Betreff
Verwendung des Jahresergebnisses 2018 der Stadt Erlangen
Vorlage
20/009/2020
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

1.    Der festgestellte Jahresüberschuss 2018 des Kernhaushaltes der Stadt Erlangen (ohne nicht rechtsfähige Stiftungen) in Höhe von 39.003.586,23 EUR wird in die Ergebnisrücklage eingestellt. Diese weist hierdurch einen Bestand von 50.161.659,69 EUR aus.

 

2.    Die Jahresergebnisse 2018 der nicht rechtsfähigen Stiftungen werden wie folgt verwendet bzw. ausgeglichen:

 

 

 

(1)

(2)

(3)

(4)=(1)-(3)

Stiftung

Jahresergebnis 2018 in EUR nach Bildung Mittelverwendungsrückstellung

Mittelverwendungs-
rückstellung
in EUR

Zuführung/
Entnahme (-)
Umschichtungsrücklage (Sachanlagen) in EUR

Zuführung/
Entnahme(-)
Ergebnisrücklagen mit Ergebnisvortrag
in EUR

Vermächtnis Babette Zielbauer

25.126,12

13.051,72

 

25.126,12

Auguste-Killinger‘sche-Waisenstiftung

3.336,55

565,03

 

3.336,55

Josefine-Riha-Stiftung

733,83

6.452,63

 

733,83

Krumbeck-Stiftung

7.776,72

11.751,17

 

7.776,72

 

 

-4.208,66

4.208,66

Marianne-Seltner-Stiftung

339,46

 

 

339,46

(davon 207,35 an Zweckrücklage)

Ilse-Kosmol-Stiftung

-106,33

 

 

-106,33

 

 

 

 

 

 

 


1.    Ausgangslage

In der heutigen Sitzung hat der Stadtrat das Jahresergebnis 2018 der Stadt Erlangen mit einem Überschuss von 39,041 Mio. EUR (Überschuss Stadt-Kernhaushalt 39,004 Mio. EUR, Überschuss nicht rechtsfähige Stiftungen 0,037 Mio. EUR) festgestellt. Auf die Vorlage 14/027/2020 wird verwiesen.

Auch wenn § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik vorgibt, einen Jahresüberschuss, der nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Defizits benötigt wird, zwingend der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen und somit der Stadtrat bei seinem Votum keine Wahlmöglichkeit hat, empfiehlt der BKPV auch unter diesen Umständen eine ausdrückliche Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung.

Die Bilanzen der nicht rechtsfähigen Stiftungen sind in der Bilanz der Stadt Erlangen im Treuhandkapital enthalten.

Die ausgewiesenen Jahresergebnisse 2018 der Stiftungen sind, sofern Mittelverwendungsrückstellungen zu bilden waren, die Jahresergebnisse nach Bildung der Mittelverwendungsrückstellungen.

Bei der Marianne-Seltner-Stiftung werden die nicht ausgeschütteten Erträge einer Zweckrücklage zugeführt. Die Mittel der Zweckrücklage werden alle 6 Jahre zur Förderung der naiven Kunst entnommen.

 

Bei der Ilse-Kosmol-Stiftung handelt es sich um eine Verbrauchsstiftung. Ein Kapitalerhalt ist nicht erforderlich.

 

Bei der Marianne-Seltner-Stiftung werden die nicht ausgeschütteten Erträge einer Zweckrücklage zugeführt. Die Mittel der Zweckrücklage werden alle 6 Jahre zur Förderung der naiven Kunst entnommen.

 

Bei der Ilse-Kosmol-Stiftung handelt es sich um eine Verbrauchsstiftung. Ein Kapitalerhalt ist nicht erforderlich.

 

 

2.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ausgehend von einem Stand von 11,158 Mio. EUR weist die Ergebnisrücklage nach Zuführung des Jahresergebnisses 2018 einen Betrag von 50,162 Mio. EUR aus.

 

 

 

 

3.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Eine Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung erhöht die Ergebnisrücklage auf den unter Ziffer 2 genannten Wert. Dies geschieht durch eine entsprechende Buchung innerhalb der Bilanzposition "Eigenkapital".

 

 


Anlagen: