Die Verwaltung wird beauftragt sich weiter für den Erhalt und die Neuschaffung von Au-/Bruchwald an geeigneten Standorten im Rahmen der Flächenverfügbarkeit einzusetzen. Des Weiteren führt die Verwaltung die Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung zur Schaffung natürlicher Gewässer mit entsprechender Ufervegetation fort. Soweit möglich sind geeignete Flächen für diesen Zweck anzukaufen und umzuwandeln.

 

Die nachfolgenden im Fraktionsantrag gewünschten Informationen werden zur Kenntnis genommen.

 

 Der Antrag Nr.: 119/2020 „Auwälder in der Stadt“ der Grünen Liste ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Auwälder sind von großer Bedeutung für Artenvielfalt, Klima und Gewässerhaushalt, Hochwas-serschutz und Landschaftsbild. Sie gehören zu den artenreichsten Ökosystemen in Mitteleuropa.

Der Erhalt und die Erweiterung von Auwäldern so ggf. die Rückführung in einen naturnahen Zustand sind Ziel des Regionalplans. Auch das im UVPA vom 23.06.20 beschlossene Klimaan-passungskonzept der Stadt Erlangen empfiehlt folgende Maßnahmen:

• M11: Klimagerechte Waldentwicklung

• M12 Schaffung Naturnaher und Klimagerechter Wasserflächen, u.a. durch Gewässerrenaturierung, Beschattung von Wasserflächen und Einrichten von Gewässerrandstreifen.

 

Auwälder werden gemäß der Kartieranleitung zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie wie folgt definiert und unterschieden:

 

Hartholzauwald mit Eiche, Ulme, Esche, etc.: natürliche Überflutungsdynamik mindestens einmal im Jahr, nur kurzzeitig überschwemmt (5-90 Tage), meist entlang großer Flüsse mit funktionierendem Hochwasserregime

 

Weichholzauwald mit Erle, Esche, Weide etc.: an regelmäßig oder oft länger überfluteten Flussufern (> 90 Tage)

 

Bruchwald – wie Weichholzauwald: an Stillgewässern mit ständig hohem Grundwasser/leichter Überschwemmung (auch an Fließgewässern im Rückstaubereich von Biberdämmen oder Wehren)

 

Der Prozess von Gewässerrenaturierung und Schaffung neuer Feuchtbiotope wurde bereits in den

1980er Jahren in Gang gesetzt.

 

80er

Renaturierung des Steinforstgrabens zwischen Main-Donau-Kanal und „In der Reuth“ durch Entfernung der Steinrinne (= Förderung der Eigendynamik) und Gehölzpflanzung an den Ufern durch das Umweltamt. Zudem wurden die „Seelöcher“ bei Alterlangen in Zusammenarbeit mit der ehemaligen „Tümpelgruppe“ geschaffen. Hier hat sich mittlerweile ein Weichholz-Bruchwald sowie der Biber etabliert.

90er

Renaturierung des Bachgrabens westlich der Gartenstraße durch Entfernung der Steinrinne und Gehölzanpflanzung durch das Umweltamt. Auch hier staut der Biber mittlerweile ein und sorgt für eine weitere Durchnässung der Fläche.


Der Auwaldrest am Katzengraben östlich des Kanals bei Hüttendorf wird seitdem durch das Umweltamt betreut.

2003

Im Langenaufeld wurde ein Drainagestrang aufgebaggert und als offener Graben angelegt. Hier siedelten sich innerhalb kürzester Zeit Erlen an. Auch die angrenzende, alte Fichtenaufforstung wurde zu einem Erlenwald umgestaltet.

2004

Am Eltersdorfer Bach westlich der Frauenweiher wurde durch das Umweltamt eine Retentionsfläche mit Senken angelegt. Diese wurden teilweise mit Ufergehölzen angepflanzt, teilweise wurde der natürliche Erlenanflug zugelassen. Seit 2014 ist hier auch der Biber zu Hause, der das Feuchtbiotop an seine Bedürfnisse angepasst hat.

2007

Der Alterlanger See musste im Bereich der Studentenverbindung für das Umsetzen eines Saugbootes vergrößert werden. Dieser zusätzliche Wasserarm wurde erhalten und mit Ufergehölzen bepflanzt.

2008

Die ehemalige Gärtnerei östlich der Gartenstraße wurde abgerissen und der Bachgraben durch das Umweltamt renaturiert. Der Bach wurde von seiner Betonschale mit gepflasterten Böschungen befreit, nach Norden verlegt und mit Ufersaumsamen angesät. Zusätzlich wurden auch Gehölzpflanzungen vorgenommen. Seit 2015 ist der Biber auch hier aktiv und sorgt durch seine Dämme für eine zusätzliche Vernässung der Fläche.

 

Im östlichen Bereich des Landschaftsschutzgebietes „Bachgraben“ wurde am Rande der Brucker Lache der Bachgraben auf einer ehemaligen Baumschulfläche durch das Umweltamt renaturiert. Dabei wurden Uferböschungen abgeflacht und beidseits des Grabens je 10 Meter breit der Boden 30 cm tief abgetragen, um feuchte, uferbegleitende Hochstaudenfluren anzulegen. Flache Mulden wurden angelegt, die sich im Frühjahr mit Wasser füllen. Dort entwickeln sich Erlen und Weiden sehr gut.

2010

Südlich der Kraftwerkstraße wurden als Ausgleichsflächen zwei Stillgewässer mit punktuellen Ufergehölzpflanzungen aus Gehölzen und Stauden durch das Umweltamt hergestellt.

2012

Durch Flächentausch wurde an der Regnitz südlich der A 3 ein 300 m langer und 10 m breiter Uferrandstreifen geschaffen. Dieser darf in den ersten 10 Metern ab der Regnitz nicht bewirtschaftet werden und in den nächsten 10 Metern erst ab dem 15. Juni eines Jahres gemäht werden (Ziel: Artenreiche, insektenfreundliche Hochstaudenflur)

2015

Auf Initiative der „Plant for Planet“-Gruppe wurde vom Umweltamt eine Erlengruppe an der Aurach bei Kriegenbrunn gepflanzt.

 

Die Deutsche Bahn renaturiert die Frauenweiher sowie den Eltersdorfer Bach/Hutgraben zwischen Tennenlohe und Eltersdorf als Ausgleichsmaßnahme für den Ausbau der Bahnstrecke.

2020

Beginn der Entwicklungsmaßnahmen auf dem Südteil der Wöhrmühle unter der Betreuung des Umweltamtes. Hier soll sich durch natürliche Sukzession ein Hartholzauwald entwickeln.

 

Weitere Gewässerrenaturierungen und –aufwertungen fanden im gesamten Stadtgebiet, oft in Verbindung mit rechtlich erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen, statt. Hierzu zählen Gehölzanpflanzungen, Feuchtmulden, Extensivierung von Fischweihern durch kompletten Nutzungsverzicht oder Reduzierung der Besatzdichte zur Förderung von Amphibien, Schaffung von Retentionsraum und vieles mehr.

 

Im Stadtgebiet gibt es bedingt durch die jahrhundertealte Siedlungsgeschichte sowie geographische Ausstattung nur wenige Auwälder. Der Erhalt dieser Waldgebiete ist seit Anbeginn des Naturschutzes ein wichtiges Ziel. So ist der Erlenbruchwald in der Brucker Lache mit Quellbereich des Bachgrabens Teil des ältesten Naturschutzgebietes in Mittelfranken (seit 1964). Der Auwald am Membach am Nordrand der Mönau ist Teil des Landschaftsschutzgebietes und des Bannwaldes. Auwälder sind zudem wie andere Feuchtgebiete seit 1986 gesetzlich geschützt (früher Art. 6d, dann 13 d Bayerisches Naturschutzgesetz, heute § 30 Bundesnaturschutzgesetz). Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind demnach verboten.

 

Im Stadtgebiet Erlangen haben wir etwa 169 ha Au- bzw. Bruchwald sowie ca. 7 ha Feuchtgebüsche. Zudem gibt es außerhalb des Stadtgebietes noch Flächen im städtischen Eigentum. Hier befinden sich weitere ca. 5 ha Au-/Bruchwald, die durch EB-773 gepflegt werden.

 

Der Au-/Bruchwald verteilt sich wie folgt auf die verschiedenen Gewässer/Wald im Stadtgebiet:

 

Bachgraben mit Brucker Lache

115,8 ha

Schwabach (Stadtgrenze bis Mündung in Regnitz)

16,6 ha

Regnitz

14,7 ha

Aurach

5,2 ha

Steinforstgraben mit Seelöchern

3,6 ha

Hutgraben/Eltersdorfer Bach mit Frauenweiher

2,3 ha

Gründlach

2,2 ha

Seebach

2 ha

Dechsendorfer Weiherkette

2 ha

Bimbach

1,4 ha

Meilwald (Lache + Totenloch)

1,3 ha

Rittersbach

1 ha

Moorbach

0,6 ha

Röthelheimgraben (Mündung Regnitztal)

0,3 ha

 

Städtische Bruch-/Auwaldflächen außerhalb des Stadtgebietes:

 

Atzelsberg

 3,2 ha

Haundorf

2,1 ha

 

Die Bestandsaufnahme erfolgte auf Grundlage von Ortskenntnissen und der Stadtbiotopkartierung. Die Flächengrößen wurden dem Luftbild von 2020 entnommen. Es handelt sich um keine amtlichen Flächengrößen.

 

Die meisten der Waldstrukturen befinden sich als sogenannte „Auwaldreste“ als lineare, oftmals relativ schmale Gehölzstrukturen entlang der Gewässer. Im Gegensatz zu den vielerorts ebenfalls vorhandenen „Uferbegleitgehölzen“ findet sich hier jedoch auch der für einen Auwald typische Unterwuchs mit der entsprechenden Artenausstattung. Ihre Wertigkeit liegt insbesondere in ihrer Funktion als Trittsteinbiotop, das den auwaldspezifischen Arten bei der Verbreitung und Erschließung neuer Lebensräume hilft.

 

Flächige, besonders hochwertige Bestände finden sich insbesondere im Schwabachtal, an den Seelöchern westlich des Alterlanger Sees, im östlichen Bereich des Bachgrabentales mit Brucker Lache sowie in den ehemaligen Frauenweihern am Eltersdorfer Bach / Hutgraben.
Aber auch die Flächen außerhalb des Stadtgebietes sind hier durchaus erwähnenswert. So finden sich an der Weiherkette zwischen Atzelsberg und Adlitz Bruchwaldstrukturen, die stark von der Rückkehr des Bibers profitiert haben. Eine forstwirtschaftliche Nutzung findet hier nicht mehr statt. Eingriffe in den Bestand erfolgen lediglich in der Nähe der Wege zur Verkehrssicherung. Bei Haundorf findet sich ein weiterer grundwasserbeeinflusster Wald, der in Teilbereichen als Lebensraum für den Biber dient. Auch hier finden nur noch Maßnahmen zur Verkehrssicherung statt. Der Erhalt wird durch das Vertragsnaturschutzprogramm Wald durch den Freistaat Bayern gefördert.

 

Junge Bestände in frühen Entwicklungsphasen finden sich im östlichen Bereich des Bachgrabentales sowie an den ehemaligen Frauenweihern am Eltersdorfer Bach / Hutgraben. Hinzu kommt die Fläche auf der Wöhrmühlinsel, auf der sich die Gehölze erst noch etablieren müssen. Auch nördlich der Dechsendorfer Grundschule findet sich eine feuchte Sukzessionsfläche. Hier fanden in den vergangenen Jahren aufgrund von Problemen bei der Verkehrssicherung stärkere Eingriffe in den Bestand statt. Das Totholz verblieb auf der Fläche. Zusammen mit den aufkommenden, jungen Gehölzen entwickelt sich hier ein insektenreiches Habitat, das aufgrund seiner Struktur eine hohe Wertigkeit für Vögel und Fledermäuse aufweist.

 

Nennenswerte ältere Bestände mit einem hohen Anteil an Totholz finden sich beispielsweise östlich der Schleifmühle auf Höhe Schronfeld an der Schwabach. Hierbei handelt es sich um ein Biotop mit überregionaler Bedeutung für den Artenschutz. Erst dieses Jahr ist es gelungen diese wertvollen Flächen anzukaufen. Ein nördlich gelegener Acker steht hier für das städtische Ökokonto zur Aufwertung zur Verfügung. Die Ausformung eines stufigen Waldsaumes mit einer vorgelagerten Hochstaudenflur und anschließender Nass-/Feuchtwiese bieten hier tolle Möglichkeiten diesen Lebensraum durch neue Strukturen zu bereichern.

Auch der Wald an den Seelöchern hat sich – unter anderem dank des Einflusses des Bibers – zu einem überaus strukturreichen und wertvollen Biotop entwickelt. Auch hier finden nur in den Randbereichen Eingriffe zur Verkehrssicherung entlang der Rad- und Fußwege statt.

 

Bitte beachten Sie hierzu auch das Kartenmaterial in der Anlage sowie die Stellungnahme der Stadtförsterei.

 

Eine Erweiterung oder Neuschaffung von Auwäldern erweist sich im Stadtgebiet als schwierig. Potentielle Auwaldstandorte benötigen Überschwemmungen und hohe Grundwasserpegel. Dies zeigt die Problematik bei der Etablierung von Auwald im überwiegend trockenen Stadtgebiet Erlangen. Auch die fischereiwirtschaftliche Nutzung mancher Bäche wie z.B. Bimbach mit Ausleitung großer Wassermengen bzw. Einstau des gesamten Baches, widerspricht der Etablierung von Auwald, da so eine natürliche Hochwasserdynamik unterbunden wird.

Am besten stehen die Chancen bei der Etablierung von Bruchwald im Rückstaubereich von Flüssen oder Bächen, z.B. durch Biberdämme, Wehre oder das Auflassen von Fischweihern, die anschließend flach eingestaut werden, um für eine ausreichende Bodenfeuchtigkeit zu sorgen. Aber auch hier gilt es abzuwägen was für den jeweiligen Standort das Beste ist.

 

Ein weiteres großes Problem im Stadtgebiet ist die Nutzungskonkurrenz / Flächenverfügbarkeit. Die Auen im Erlanger Stadtgebiet sind seit Jahrhunderten land- und fischereiwirtschaftlich genutzt. Sehr lange - und auch heute noch in etlichen Bereichen - erfolgte dies so, dass eine vielfältige, wildlebende Tier- und Pflanzengesellschaft dort leben kann, die allerdings immer seltener wird und daher auch intensiver Schutzbemühungen bedarf.

 

Feuchtwiesen, Hochstaudenfluren und artenreiche Flachlandmähwiesen sind ebenfalls gesetzlich geschützt und benötigen eine extensive Pflege, die auch staatlich gefördert wird. Das Blütenangebot der Wiesen ist zum Beispiel für die Insektenwelt von enormer Bedeutung und ein gutes Insektenangebot hilft Fledermäusen und Vögeln. Die Etablierung eines Auwaldes stellt einen gravierenden Eingriff in das Bruthabitat von bodenbrütenden Vogelarten wie beispielsweise dem Kiebitz dar. Bodenbrütende Arten vermeiden es ihr Nest in der Nähe von hohen Bäumen oder Gehölzen zu bauen, da sich darin Prädatoren (Katzen, Füchse, Raubvögel) verstecken und anschleichen können. Die Etablierung von Auwaldflächen – sofern dies aufgrund der Bodenbedingungen sowie Flächenverfügbarkeit überhaupt möglich wäre – widerspricht in diesem Fall den Schutzbemühungen gegenüber den so selten gewordenen Wiesenbrütern.

 

Das Arten-und Biotopschutzprogramm für Erlangen von 1992 schlägt die Förderung von Erlen und Erlen-Eschenwäldern auf nassen bis sehr nassen Standorten vor, das Vermeiden von Entwässerungen und das Verschließen alter Gräben.

 

Der Landschaftsplan für das Stadtgebiet, der in den Flächennutzungsplan integriert ist, wurde 2003 beschlossen. Er sieht aufgrund der hohen Flächenkonkurrenz nur wenige neue Waldflächen vor und diese vor allem längs der Autobahnen auf für Auwald ungeeigneten Standorten. An den Gewässerrändern und Talrandsenken sieht der Flächennutzungs- und Landschaftsplan Flächen mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz vor. Der Plan ist allerdings nur für die Behörden, nicht aber für die privaten Grundstückseigentümer verbindlich.

 

Leider führten in den letzten Jahren diverse Krankheiten zum Absterben von Auwaldbaumarten wie Erle und Esche. Gerade längs der Überschwemmungsbereiche von Regnitz und Hutgraben hat die Wurzelhalsfäulekrankheit Phytophthora die Erlenbestände geschädigt und eine andere Pilzkrankheit, hervorgerufen durch Hymenoscyphus pseudoalbidus, führt zum Eschentriebsterben.

 

Durch das geänderte Bay. Naturschutzgesetz und die Verschärfungen der Düngeverordnung für die Landwirtschaft sollten sich in den nächsten Jahren die Uferrandsteifen deutlich verbessern. Gleichzeitig könnte auch die Bereitschaft steigen, an den Gewässern Flächen zu tauschen oder zu verkaufen. Hier sollte die Stadt Erlangen, und an den Gewässern, an denen das Wasserwirtschaftsamt die Unterhaltungspflicht hat, der Freistaat Bayern, bereit sein, Ufergrundstücke zu erwerben. Diese können dann aufgewertet werden und in das städtische oder staatliche Ökokonto eingebucht werden. Gleichzeitig schont dies hochwertigere, landwirtschaftliche Flächen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Rahmen der Flächenverfügbarkeit werden Gewässer renaturiert und wo ökologisch sinnvoll werden Au-/Bruchwaldstrukturen neu geschaffen. Bestehender Auwald wird erhalten.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Fortführung bereits begonnener Maßnahmen und Schaffung neuer, naturnaher Feuchthabitate.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage_1_Antrag Nr. 119/2020

Anlage_2_Übersichtskarte Au-Bruchwald inkl. Feuchtgebüsche im Stadtgebiet

Anlage_3_Übersichtskarte Forst – Feuchtgebiete

Anlage_4_Stellungnahme Stadtförsterei Auwaldbestand