Betreff
ÖDP-Antrag Nr. 382/2020 zum Stadtrat am 28. Oktober 2020 Lösungsvorschläge zur Gewährleistung des Schulunterrichts in der kalten Jahreszeit während der Pandemie; Gesetzlicher Arbeitsschutz an Schulen
Vorlage
40/028/2020
Aktenzeichen
IV/40
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

2. Der Antrag Nr. 382/2020 ist damit abschließend bearbeitet


Mit Antrag Nr. 382/2020 vom 15.10.2020 beantragte die ÖDP-Fraktion, dass die Verwaltung zu verschiedenen Fragestellungen zur Gewährleistung des Schulunterrichts in der kalten Jahreszeit während der Pandemie sowie des gesetzlichen Arbeitsschutzes an Schulen Stellung bezieht.

Folgende Fragestellungen wurden erbeten:

1.       … die Darlegung und Umsetzung von alternativen Lösungsvorschlägen für die oben genannten Probleme, da Lüftungsgeräte von der Verwaltung aus Kosten- und Wirksamkeitsgründen abgelehnt werden. Wir wollen nicht nur wissen, dass und warum etwas NICHT geht, sondern erbitten konstruktive Lösungsansätze, die dem Schulalltag gerecht werden.

Antwort Amt 24:

Der im Antrag der ÖDP-Fraktion aufgeführte Lüftungswärmeverlust durch regelmäßiges Lüften von Aufenthalts- oder Klassenräumen ist grundsätzlich korrekt und unvermeidbar. Kurzzeitig ist damit auch ein Abkühlen der Raumluft verbunden. Die Behaglichkeit in einem Raum ist jedoch neben der Lufttemperatur auch abhängig von der Temperatur der Umgebungsflächen wie z.B. Bauteilen und Möbeln. Bei gezieltem kurzzeitigen Stoßlüften kühlen diese kaum ab und tragen dann neben den statischen Heizkörpern relativ schnell zur Wiedererwärmung des Raumes bei.

Um dies zu unterstützen, könnten die Absenkzeiten der Heizung im Tagesverlauf vermindert bzw. sogar auf Null gesetzt werden, so dass die Heizung durchlaufen kann und die Speichermassen der Räume in der Nacht nicht auskühlen. Soweit die Heizungsregelung hierbei noch eine Optimierungsmöglichkeit (z.B. Erhöhung der Vorlauftemperatur, Parallelverschiebung der Heizkurve oder Ähnliches) vorsieht, wird dies umgesetzt. Infolge dieser Maßnahmen wird ein erhöhter Energieeinsatz zu verzeichnen sein.

 

Zu beachten gilt es in diesem Zusammenhang, dass die Pflicht zum Luftaustausch sich sowohl aus der Empfehlung ergibt, die potenzielle Virenbelastung in der Raumluft zu reduzieren, als auch aus der Notwendigkeit, den CO2-Gehalt auf einer empfohlenen Bandbreite zu halten.

Der Einsatz von Luftfiltergeräten mit entsprechend qualitätsvollen Filtern unterstützt ausschließlich die Reduktion der potentiellen Virenlast (incl. sonstiger Kleinstpartikel der Luft) und hat keinen Einfluss auf den CO2-Gehalt.

In der diesbezüglichen Mitteilung zur Kenntnis im BildungsA als auch im BWA wurde daher nicht die Wirksamkeit von Luftfilteranlagen in Frage gestellt, sondern darauf verwiesen, dass bei ausreichender Fensterlüftung der Einsatz derartiger Geräte ergänzend sinnvoll sein kann, aber nicht notwendig ist. Für die weitere Argumentation wird auf die MzK verwiesen. Diese Haltung entspricht auch der aktuellen Förderrichtlinie des Freistaat Bayerns zur Beschaffung von Luftfiltergeräten (FILS-R). 

Da keine allgemeine Vorgabe oder dringende Empfehlung aus der Wissenschaft besteht, alle Klassen- und Fachräume mit Luftreinigungsgeräten auszustatten, weist auch Herr Staatsminister für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo in seinem Schreiben vom 21.10.2020 an alle Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen darauf hin, dass das Förderprogramm nur für Klassen- und Fachräume greift, in denen keine ausreichende Fensterlüftung möglich, oder keine raumlufttechnische Anlage (Lüftungsanlage) vorhanden ist.

Bauliche Alternativen zur Fensterlüftung wären Lüftungsanlagen in zentraler (mit einem großen Zentralgerät und Verteilung durchs gesamte Gebäude) oder dezentraler Ausführung (je ein Zuluft- und Abluftgerät je Klassenzimmer mit direktem Luftaustausch an der Klassenzimmerfassade). Beide Varianten sind nicht kurzfristig zu machen, verbrauchen permanente Antriebsenergie und bedürfen einer vorausgehenden Planung. Nicht zu vernachlässigen ist hierbei auch der Aufwand zur Instandhaltung, Wartung und Reparatur.

Von der theoretischen Möglichkeit des Einsatzes von elektr. Heizstrahlern wird aufgrund des hohen Energieverbrauchs und der für die Stromleistung nicht ausgelegten Netze abgeraten.

Bei allen Schulen wurde daher zwischenzeitlich eine Abfrage durchgeführt, ob Räume genutzt werden, bei denen eine normale Fensterlüftung nicht möglich, oder keine Lüftungsanlage vorhanden ist. Hier erscheint der Einsatz von Luftfiltergeräten sinnvoll. Gleichzeitig wurde der Bedarf für sog. CO2-Ampeln/Sensoren abgefragt, die über ein optisches/akustisches Signal auf die Notwendigkeit zur manuellen Fensterlüftung hinweisen.

Auf Grundlage der Rückmeldungen der Schulen zum derartigen Bedarf an Luftfilteranlagen erfolgt eine technische Prüfung durch das Amt für Gebäudemanagement sowie im Anschluss die entsprechende Ausschreibung und Beschaffung der förderfähigen Geräte. Darüber hinaus ist beabsichtigt, CO2-Sensoren für alle Klassen- und Fachräume zu beschaffen. Der entsprechende Antrag zum genannten Förderprogramm muss bis 31.12.2020 gestellt werden.

 

2.       … die Darstellung der Rückmeldungen von den Schulleitungen, aber auch der Rückmeldungen aus den Personalräten der Schulen, welche Maßnahmen aufgrund der aktuellen Situation für die jeweiligen Schulen als erforderlich angesehen werden. Wir gehen davon aus, dass in der Zeit seit dem 13. März 2020, also in den letzten sieben Monaten, sicher mehr als einmal ein Austausch mit den unterschiedlichen Vertreter*innen der Schulen stattgefunden hat. Wann genau und wie oft wurde aktiv auf die verschiedenen Gruppen zugegangen?

Antwort Amt 40:

Seit März gab es – wie auch in der Stadtverwaltung keine Ausschusssitzungen- keine größeren Austauschrunden mit den Schulleitungen.

Allerdings gab es in den letzten 7 Monaten natürlich einen permanenten Austausch mit den Schulen auf allen Ebenen (Leitungen und Sachbearbeitungen, Lehrerschaft, Fachbetreuungen, Systemadministration etc.)  zu vielfältigen Themen:
 
- vorrangig Coronaproblematik- Themen wie Hygienepläne, Desinfektion, Schulsport, Notbetreuung, Schließung Pausenhöfe, Schülerbeförderung, Verleih Geräte, Konferenztools, Wiederaufnahme Unterricht, Lernen zu Hause etc.

- aber auch zu Themen wie Mobiliar und Ausstattung, IT- Ausstattung, Bauunterhalt, etc. da diese Bereiche auch während der letzten 7 Monaten durch die Verwaltung weiterhin – neben den Corona-Aufgabenstellungen regulär weiter be- und abgearbeitet wurden.

 

3.       … die Weiterleitung der Protokolle der regelmäßig stattfindenden Gespräche zwischen der Schulverwaltung und den Direktor*innen/ Rektor*innen an die Fraktionen.

Antwort Amt 40:

Für die angesprochenen Kontaktgespräche werden generell keine Protokolle erstellt, da es sich um zwanglose Gesprächs- und Austauschrunden handelt und nicht um “Gremien“.

 

4.       … die Darlegung, welche Bestimmungen des gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutzes (wie technischer, medizinischer und sozialer Arbeitsschutz; Erhalt und Förderung der Gesundheit/ Betriebliche Gesundheitsförderung usw.) für die staatlichen bzw. kommunalen Schulen gelten.

Antwort Amt 11:

Vorschrift 81 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

 

Wer überprüft konkret diese Regelungen?

Antwort Amt 11:

Gesetzgebende Instanzen, z.B. die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Vor Ort sind die Schulleitungen für den Arbeitsschutz und dessen Überwachung zuständig.

 

Wie oft werden diese Vorgaben geprüft?

Antwort Amt 11:

Regelmäßig, d.h. bei der Stadt Erlangen im 24monatigem Turnus.

 

Wie erfolgen diese Überprüfungen?

Antwort Amt 11:

Bei Schule und Amt 40 angekündigt, mit mehrmonatiger Vorlaufzeit, als Sicherheitsbegehung im Rahmen des §10 Arbeitssicherheitsgesetz. Beteiligung durch Schulleitung, Brandschutz, Bauunterhalt, Bauaufsicht, Hausverwaltung, Betriebsärztlichem Dienst und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

 

5.       … die Behandlung in der nächsten öffentlichen Stadtratssitzung Ende Oktober 2020, da dieses Thema von zentraler und dringender Bedeutung ist. So kann auch die breite Öffentlichkeit diesen Beratungen aufgrund der Online-Übertragung folgen, die an einer schnellen Lösung sicher interessiert sein dürfte.

 

Im Stadtrat am 28.10.2020 wurde keine Dringlichkeit festgestellt. Die Beantwortung erfolgt daher in der folgenden Sitzung des BWA am 01.12.2020 und geht in den nächsten Bildungsausschuss am 11. März 2021 zur Kenntnis. Der Antrag ist damit abschließend bearbeitet.

 


Anlagen: Dringlichkeitsantrag Nr. 382/2020 der ÖDP-Fraktion