Antrag Nr. 146/2020 der Klimaliste Erlangen vom 21.07.2020
Die Verwaltung wird beauftragt den „Leitfaden für die
einheitliche Gestaltung von Fahrradstraßen“ für die beschriebenen
Straßenabschnitte zeitnah umzusetzen.
Der Antrag Nr. 146/2020 der Klimaliste Erlangen vom 21.07.2020 ist damit
abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Am 09. November 2020 ist mit der Wöhrmühle die erste Fahrradstraße in Erlangen gemäß dem beschlossenen Gestaltungsleitfaden umgesetzt worden.
Für die Abschnitte Bayernstraße / Pommernstraße, Schronfeld und Lange Zeile liegen konkrete Entwürfe vor und befinden sich in der stadtinternen Abstimmung. Auch für die Leipziger Straße befindet sich der Entwurf bereits in der Abstimmung. Weiterhin wird mit der Beschlussfassung der Mittelinsel am Herzogenauracher Damm die Voraussetzung geschaffen, die Fahrradstraße in Richtung Süden auszuweiten.
Aufgrund der momentan bestehenden Rechts-vor-links-Regelung in der Damaschkestraße ist die Anwendung des Leitfadens für diesen Straßenabschnitt vorerst nicht möglich.
Von einer Gestaltung des „Schirrhofs“ (Sankt Johann) wird aufgrund der geringen Bedeutung des Straßenabschnittes für den Radverkehr vorerst abgesehen.
Erste Planungsüberlegungen für die Michael-Vogel-Straße haben gezeigt, dass die Umsetzung des Leitfadens zu einem Wegfall von Parkplätzen führen wird. Um trotzdem eine Umsetzung zu ermöglichen, wird die gleichzeitige Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung untersucht. So würde sich der Eingriff in den Parkraum weitgehend minimieren lassen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Umsetzung der Maßnahmen Bayernstraße und Leipziger Straße sind Bestandteil des beschlossenen Arbeitsprogrammes und werden entsprechend den vorhandenen Kapazitäten umgesetzt. Die notwendigen Kosten wurden im Rahmen der Gesamtfinanzierung zur Verbesserung der Radwege veranschlagt. Für die kommenden Jahre kann jährlich die Umgestaltung von mindestens zwei weiteren Straßen zugesagt werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.8411
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660 290/54 12 30 10/522 102
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Antrag Nr. 146/2020