird die bisherige Erfassung von Dosen in Wertstoffcontainern beendet und auf deren bürgerfreundliche Erfassung in den gelben Säcken bzw. in den gelben Tonnen direkt am Wohngrundstück umgestellt. Die bisherigen Wertstoffcontainer für Dosen werden eingezogen.
Die Mitbenutzungsfestlegungen der Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe, Kartonagen durch die Dualen Systeme wird verhandelt, dem Werkausschuss im Sommer 2021 zum Beschluss vorgelegt und anschließend als Anlage der Abstimmungsvereinbarung beigefügt.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             1. Abstimmungsvereinbarung (BY053) Stadt Erlangen ab 01.01.2021
                               2. Anlage – Systemfestlegung LVP (BY053) Stadt Erlangen
                               3. Anlage – Systemfestlegung Glas (BY053) Stadt Erlangen
                               4. Anlage – Systemfestlegung  Verpackungen Papier, Pappe, Kartonagen
                                                               (BY053) Stadt Erlangen