Betreff
Abberufung und Neubestellung der 1. Werkleitung des Entwässerungsbetriebes (EBE)
Vorlage
112/026/2020
Aktenzeichen
III/112
Art
Beschlussvorlage

1.   Herr berufsm. Stadtrat Josef Weber wird zum 17.12.2020 als 1. Werkleitung EBE abberufen.

2.   Frau berufsm. Stadträtin Sabine Bock wird zum 17.12.2020 als 1. Werkleitung EBE bestellt.

 


Nach § 8 der Stadtratsgeschäftsordnung bestimmt der Stadtrat die Zahl und die Aufgabengebiete der berufsmäßigen Stadtratsmitglieder. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Betriebssatzung des EBE ist der Stadtrat für die Bestellung und Abberufung der Werkleitung zuständig.

Die Änderung der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb erfolgt in gesonderter Beschlussfassung.