Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Im Rahmen der Beratungen in der Sitzung des
Revisionsausschusses am 11.11.2020 wurden auch die Verhaltensempfehlungen für
die Annahme von Geschenken für ehrenamtliche Stadtratsmitglieder aus dem Jahr
2018 thematisiert.
Die Ausschussmitglieder baten darum, diese erneut in den Stadtrat einzubringen, damit auch die neuen Stadtratsmitglieder davon Kenntnis nehmen können.
Zum Hintergrund:
Der Gesetzgeber hatte zum 01.09.2014 mit dem neu geschaffenen § 108e Strafgesetzbuch (StGB) die Abgeordnetenbestechung strafrechtlich deutlich verschärft. Dieser Straftatbestand gilt seitdem auch für kommunale Mandatsträger.
Um den ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern Orientierung bei der Mandatsausübung zu bieten, haben Rechtsamt und Anti-Korruptionsbeauftragter im Jahr 2018 die beigeschlossenen Verhaltensempfehlungen erarbeitet. Diese sind an die Empfehlungen der Anti-Korruptions-NGO Transparency International und an die Verhaltensempfehlungen der Stadt Nürnberg angelehnt.
Die Verhaltensempfehlungen wurden sorgfältig erarbeitet und vom Stadtrat am 27.09.2018 beschlossen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Beurteilung, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt oder nicht, alleine den Strafverfolgungsbehörden obliegt. Umfassende Rechtsprechung zu § 108e StGB ist bisher nicht bekannt.
Anlage: Verhaltensempfehlungen für die Annahme von Geschenken für ehrenamtliche Stadtratsmitglieder