Betreff
Antrag der SPD-Fraktion Nr. 221/2020 zum Arbeitsprogramm des Wirtschaftsreferats / City-Management - Anschaffung einer E-Rikscha für das Innenstadtmarketing
Vorlage
II/WA/005/2020
Aktenzeichen
II/WA
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Kauf einer E-Rikscha in Höhe von maximal 13000.- € als einen Baustein für das Innenstadtmarketing zu veranlassen, unter der Voraussetzung, dass vorab ein tragfähiges Modell für Verwaltung, Betrieb und Service & Wartung einer E-Rikscha identifiziert und vereinbart werden kann.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, für Verwaltung, Betrieb und Service & Wartung einen geeigneten Partner zu identifizieren und mit diesem eine entsprechende, langfristige Vereinbarung abzuschließen. Die Kosten hierfür sollen jährlich maximal 15 Prozent der unter 1) genannten maximalen Anschaffungssumme betragen.
In der Vereinbarung ist außerdem durch die Verwaltung festzulegen (Positivliste), welche Vereine und Initiativen, die sich für die Förderung der Innenstadt engagieren, diese E-Rikscha ggf. kostenfrei ausleihen dürfen.

3.    Die Verwaltung wird nicht beauftragt, zusätzlich zu der E-Rikscha einen oder mehrere Gastro-Anhänger zu erwerben.

4.    Der Antrag 221/2020 der SPD Fraktion gilt damit als bearbeitet.

 


 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zu 1) Der Betrieb einer E-Rikscha zusätzlich bzw. mittelfristig als Ersatz für die „Altstadt-Rikscha“ ist als innerstädtisches Marketinginstrument grundsätzlich geeignet, Mobilität in der Innenstadt auf charmante Art und Weise zu ermöglichen, den Mobilitäts-Radius und damit die Werbewirksamkeit bzw. Sichtbarkeit erheblich zu erweitern und so einen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt zu leisten.

 

Zu 2) Erklärtes Ziel der Verwaltung ist es, Verwaltung, Betrieb (incl. Vermarktung von Werbeflächen; sicherer Standplatz, erforderliche Versicherungen) sowie Service & Wartung der E-Rikscha und nach Möglichkeit die damit verbundenen Kosten an einen externen „full-service-Partner“ zu übertragen. Die Verwaltung strebt den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung an, die es dem externen Partner ermöglicht, Verwaltung, Betrieb sowie Service & Wartung der E-Rikscha wirtschaftlich, zumindest aber kostendeckend zu realisieren.
Als externe Partner kommen aus Sicht der Verwaltung nach heutigem Stand insbesondere der jetzige Betreiber der „Altstadt-Rikscha“ Leben findet Altstadt e.V. oder die GGFA mit ihrem „Café Herg’richt“ infrage. Mit beiden möglichen Partner steht die Verwaltung in Kontakt.

 

Zu 3) Die zusätzliche Ausstattung mit regelmäßig stationär zu betreibenden Gastro-Anhängern (wie etwa einen Crêpes-Stand o.ä.) läuft dem primären Ziel der Sichtbarkeit der E-Rikscha als Transportmittel zuwider. Darüber hinaus verfügt die Stadt über ein vielfältiges und ausreichendes innerstädtisches Gastronomieangebot. Die Schaffung einer städtisch bezuschussten Konkurrenz zu kommerziellen Foodtrucks, die ein den Gastroanhängern sehr ähnliches Geschäftsmodell verfolgen, aber auch zu Imbissbuden oder stationären Gastronomiebetrieben, ist aus Sicht der Verwaltung zum heutigen Zeitpunkt nicht unstrittig. Dies gilt auch und vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Situation der lokalen Gastronomie, die Anschaffung sollte deshalb nicht umgesetzt werden.

 

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

€ 13.000,--

bei IPNr.: 571 neu

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

   1.950,--

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag Nr. 221/2020 der SPD-Fraktion