1.
Der festgestellte Jahresüberschuss 2018 des
Kernhaushaltes der Stadt Erlangen (ohne nicht rechtsfähige Stiftungen) in Höhe
von 39.003.586,23 EUR wird in die Ergebnisrücklage eingestellt. Diese weist
hierdurch einen Bestand von 50.161.659,69 EUR aus.
2. Die Jahresergebnisse 2018 der nicht rechtsfähigen Stiftungen werden wie folgt verwendet bzw. ausgeglichen:
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(1) |
(2) |
(3) |
(4)=(1)-(3) |
Stiftung |
Jahresergebnis 2018 in EUR nach Bildung
Mittelverwendungsrückstellung |
Mittelverwendungs- |
Zuführung/ |
Zuführung/ |
Vermächtnis Babette Zielbauer |
25.126,12 |
13.051,72 |
|
25.126,12 |
Auguste-Killinger‘sche-Waisenstiftung |
3.336,55 |
565,03 |
|
3.336,55 |
Josefine-Riha-Stiftung |
733,83 |
6.452,63 |
|
733,83 |
Krumbeck-Stiftung |
7.776,72 |
11.751,17 |
|
7.776,72 |
|
|
-4.208,66 |
4.208,66 |
|
Marianne-Seltner-Stiftung |
339,46 |
|
|
339,46 (davon 207,35 an Zweckrücklage) |
Ilse-Kosmol-Stiftung |
-106,33 |
|
|
-106,33 |
1.
Ausgangslage
In der heutigen Sitzung hat der Stadtrat das
Jahresergebnis 2018 der Stadt Erlangen mit einem Überschuss von 39,041 Mio. EUR
(Überschuss Stadt-Kernhaushalt 39,004 Mio. EUR, Überschuss nicht rechtsfähige
Stiftungen 0,037 Mio. EUR) festgestellt. Auf die Vorlage 14/027/2020 wird
verwiesen.
Auch wenn § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik vorgibt,
einen Jahresüberschuss, der nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Defizits
benötigt wird, zwingend der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen
Rücklage zuzuführen und somit der Stadtrat bei seinem Votum keine
Wahlmöglichkeit hat, empfiehlt der BKPV auch unter diesen Umständen eine
ausdrückliche Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung.
Die Bilanzen der nicht rechtsfähigen
Stiftungen sind in der Bilanz der Stadt Erlangen im Treuhandkapital enthalten.
Die ausgewiesenen Jahresergebnisse 2018 der
Stiftungen sind, sofern Mittelverwendungsrückstellungen zu bilden waren, die
Jahresergebnisse nach Bildung der Mittelverwendungsrückstellungen.
Bei der Marianne-Seltner-Stiftung werden die nicht ausgeschütteten Erträge einer Zweckrücklage zugeführt. Die Mittel der Zweckrücklage werden alle 6 Jahre zur Förderung der naiven Kunst entnommen.
Bei der Ilse-Kosmol-Stiftung handelt es sich um eine Verbrauchsstiftung. Ein Kapitalerhalt ist nicht erforderlich.
Bei der Marianne-Seltner-Stiftung werden die nicht ausgeschütteten Erträge einer Zweckrücklage zugeführt. Die Mittel der Zweckrücklage werden alle 6 Jahre zur Förderung der naiven Kunst entnommen.
Bei der Ilse-Kosmol-Stiftung handelt es sich um eine Verbrauchsstiftung. Ein Kapitalerhalt ist nicht erforderlich.
2.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ausgehend von einem Stand von 11,158 Mio. EUR weist die Ergebnisrücklage nach Zuführung des Jahresergebnisses 2018 einen Betrag von 50,162 Mio. EUR aus.
3. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Eine Beschlussfassung über die
Ergebnisverwendung erhöht die Ergebnisrücklage auf den unter Ziffer 2 genannten
Wert. Dies geschieht durch eine entsprechende Buchung innerhalb der
Bilanzposition "Eigenkapital".
Anlagen: