1. Die AG Radverkehr wird im Mai tagen, die Frage ob zusätzliche Radwege in den Räumplan des Winterdienstes aufgenommen werden wird hier für den Winter 21/22 erörtert. Falls erforderlich prüft der EB 77 die Erweiterung der Räumstrecken.
2. Zur Erhöhung der winterlichen Verkehrssicherheit auf Radwegen beschließt der Stadtrat als Sofortmaßnahme die Umstellung des verwendeten Streumaterials auf ein Gemisch aus abstumpfenden Blähton und auftauendem Streusalz.
3. Der Stadtrat beschließt die langfristige Umstellung auf die Verwendung von auftauendem Streusalz und Sole auf Radwegen zur Erhöhung der winterlichen Verkehrssicherheit, inkl. der erforderlichen Fahrzeugtechnik.
4. Eventueller zusätzlicher Winterdienst auf Radwegen bedarf pro zehn Kilometer Räumstrecke eines neuen Räumfahrzeugs mit zusätzlicher Fahrer*in, gegebenenfalls wird eine Mittelbereitstellung für den HH21 und neue Stellen für den Winterdienst im Stellenplan 2022 beantragt.
5. Der Fraktionsantrag 342/2020 der CSU ist somit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Stadt Erlangen fördert den Radverkehr durch die Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf definierten Radwegen und erweitert bei Bedarf je nach Leistungsfähigkeit die Räumstrecken.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Umstellung auf ein Gemisch aus Blähton und Granulat kann mit vorhandener Technik sofort umgesetzt werden. Das Gemisch wirkt sofort und nachhaltig sowohl bei Schnee, aber insbesondere auch bei inzwischen sehr häufig auftretender überfrierender Nässe. Es verringert erneutes Gefrieren und minimiert die Gefahr die Bildung von Spurrillen.
Die langfristige Umstellung des Streumaterials
auf Streusalz und Sole auf Radwegen erhöht
durch seine auftauende Wirkung die winterliche Verkehrssicherheit
erheblich. Insbesondere der Einsatz von Sole reduziert die Mengen der sonst
erforderlichen Streumittel und wirkt ideal bei der häufig auftretenden
überfrierenden Nässe. Das staubintensive Aufkehren zerfahrenen Blähtons würde
sich erübrigen und die Feinstaubemission verringern.
Hierfür ist die Beschaffung geeigneter Streutechnik erforderlich.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag 342/2020 CSU-Fraktion